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Lotto-Verbot für Hartz-IV-Empfänger

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Satikus, 10. März 2011.

Status des Themas:
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  1. LHB

    LHB Institution

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    AW: Lotto-Verbot für Hartz-IV-Empfänger

    hier gehts nicht um meine meinung! aber es wird hier hin und her beleidigt. der thread ist quasi tot!
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Lotto-Verbot für Hartz-IV-Empfänger

    Ja, und zwar?
    Keine Ahnung. Wird hier aber von denen "da unten" gerne als Totschlagargument verwendet.
    Ich wüsste nicht, was daran missverständlich sein sollte:

    "Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind."

    Im folgenden im Urteil ist noch einmal genauer dargelegt, was den Anspruch begründet:

    "Wenn einem Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil er sie weder aus seiner Erwerbstätigkeit, noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter erhalten kann, ist der Staat im Rahmen seines Auftrages zum Schutz der Menschenwürde und in Ausfüllung seines sozialstaatlichen Gestaltungsauftrages verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen dafür dem Hilfebedürftigen zur Verfügung stehen. Dieser objektiven Verpflichtung aus Art. 1 Abs. 1 GG korrespondiert ein Leistungsanspruch des Grundrechtsträgers, da das Grundrecht die Würde jedes individuellen Menschen schützt (vgl. BVerfGE 87, 209 <228>) und sie in solchen Notlagen nur durch materielle Unterstützung gesichert werden kann."

    Sprich: Wer nicht arbeiten "will", der hat auch keinen Anspruch. Sondern nur, wer es nicht schafft, aus eigener Arbeit, eigenem Vermögen oder Zuwendungen durch dritte sein Auskommen zu sichern.

    Begründung?

    Ja, das musst du, wenn du es mir weiterhin vorwirfst.
    Mit welcher Begründung?
     
  3. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Lotto-Verbot für Hartz-IV-Empfänger

    Ich habes mal komprimiert,der Foren Editior macht keinen Spaß .
    Zu deiner Anmerkung des BVG.
    Was für mich heißt,hilfsbedürftig ist auch der jenige der nicht arbeiten will,wenn kein Vermögen,Einkommen vorhanden ist. Ich verweise auf den Gleichbehandlungsgrundsatz.
    Weil der Aufwand Arbeitsverweigerer herauszufinden (so es das Urteil des besagte BVG nicht gäbe )- ,bzw diese in sinnfreie Maßnahmen zu stecken Steuergelder kostet,die sinnvoller verwendet werden könnten . Ich verweise noch mal auf den Umstand das 50 Prozent der Leistungen aus H.IV nicht an die Empfänger gehen,sondern für Verwaltung,Maßnahmen,Anwälte etc draufgehen.

    Ergo ein Verbot von Sanktionen beim Mindestsatz-nur um den Geht es,denn wenn einer mehr als H.IV bekommt,(Übergangsbeihilfe vom ALG1 zum ALG2 ) ist dieser übersteigende Betrag sanktionierbar ,ist nicht nur im Sinne der Arbeitslosen die sich nicht mehr Erpressen lassen müssen,bzw das Gefühl desselben haben,sondern auch im Sinne des "stink"normalen Steuerzahlers.

    Nicht im Sinne wäre dies von Ausbeutern wie 1€ Klitschen,Zeitfirmen und der ganzen Sozial Arbeitlosen und Ausbeutungsindustrie.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. März 2011
  4. AW: Lotto-Verbot für Hartz-IV-Empfänger

    Ich finde es immer erstaunlich wie Arrogant ein Mensch sein kann. Weißt du ich bin eigentlich ein sehr friedlicher Mensch, aber würden wir uns beide in einer Kneipe unterhalten, wärst du der erste Mensch denn ich das Bier über die Hose geschüttet hätte.

    Und das muss was heißen.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Lotto-Verbot für Hartz-IV-Empfänger

    Was das für dich heißt, spielt dabei keine besonders große Rolle. Der von mir oben zitierte Text ist eigentlich ziemlich eindeutig.

    Denn wenn es so wäre, wie du es sagst, dann hätte ja auch ich als Erwerbstätiger Anspruch darauf, dass man meine Miete zahlt und mir die rund 400 Euro Grundsicherung bezahlt.

    Denk mal drüber nach. ;)

    Das ist eine völlig andere Baustelle. Allerdings werden die 50 Prozent eben nicht dafür verwendet, die erwähnten Arbeitsverweigerer zu finden, von denen es gottlob viel weniger gibt, als man annehmen mag.

    Auch ich wäre dafür, wenn man die gesamte Verwaltung drumherum verschlanken würde. Das offensichtlich zu komplizierte Regelwerk selbst kostet in der Umsetzung viel Arbeit und eröffnet zudem viel zu viel Möglichkeiten auf Klagen -- die dann zu allem Überfluss auch zu einem Teil erfolgreich sind. Soll heißen: Die Berechnungsformeln sind so kompliziert, dass die regelmäßig falsch angewendet werden.

    Wie gesagt: Ich kann im BVG-Urteil nichts darüber finden, dass man Personen nicht sanktionieren darf, die sich offensichtlich als nicht hilfsbedürftig darstellen.

    Auch wieder eine andere Baustelle. Hier muss auch kräftig aufgeräumt werden.
     
  6. AW: Lotto-Verbot für Hartz-IV-Empfänger

    Dann musst du mit deinen Argumenten sehr oft am Ende sein. Das einzige was dich von uns unterscheidet ist, das du deine Beleidigungen in schöneren Worthülsen verpackst. Aber Schlussendlich bist du auch nicht besser.
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Lotto-Verbot für Hartz-IV-Empfänger

    Was dann beweisen würde, dass du offensichtlich außer Stande bist, dem, was ich hier vorgebracht habe, irgendetwas anderes außer Gewalt entgegen zu setzen.

    Und das finde ich sehr, sehr traurig.

    Wenn ich mit dem, was ich schreibe, Unrecht haben solle, dann wäre es doch einfach, dies aufzuzeigen. Aber statt dessen werde ich von Stalkern wie PapaJoe in diversen Threads verfolgt, nur weil ich ihn mal irgendwann über seine eigene große Klappe habe stolpern lassen.

    Dann werde ich von einem User namens "Phalep" übelst beschimpft (Beitrag wurde vom Mod gelöscht), nur weil ich dargelegt habe, dass es ein Ausdruck von Respekt ist, wenn man sich bei einem Vorstellungsgespräch der jeweilgen Stellenausschreibung enstprechend ordentlich kleidet.

    Im Kielwasser dieser Beschimpfungen tummeln sich dann noch ein paar andere Gestalten, die es mir auch schon immer mal so richtig zeigen wollten, aber selbst nichts zustande bringen, als den o.g. Maulhelden Beifall zu klatschen.

    Und du wirfst mir Arroganz vor?

    Sprich dich aus, was dich stört!
     
  8. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Lotto-Verbot für Hartz-IV-Empfänger

    Das wäre dann Bürgergeld aber darum geht es nicht. Und hat so oder so nicht mit Thread zu tun,da es keine HB gibt.
    Darauf bis du leider nicht eingegangen.
    Aber letztendlich wird man sehen was dei Zukunft bringt.
    Ob es en Verbot von Sanktionen geben wird,bzw wer in der juristischen Korinthenk...Auslegungssache recht hat wird sich zeigen.
     
  9. Johnny 23

    Johnny 23 Guest

    AW: Lotto-Verbot für Hartz-IV-Empfänger

    Gag, ohne alte Sachen wieder aufwärmen zu wollen aber manchmal gleicht deine Diskussionsführung eher einem Verhör als einer Diskussion zwischen gleichwertigen Partnern. Deine Stärken, deine Rationalität und dein analytischer Verstand, die deinem Beruf sehr zugute kommen, erweisen sich in Diskussionen oftmals als sehr hinderlich. Ich persönlich habe manchmal bei dir das Gefühl mit 'nem Roboter aber nicht mit einem Menschen zu diskutieren. Also mit einer Maschine die nur "Ja" und "Nein" kennt.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Lotto-Verbot für Hartz-IV-Empfänger

    Nein, das wäre die korrekte Auslegung dessen, was du schriebst. Wenn jedem die Grundsicherung zustünde, müsste sie nach dem Gleichheitsgrundsatz auch jedem Werktätigen und Vermögenden zustehen.

    Tut sie aber nicht, da sie eben nur Hilfsbedürftigen zusteht.

    Doch bin ich. Im BVG-Urteil steht nichts davon, dass keine Sanktionen verhängt werden dürfen. Denn sanktioniert werden diejenigen, die durch ihr eigenes Verhalten ihre Hilfsbedürftigkeit infrage stellen.

    Im übrigen lautet der gesamte Absatz des Kurzzitats, das du hier gebracht hast:

    "Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu."

    Den entscheidenden Teil habe ich rot markiert. Nichtsdestotrotz steht die Unterstützung nach wie vor nur Hilfsbedürftigen zu -- und eben nicht "jedem".
     
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