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gerichtliches Mahnverfahren gegen Sky/Premiere?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Rownosci, 4. April 2011.

  1. Teoha

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    AW: gerichtliches Mahnverfahren gegen Sky/Premiere?

    Richtig
     
  2. KLX

    KLX Lexikon

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    AW: gerichtliches Mahnverfahren gegen Sky/Premiere?

    Bankenmärchen über die 6-Wochenfrist ? Antispam Wiki
     
  3. fcsh

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    AW: gerichtliches Mahnverfahren gegen Sky/Premiere?

    Es ist bei fast jedem grossen Unternehmen so, dass die Callcenter-Mitarbeiter nichts zu sagen haben. Was bei sky falsch läuft ist, dass Anliegen nicht weitergeleitet werden an jemanden, der die Kompetenz hat, etwas zu entscheiden, bzw. zu veranlassen. Das muss man selber machen, und zwar schriftlich (per Post, Fax oder Email) an die Geschäftsleitung. Dort sitzen Mitarbieter, die Probleme, die u.a. aufgrund Fehler der Callcenter-Mitarbeiter oder der Software entstanden sind, lösen können. Erfahrungen - und davon gibt es im Forum seher viele - zeigen, dass bei sky die Geschäftsleitung bei Problemen mit dem Kundenservice die 2. Instanz ist. Bei anderen Unternhemen wäre sie vielleicht die letzte Instanz, aber bei sky erreicht man direkt niemanden zwischen Callcenter und Geschäftsleitung.

    Wahrscheinlich ist das auch so gewollt, denn sonst würden sie sicherlich dafür sorgen, dass Kundenbeschwerden an die richtige Stelle geleitet werden. Dass die Callcenter-Mitarbieter nichts anders tun können als diese entgegenzunehmen ist nun wirklich kein sky-typisches Problem.
     
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: gerichtliches Mahnverfahren gegen Sky/Premiere?

    Die 2.te Instanz ist bei SKY gleichzeitig die letzte Instanz.....;)

    Auch eine Umsetzungsweise von "flachen Entscheidungshierachien" :D
     
  5. TPAU65

    TPAU65 Silber Member

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    AW: gerichtliches Mahnverfahren gegen Sky/Premiere?

    Die 10€ sind doch wieder da! :cool:
    Alles gut, alles ruhig hier. Thread kann zu.
    :D
     
  6. dittsche

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    AW: gerichtliches Mahnverfahren gegen Sky/Premiere?

    Na, na. Es gibt Wirtschaftszweige, die Leben von Streitereien ;):winken:

    Jede Klage ist eine gute Klage.
     
  7. magnum68

    magnum68 Senior Member

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    AW: gerichtliches Mahnverfahren gegen Sky/Premiere?

    Hallo, also ich bin was die rechtliche Seite betrifft auch ein Laie und genau aus diesem Grund finde ich solche Threats ganz gut. Mir ging es auch schon so, es wurden nur 5 Euro falsch abgebucht und was dann...? Ich musste 3mal anrufen, jeweils ca 6min mit Warteschleife, Kosten ca 2,50 Euro.
    1.Anruf am 6.des Monats der falschen Rechnungsstellung, Antwort von Sky-es wird gut geschrieben und bei der nächsten Abrechnung korrigiert.
    2.Anruf am 7.des nächsten Monats, da nix gut geschrieben war, Antwort von Sky-es wird innerhalb einer Woche zurück überwiesen.
    3.Anruf 10 Tage später, da Geld noch nicht da, Antwort von Sky-Geld sei "heute" raus gegangen und ich bekomme für die Aufregung und fürs Telefonieren 2 Direktfilme gut geschrieben. Die Kohle war dann innerhalb von 2 Tagen auf meinem Konto.
    Außerdem wäre mir das Geld für die Telefonkosten lieber gewesen, als ein Direktfilm, aber wegen den 2,50 wollte ich mich nicht auch noch rum ärgern.

    Da hier im Forum auch ein paar Rechts gebildete Leute unterwegs sind, vielleicht lässt sich ein einfacher Weg mal vorgeben, zB...
    1. Kontakt zu Sky über Kundencenter (Telefon/Email)...Frist 1 Woche
    2. Email an GF mit Frist 1 Woche und Androhung eines Mahnschreibens per Einschreiben und damit verbundenen Extrakosten (mind. Porto) für Sky
    3. Mahnschreiben ... usw
    Vielleicht auch statt Mahnschreiben, die Androhung der Rückbuchung...es gibt bestimmt mehrere Möglichkeiten, welche auch von der Höhe des zuviel gezahlten Betrages abhängig sind oder welche Fristen sind denn sinnvoll?

    Und bevor man meint, dass 5 Euro die Sache nicht wert ist, ist meine Meinung dazu...für mich schon. Es ist oftmals auch eine Frage des Prinzips.

    Viele Grüße magnum:winken:
     
  8. fcsh

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    AW: gerichtliches Mahnverfahren gegen Sky/Premiere?

    Man mus es natürlich so sehen: wenn sie bei jedem Kunden 10 cent zuviel abbuchen würden, wäre das eine Menge Geld, und von daher ist es auch richtig, auch kleinere Beträge zurückzufordern. Zahlst du an sky 10 cent zu wenig bekommt du auch gleich eine Mahnung.

    Zum Vorgehen: Man sollte natürlich vermeiden, weitere Kosten zu verursachen (z.B. in dem man per Email kommuniziert), weil diese Kosten nicht unbedingt erstettet werden.

    Deine Fristen scheinen vernünftig zu sein, wobei ich bis zum Mahnbescheid (Mahnschreiben = Mahnung) vielleicht etwas länger warten würde.

    Wenn deine Forderung berechtigt ist sollte es nie soweit kommen, und auch bei sky kann man - über die GL - in der Regel schnell und unkompliziert eine Lösung erreichen. Hier kann man sogar erreichen, dass weitere Kosten erstattet werden.

    Das größte Problem in solchen Fällen: sie haben das Geld und solange du noch Kunde bist kann eine Rückbuchung zu einer Sperrung der Smartcard führen. Es läuft ja sehr viel automatisch ab.

    Übrigens: sky (also die Mitarbeiter im Callcenter) behauptet gerne, es kann keine Rücküberweiung erfolgen - das Guthaben wird verrechnet. Das ist rechtlich unzulässig, vor allem dann wenn es eine unberechtigte Abbuchung war. Auch eine Überweisung erst beim nächsten Rechnungslauf muss der Kunde nicht akzeptieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. April 2011
  9. magnum68

    magnum68 Senior Member

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    AW: gerichtliches Mahnverfahren gegen Sky/Premiere?

    Na da haben wir doch schon mal einen Anfang. Ich hatte meistens zuerst die Telefonhotline angerufen, weil ich dachte der persönliche Kontakt würde zu einem schnelleren Ergebnis führen...war ja nun nix.
    Man muss halt bei solchen kleinen Beträgen die Ruhe bewahren und Fristen setzen bevor man etwas "aggressiver" vor geht.

    Die andere Frage zur Sperrung der Smartcard bei "berechtigter" Rückbuchung wäre, inwieweit Sky dazu berechtigt ist? Wäre das Vertragsbruch seitens Sky? Muss die Gesperrte Zeit dann bezahlt werden? Oder wäre das ein Sonderkündigungsrecht? Bei anderen Verträgen (Telefon oder Miete) gibt es ja Mindestbeträge bevor gesperrt wird.
     
  10. fcsh

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    AW: gerichtliches Mahnverfahren gegen Sky/Premiere?

    Telefon kann man nicht als Beispiel nehmen, weil hier - genauso wie bei Strom - nicht sofort abgeschaltet werden darf. Müsste allerdings mal suchen wo genau das geregelt ist. Bei sky wird man meines Wissens auch nicht sofort gesperrt. Dazu berechtigt wären sie eingentlich nicht, aber wie oben geschrieben das ganze passiert automatisch. Bei einer unberechtigten Sperre muss man die Zeit nicht bezahlen, ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es allerdings erst wenn sie nach angemessener Fristsetzung die Karte nicht wieder freischalten. In dem Fall kommt sky ihrer vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nach.