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Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von pedi, 5. April 2011.

  1. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Wie ich schon schrieb, kostet das aber Zeit und somit auch Geld.

    Genauso wie das aussortieren von Post mehr Geld kostet, als einfach zwei Briefe zu verschicken...
    Vielleicht solltest du dich nicht so auf diese Mitarbeiter versteifen.

    USB Stick Verbot ist eine stinknormale Verfügung der PC Administration, was kann dafür der Sachbearbeiter? :eek:
     
  2. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Was macht eigentlich das Mädel das uns am Hindukusch verteidigt hat?
    Die muss doch ideal sein weil sie es als Befehlsempfängerin gewohnt ist nicht zu widersprechen. :cool:
    Was heißt vorschreiben?
    Letztlich ist es doch egal. :confused:
    Wenn du aber ungelesen vorsortierst weißt du doch gar nicht auf was du verzichtest. :p
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Mir eben nicht.
     
  4. pedi

    pedi Wasserfall

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    diese 2 volldeppen sehen sich jeden tag im bbz.
    wenn das eine verfügung von sonstwem ist, ist piepegal. wenn die vom "kunden" verlangen, dass man alles auf dem stick speichern muss, sollen diese drechsarschlöchex dafür sorgen, dass die das lesen können. es hat nicht jeder pc und drucker zu hause. selbst wenn ich einen drucker habe, bin ich in keinster weise bereit, die kosten für druckertinte und papier zu tragen, weil dieses dummvolk zu blöde ist, einen stick auszulesen.
    wenn das nicht möglich ist, sollen diese vollidioten wieder wieder auf kuli und papier zurückgreifen.
     
  5. Eisenbahnfan

    Eisenbahnfan Board Ikone

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Bei Initiativ-Bewerbungen ist es ja einzusehen dass die Unterlagen nicht zurückgeschickt werden, aber nicht bei Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen. Das Nichtzurücksenden von Bewerbungsunterlagen ist dann wohl auch rechtlich nicht zulässig, da die Unterlagen nach wie vor Eigentum des Bewerbers sind und er nach § 985 BGB einen Herausgabeanspruch haben dürfte (siehe Bewerbungsunterlagen zurückfordern? [Archiv] - Arbeitslosen Forum Deutschland).
     
  6. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Was sagt eigentlich dein Boss dazu das du ungelesen vorsortierst?
    Klar, so lange ihr als 3 "Mann" Betrieb keinen braucht sicher nichts. ;)
    Größere Firmen haben aber immer einen "Abgang", Rente u.ä. ;)
     
  7. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Und? :rolleyes:.

    Ich sehe meine Kollegen auch täglich, und kenne deren Termine trotzdem nicht :eek:
    Mir ging es um dieses unnötige "Volldeppen" oder gar "Drecksarschlöcher", die normalen Sachbearbeiter können dafür nömlich nichts.

    Aber es ist wohl einfacher diejenigen als Buhmänner hinzustellen, als die wahren Übeltäter :rolleyes:
    Wenn du genauso in der ARGE auftrittst wie hier und den Sachbearbeiter erst mit "MOin du vollidiot" begrüßt. Würde ich da aber auch nicht hart für dsich arbeiten :eek:
     
  8. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Letztlich ist die Diskussion wie ein Arbeitgeber die Art der Bewerbung verlangt eher sinnfrei,denn dieser ist frei in seiner Entscheidung.
    Nicht aber u.U. der Erwerbslose,im Gegensatz dazu der Inhaber eine Jobs der sich aus seinen Job heraus woanders bewirbt.

    Es könnte sinnvoll sein,das der Arbeitgeber und Bewerber gegenüber ehrlich sind
    aber ist der Bewerber zufällig arbeitslos könnte die Ehrlichkeit genüber dem AG leiden.

    Den Arbeitgeber ist so oder so zu raten,ihre Leute nicht über das Jobcenter sondern über dritte etc zu suchen
    kostet zwar,was aber unter dem Strich erhöht sich die Kompatiblität zwischen (zukünftigen)Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. April 2011
  9. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Bei der Ausdrucksweise wundert es mich nicht, wenn die Leute dir dort nicht wirklich weiter helfen. :D

    Bisher sind mir solche wie du aber zum Glück noch nicht untergekommen. :)
    Das steht dir auch frei. Du kannst nämlich auch eine Liste verlangen, in die du dann fein säuberlich alles per Handschrift einfügst. Wenn die Arge euch zum BBZ schickt, könnt ihr euch das Zeug auch kostenlos im BBZ drucken lassen. Aber wie gesagt: Bei deiner Ausdrucksweise wundert mich nichts mehr.

    Und sorry, wegen 0,005 € für ein Blatt Papier zu heulen, ist schon ziemlich armseelig. Alles andere zur richtigen Verfahrensweise stand ja schon weiter vorne. Wenn dir das aber zu viel Arbeit ist, haste halt Pech gehabt. Ohne Fleiß, kein Preis - gilt auch für Arbeitsuchende.
     
  10. praktiker06

    praktiker06 Silber Member

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Und genau das ist zB einer der Nachteile der Onlinebewerbung,viele Bewerbungen landen ungelesen im Virtuellen Papierkorb,obwohl viele potentielle Bewerber darunter sind.Da wird durch Computer vorsortiert.Der kennt nur Ja/Nein,eventuell gibt es nicht.Dazu kommen noch die ganzen Filter,die gibt es bei Papier bzw Persönlicher Bewerbung nicht.;)