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Verbot von Außenantennen zulässig?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Wu-mc, 9. April 2011.

  1. Discone

    Discone Lexikon

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Dazu dann auch noch dieser Thread (die Bilder auf Seite 70):
    http://forum.digitalfernsehen.de/fo...-19-2-empfang-moeglich-wie-5.html#post4649080

    Übrigens: eine SAT-Antenne funktioniert auch in einer Logia, hinter einem PVC-Rolladen. Oder ein kleines separates Zimmer vorsehen, mit Einfachglas / mit Rolladen.

    :winken::LOL:
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. April 2011
  2. Wu-mc

    Wu-mc Neuling

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Der erste Teil bis zum Komma liest sich für mich, als ob die Gemeinde das auch machen dürfte, wenn Sie nur ein einheitliches Bild will. Weil denkmalgeschützt ist da sicher nichts. Der Witz ist halt, das ein paar hundert Meter weiter ein altes Baugebiet ohne Bebauungsplan existiert, wo demnach Schüsseln erlaubt und auch auf fast jedem Haus angebracht sind. Doch da es anscheinend hier niemand mit einem solchen Fall zu tun hatte wird mir nichts anderes übrig bleiben als die Erstberatung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Das Ding ist, dass die Gemeinde mit ziemlicher Sicherheit nichts machen würde, nur die Nachbarin südlich von uns hat uns deutlich zu verstehen gegeben, das sie keine Abweichungen vom Bebauungsplan wünscht. Hatten dort schon angefragt wegen einer Baufensterüberschreitung in ihre Richtung. Daher könnt ich mir vorstellen, dass die ein Problem damit hätte, also möchte ich mir meiner Sache sicher sein, bevor ich so etwas mache, oder die Antenne so tarnen, das es nicht auffällt. Lieber wäre mir aber ein 60cm Spiegel auf dem Dach und fertig.
     
  3. octavius

    octavius Board Ikone

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    Liebe Freunde,

    Neuling Wu-mc fragte:
    Üblicherweise liest man solche Dinge, bevor man einen notariellen Kaufvertrag abschliesst.

    [​IMG]

    Eine Gemeinde, welche sich solchen Quatsch ausdenkt, sollte man meiden.

    Im Klartext: Ich würde mir dieses Grundstück nicht kaufen, wenn solche schwáchsinnigen Vereinbarungen im Bebauungsplan der Gemeinde drin stehen.

    Eine solche Gemeinde würde ich nicht finanziell unterstützen, indem ich dort hinziehe und dort Steuern zahle.

    Es ist ja nicht auszuschliessen, dass der verstaubte Zeitgeist, der sich in o.g. Verordnung widerspiegelt, in diesem "Nest" noch anderweitig anzutreffen ist.

    Mein Vorschlag: ein anderes Grundstück in einer anderen Gemeinde bzw. Stadt kaufen, wo ein liberaler Zeitgeist weht.

    Solltest Du aus irgend welchen, für uns nicht erkennbaren Gründen an diesem konservsativen Provinz- "Nest" festhalten wollen:

    Da davon auszugehen ist, dass Du dieser Vereinbarung beim Abschluss eines notariellen Kaufvertrages willentlich zustimmst, wird es schon sehr schwierig zu begründen, warum Du Dich darüber hinweg setzen willst.

    [​IMG] [​IMG] [​IMG]

    Quelle: DD Electronics - 27 rue Gutenberg - 75015 PARIS - FRANCE

    ... sowas geht eigentlich immer.

    Aber eine klassische Satelliten-Schüssel auf dem Hausdach wirst Du nicht errichten dürfen, falls Du freiwillig solche Verträge unterschreibst.

    Wie mein jetziger Boss sagt: Pacta servanda sunt.

    [​IMG]

    Wu-mc schrieb:
    Ich finde, Du solltest wirklich woanders kaufen.

    Hast Du Dich mit der elementar wichtigen Frage beschäftigt, wie Dein neues Haus ans Internet angeschlossen werden soll und welche Geschwindigkeit zu erzielen sein wird ???

    Falls Du Kinder hast - oder in Zukunft haben willst - wird das ja mit Sicherheit Thema werden.

    Ich habe hier vier Anbieter, die mir 50 000 kbit/sek. ins Haus liefern wollen, und wer einen Neubau plant, der zwanzig Jahre halten soll, muss sich Gedanken machen über eine zukunftssichere Internet-Anbindung.

    Teoha schrieb:
    Prima, dass Du auf Threads verlinst, in denen ich fleissig war, aber dabei geht es um ein ganz anderes Thema:

    Der Konflikt Mieter - Vermieter betrifft eine völlig andere Ebene - und andere Rechtsnormen - als der Konflikt Eigentümer - Gemeinde.
     
  4. i2x

    i2x Senior Member

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Hallo Wu-mc,

    wenn in Deinem Fall der Denkmalschutz oder andere rechtliche Einschränkungen gravierenster Art, wie von Dir erwähnt, greifen, hast Du wirklich schlechte Karten (für mich ein Grund, niemals in solche Häuser bzw. Gegenden zu ziehen, so schön sie auch sein mögen).

    Dennoch ist der Weg zum Fachanwalt sicherlich nicht verkehrt: Er kann klären, welche Möglichkeiten Dir zur Verfügung stehen, insbesondere hinsichtlich einer Dachmontage.

    Wenn Dir das zu viel Aufwand ist, würde ein "Sat-Terrassenstuhl" wie weiter oben beschrieben, eine einfache Alternative darstellen. Wieviele und welche Stühle Du auf Deiner Terrasse aufstellst, ist schließlich Dein Bier...
    :cool:


    Allerdings ist ein "Sat-Terrassenstuhl" nur eine Notlösung, auch längerfristig betrachtet - die Ausführungen von octavius zum Thema Internetanschluss möchte ich in diesem Zusammenhang dreifach unterstreichen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. April 2011
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Immer wieder geil die Kommentare von weltfremden Menschen, bei denen sich das "Leben" um TV und Paragraphen dreht.....unfassbar.

    Stopp !

    Für dich nicht erkennbar..........ich denke, 95% der Menschen achten auf andere Dinge als Paragraph XY zur Satanlage beim Grundstückskauf.........und das ist auch gut so !

    Und dieses "Verbot" im Bebauungsplan kann man ja ausmanövrieren (siehe deine Vorschläge), daher ist das auch kein Kauf- oder Nichtkaufaspekt.

    Gruss
     
  6. teucom

    teucom Talk-König

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Wir haben auch schon an zahlreichen denkmalgeschützten Objekten Aussenantennen verschiedener Art (WLAN-Richtstrecke, Terrestrischer Radio/TV-Empfang, SAT, Sektorenstrahler) installiert. Auch wenn es Verbotsgleich formuliert ist, gibt es immer Möglichkeiten. Wenn man etwas höheren Aufwand betreibt, und Flächenantennen oder -Strahler zB optisch neutral in das Gebäudeäussere einfügt (kaschiert) oder an weitgehend uneinsehbarer Stelle montiert, geht eigentlich immer etwas. In einigen Fällen haben wir vorab die Möglichkeiten grafisch visualisiert und diese somit auch für Laien verständlich gemacht, das war eigentlich immer überzeugend, gerade gegenüber Behörden und Besitzern wo es oft an Abstraktionsvermögen fehlt :).

    Mann muss sich natürlich darüber klar sein, dass das u.U. mehr Aufwand bedeutet als irgendwo eine Schüssel aus dem Baumarkt anzunageln.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. April 2011
  7. octavius

    octavius Board Ikone

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    Lieber Teucom,

    was darf ich denn jetzt aus Deinem Posting ableiten? Was machst Du hauptberuflich?

    Lieber Teoha,

    hast Du schon mal ein Haus gekauft? [​IMG]

    Der Markt ist so, dass wir in Deutschland viel zu viel Wohnraum haben. Der demografische Wandel bewirkt, dass immer mehr ältere Leute sterben und grosse Wohnungen an ihre Kinder vererben. Andererseits werden zu wenig Kinder geboren.

    Kurzum - willst Du ein Haus kaufen, hast Du die freie Wahl. Denn die Immobilienfirmen wollen verdienen - und haben zu wenig Käufer. Der Markt ist auf Deiner Seite.

    Ansonsten übersiehst Du das entscheidende Argument: Es ist ja nicht auszuschliessen, dass der verstaubte Zeitgeist, der sich in o.g. Verordnung widerspiegelt, in diesem "Nest" noch anderweitig anzutreffen ist.

    Willst Du in einem solchen "Nest" leben?

    Auf die Sache mit der Internet-Anbindung bist Du ebenfalls nicht eingegangen. Für selbständige Gewerbetreibende kann das ein geschäfts-entscheidendes Argument sein.

    Die Standortwahl seines neuen Hauses sollte man sich gut überlegen. Ich bin für Häuser mit Meerblick und garantierten 28 Grad im Sommer ...

    [​IMG]

    [​IMG]
     
  8. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Also in dem Gebiet, in dem ich gebaut habe, gibt es auch einen entsprechenden Bebauungsplan aus den 80er Jahren. Dort ist u.a. die Farbe des Daches, die Farbe der Fassade und das Verbot von Außenantennen (da eine "Breitband-Gemeinschaftsanlage" vorhanden sei..).
    Fakt ist: die Gemeinden dürfen in "normalen" Wohngebieten die Farbe von Dach und Fassade gar nicht mehr vorschreiben. In den 80er Jahren waren terrestrische Antennen angesagt, hier hat man ganze Wälder auf den Dächern gehabt, um auch ORF und SRG zu empfangen. Eine unauffällig angebrachte Parabolantenne ist da was ganz anderes. Ich habe sie einfach montiert, könnte aber auch argumentieren, das sie beruflich notwendig ist. Es hat sich jedenfalls noch niemand beschwert.
    Und dann noch ein Trumpf in der Hinterhand: im Kabel sind einige ortsübliche Programme nicht vorhanden, die kann ich nur auf anderen Empfangswegen empfangen.

    Klaus
     
  9. D-r-a-g-o-n

    D-r-a-g-o-n Platin Member

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Was fehlt denn bzw. was ist das für ein komischer Anbieter, wenn ortsübliche Programme fehlen?
     
  10. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    AppleTV 4k

    eigene Satanlage
    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Solche Antennenverbote hab ich auch schon
    in reinen Neubaugebieten gesehen.
    Gebiet neu erschlossen,
    komplett im Besitz der Gemeinde,
    haben mit der Kabelgesellschaft gedealt
    und auf einmal steht ein ( rechtswirksames )
    Satverbot in den Kaufverträgen.

    War dann ein Knebelpaket vom
    Gemeinde-Fernwärme-Blockheizkraftwerk,
    TKom & KDG.