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sofortueberweisung.de => was soll das ?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Muhhase, 9. April 2009.

  1. Gag Halfrunt

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    AW: sofortueberweisung.de => was soll das ?

    Doch, tut es. Wenn ich meine Daten unerlaubt bzw. grob fahrlässig weitergebe, wie das bei Sofortüberweisung der Fall ist, dann bleibe ich auf dem Schaden sitzen.

    Habe ich meine Sorgfaltspflicht nicht verletzt (z.B. Skimming), dann muss die Bank haften.
     
  2. AnS66

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    AW: sofortueberweisung.de => was soll das ?

    20% Rabatt können schonmal interessant sein
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: sofortueberweisung.de => was soll das ?

    Das stimmt. Nur hat ein solcher Rabatt nichts mit der Zahlungsart zu tun.
    Die Kosten für die unterschiedlichen Inkasso-Systeme belaufen sich von 0% bis rund 4%. Das kann der Händler dem Kunden maximal weitergeben.
     
  4. Friek

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    AW: sofortueberweisung.de => was soll das ?

    Was die Praxis angeht, seh ich das auch so, aber was is'n hieraus geworden?
    http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/Frage-und-Antwort-Jede-Einzugsermaechtigung-muss-jetzt-unterschrieben-sein-1805042-2805042/#

    Ich hatte so'n Schriebs auch mal im Briefkasten aber irgendwie erst ignoriert, dann vergessen. Sprich, sie (die GEZ) haben nie eine handschriftliche Unterschrift bekommen, die Abbuchung klappt bis heute aber ohne Probleme.
     
  5. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: sofortueberweisung.de => was soll das ?

    Ein Klick bei einem Onlineshop mit Bestätigung der Anmeldung per Link gilt hier auch.
     
  6. Friek

    Friek Gold Member

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    AW: sofortueberweisung.de => was soll das ?

    Okay, hat mit der GEZ-Lastschrift jetzt nicht unbedingt sooo viel zu tun. :winken: Aber ich hab gerade mal ein bisschen gesucht und auf die Schnelle für mich mitgenommen, dass es wohl noch immer unterschiedliche Lastschriftverfahren gibt. SEPA-Lastschrift (mit unbedingt notwendiger handschriftlicher oder elektronischer Unterschrift) und die "Herkömmliche". Scheinbar nutzt dann die GEZ weiterhin die alte Methode. Damit ist meine Frage auch beantwortet. Wenn sie was wollen, werden sie schon wiederkommen. ;)
     
  7. AnS66

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    AW: sofortueberweisung.de => was soll das ?

    Wie, wenn es bei Sofortüberweisung 20% Rabatt gegenüber den anderen Zahlungsarten gibt, hat das nichts mit der Zahlungsart zu tun. Interessanter Blickwinkel.
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: sofortueberweisung.de => was soll das ?

    Damit wir uns nicht falsch verstehen: Meinst du, dass es auf die Kosten für die Zahlungsabwicklung 20% gibt oder die 20% auf den Warenwert, wenn man per SÜ bezahlt?

    Für letzteres würde ich gerne mal ein Beispiel sehen.
     
  9. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: sofortueberweisung.de => was soll das ?

    Das ist falsch, ich habe schon öfters sogar nur telefonisch Eintrittskarten mit Lastschrift bestellt.

    Auch das ist falsch, die Daten werden oft auch längerfristig im Profil gespeichert.

    Das dürfte auch nicht stimmen, man kann einer Zahlung in der Regel nur dann widersprechen, wenn man sie nicht selbst vorgenommen hat, also wenn ein Kartenmißbrauch vorliegt.
     
  10. praktiker06

    praktiker06 Silber Member

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    AW: sofortueberweisung.de => was soll das ?

    "Was wenige wissen: Es gibt zwei Arten von Lastschriftverfahren. Zum einen die Einzugsermächtigung, die in der Praxis häufig genutzt wird, um nicht jeden Monat lästige Überweisungsformulare ausfüllen zu müssen. Hier erlaubt der Kontoinhaber dem Gläubiger, die Forderung zum Fälligkeitstermin vom Konto einzuziehen. Daneben gibt es aber auch eine verschärfte Version, die sog. Abbuchungsermächtigung.

    Der wesentliche Unterschied: Bei der Einzugsermächtigung kann der Kontoinhaber die Belastung seines Kontos nachträglich stornieren, den abgebuchten Betrag also zurückholen. Zieht also zum Beispiel der Sportverein weiterhin den Mitgliedsbeitrag ein, obwohl man bereits ausgetreten ist, widerspricht man einfach (innerhalb der Widerrufsfirst) gegenüber seiner Bank. Dies löst zwar Lastschriftstornogebühren aus, schlimmeres passiert aber nicht.

    Anders bei der Abbuchungsermächtigung: Hier kann der Gläubiger den Betrag “endgültig” vom Konto abbuchen. Missbraucht der Gläubiger diese Abbuchungsermächtigung, so kann der Kontoinhaber die Abbuchung nicht einfach stornieren, sondern er muss den Gläubiger auf Rückzahlung verklagen. Das Abbuchungsverfahren ist für den Gläubiger also besser, für den Kontoinhaber dagegen deutlich riskanter."

    Abbuchungsverfahren benachteiligt Verbraucher: in AGB also unzulässig - Rechthaber

    Zu das ist "falsch" oder "Unsinn" die Zitate stammen von hier:

    Kreditkarte, Lastschrift, E-Payment: Sicher zahlen im Internet: computerbetrug.de und dialerschutz.de

    Am besten ihr schreibt denen mal eine Mail das die den mist aus den Netz nehmen.

    Zu Tan,ich benutze smsTan.Ich schicke meiner Bank die KTN und den Betrag der abgebucht werden soll.Daraufhinn bekomme ich eine transaktionsbezogene TAN die ich innerhalb 1-2 minuten eingeben muss da die sonst verfällt.Selbst wenn ein Hacker die Tan abfangen sollte kann er nichts damit anfangen,oder ?
    Was ist daran unsicher ? Erklärt das mal einen alten mann.:)