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Garantie/Gewährleistung ebay

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von nachtflug, 30. März 2011.

  1. nachtflug

    nachtflug Junior Member

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    Hallo zusammen!

    Wer kennt sich hier mit den gesetzlichen Bestimmungen bei ebay aus ?
    Ich habe einen Artikel bei ebay verkauft, und folgende Klausel angefügt:

    "Ich bitte zu berücksichtigen, dass ich eine Privatperson bin. Ich übernehme keine Gewährleistung / Garantie und gewähre kein Umtauschrecht. Mit Ihrem Gebot erklären Sie, auf eine Gewährleistung / Garantie und ein Umtauschrecht zu verzichten. Bitte bieten Sie nicht, wenn Sie damit nicht einverstanden sind !! Ich danke für ihr Verständnis."

    Jetzt soll angeblich der Artikel defekt sein, und der Käufer droht mit rechtlichen Schritten.
    Bei mir hat der Artikel allerdings einwandfrei funktioniert, wenn dann kann es nur auf dem Postweg zu einem Schaden gekommen sein. (Pakete schmeißen etc.)

    Wie ist hier die genaue Rechtslage ?
     
  2. Jeronimo1887

    Jeronimo1887 Senior Member

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    AW: Garantie/Gewährleistung ebay

    Ich hatte mal einen ähnlichen Fall.
    Ich hab darauf beharrt, dass der Artikel bei mir noch funktioniert hat (was auch der Fall war) und habe den Käufer auch auf den Zusatz aufmerksam gemacht, ich hatte nämlichen einen ähnlichen Text wie du in der Artikelbeschreibung.

    Ein Kumpel von mir studiert Jura und hat sich mal in der Uni umgehört, alle haben gesagt, dass ich im Recht wäre und nicht klein bei geben soll.
    Nach 4 (!) Wochen E-Mail-Terror hat er es dann wohl eingesehen.
    Da kam nie wieder was.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Garantie/Gewährleistung ebay

    Es ist irrelevant, ob es bei E-Bay, über eine Kleinanzeige oder auf dem Flohmarkt verkaut wurde.
    Kann man sich eigentlich schenken. ;)
    Sofern du versichern kannst, dass der Artikel noch funktionsfähig war, als du ihn angeboten und versendet hast, kann dir nichts passieren.
    Für einen Transportschaden musst du auch nicht haften, sofern du die Ware sorgfältig und sicher verpackt hast. Der Käufer trägt bei Privatverkäufen das Transportrisiko und muss sich daher an den Transporteur wenden.

    Was die rechtlichen Schritte betrifft, so muss m.W. der Käufer dir nachweisen, dass du ihn vorsätzlich getäuscht hast.
    Hast du evtl. Zeugen -- wen auch immer -- dass der Artikel vor dem Versand noch funktioniert hat? Wenn ja, dann wirst du auch vor Gericht gute Chancen haben.
     
  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Garantie/Gewährleistung ebay

    Nein Gag, den Spruch kann man sich nicht schenken. Der Ausschluss gilt nur als vereinbart, wenn er in der Auktion steht. Als Privatperson kann man Gewährleistung ausschließen und sollte dies auch dringend tun. Allerdings braucht es nicht diesen ausführlichen Spruch. Meiner war "Dies ist eine Privatauktion unter Ausschluss der Gewährleistung". Ist auch von den VBZ so empfohlen worden. Dies beinhaltet alles wie Ausschluss von Umtausch oder Geld zurück und wer bietet muss sich daran halten, das muss ich nicht nochmal extra betonen. Wichtig ist auch, dass man in der Auktion nicht bestimmte Eigenschaften der Ware betonen darf, dafür gilt der Ausschluss auch nicht. Also wer "nur 2 Pixelfehler" erwähnt und es sind 3 darf die Ware freundlich wieder zurücknehmen.

    Ansonsten muss in der Tat der Käufer beweisen, dass er arglistig getäuscht wurde und nicht der Verkäufer, dass die Ware funktioniert hat. Und das wird nahezu unmöglich sein für den Käufer. Damit er einen Angriffspunkt hat muss der Defekt im Grunde so ausfallen, dass er nicht beim Transport entstanden sein kann und dem Verkäufer deutlich ins Auge hätte fallen müssen.

    Und nochmal zur Klarstellung...der Ausschluss gilt natürlich nicht, wenn man wissentlich defekte Ware verkauft. Da kann man nicht grinsend auf den Ausschluss verweisen. Der gilt nicht bei arglistiger Täuschung, so sie nachweisbar ist.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Garantie/Gewährleistung ebay

    Ups, ich hatte das mit dem Widerruf verwechselt. Sorry.

    Da schreibt E-Bay ja mittlerweile bei Privatauktionen automatisch mit dabei, dass es keine Rücknahme gibt.

    Aber bei der Gewährleistung hast du Recht. Die muss man aktiv ausschließen.
     
  6. rom2409

    rom2409 Lexikon

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    AW: Garantie/Gewährleistung ebay

    perfekt erklärt:winken:
     
  7. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Garantie/Gewährleistung ebay

    Hmm, das heisst, wenn ich ein defektes Produkt habe, welches durch mechanische Einwirkung zerstört wurde, dann verkaufe ich es einfach bei ebay, und behaupte es war ganz und der Transporteur war schuld?
    Das empfinde ich aber als eine merkwürdige Rechtslage, damit ist Betrügern ja Tür und Tor geöffnet...:(
     
  8. rom2409

    rom2409 Lexikon

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    AW: Garantie/Gewährleistung ebay

    naja, es kommt auf den mangel an. Ich denke die wenigsten werden auf den Transport zurückzuführen sein. Letztlich trägt bei einem Onlinekauf immer eine Partei das Risiko. Bei einem Privatkauf ist es grds. ausnahmsweise der Käufer.
     
  9. anton551

    anton551 Platin Member

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    AW: Garantie/Gewährleistung ebay

    Bei gebrauchten Artikeln kann man die Gewährleistung wirksam ausschließen, bei Neuware nicht.
     
  10. rom2409

    rom2409 Lexikon

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    Zuletzt bearbeitet: 1. April 2011