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Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Pattye, 2. März 2011.

  1. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Du hast schlicht keine Ahnung.

    Nicht der Aufsteller einer Satanlage muss klagen.
    Klagen muss der VM, der ihm das untesagen will.

    Den feinen Unterschied kennst Du nicht, weisst nicht mal was das bedeutet.
    Lesen kannst Du auch nicht.
    Kapieren schon gar nicht - was Octavius schrieb.

    Und nun begib Dich husch, husch in Dein Körpchen.

    @ Octavius,
    lass es stecken. Ist Perlen vor die Säue werfen.
    (Matthäus 7, 6)
     
  2. janogla

    janogla Senior Member

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Hier spricht der Ahnungslose: Es heisst "Husch Husch in Dein Körbchen"!

    Du merkst hoffentlich den Unterschied...:winken:

    Und was Du "diskutieren" nennst ist für mich Meinungsmache a la Göbbels.
     
  3. Heikong

    Heikong Neuling

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Also Ausländer sind dazu berechtigt eine Schüssel aufzustellen um ihrer Sender zu empfangen..!

    und wie es so schön heißt in unserem Gesetzbuch "Jeder Mensch ist gleich";)
    würde ich es drauf ankommen lassen...!:p
     
  4. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Auch nicht wirklich, so denn eine Schüssel die Haus-Fassade verschandelt. Bei Balkonmontagen muss die Schüssel fast unsichtbar sein oder besser total unsichtbar von außen sein. Das gilt für Inländer und Ausländer.
    Jedwede Schüsselmontagen an der Hausfassade oder per Fensterhalterung muss der HE nicht dulden. Auch nicht durch Ausländer.

    Ausländer haben aufgrund entsprechender Urteile dennoch bessere Chancen. Die müssen allerdings die Kosten für einen vom HE zu bestimmenden Schüsselstandort übernehmen.

    Außerdem kann der HE verlangen, dass die Schüsselmontage durch eine Fachfirma erfolgt und dazu noch eine nicht gerade preiswerte Versicherung abgeschlossen wird.

    Der Schüsselstandort ist in der Regel das Hausdach.

    Hier ist obligatorisch, dass nach VDE der Schüsselmast geerdet werden muss und auch ein PA Ausgleich zu erfogen hat.

    Sowas ist sehr teuer und derart teuer, dass das Sat - Interesse der Ausländer an den Heimatsendern zu 99% schlagartig verschwindet.;);)
    Wenn die im Thread genannten Voraussetzungen für die Balkonmontage Deiner Schüssel nicht erfüllt/gegeben sind, wärst Du gut beraten es nicht darauf ankommen zu lassen.:winken:
     
  5. Stephan66

    Stephan66 Silber Member

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Aber wie es in Deutschland so ist, sind einige "Gleicher"

    Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe, so ist es in Deutschland. Darum studieren "Volterra" und "oktavius" auch die Gerichtsurteile so genau.

    Gruß Stephan
     
  6. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Volterra nicht wirklich genau.

    Aber Frau Volterra ist in einer HV tätig.
    Ressort: Unerlaubte Montage von Satschüsseln.

    Bei der HV jibbet gleich 2 RA und die kennen alle höchstrichterlichen Urteile zum Satempfang ganz genau.

    Montiert ein Mieter seine Balkon-Schüssel quasi unsichtbar, wird aufgrund einschlägiger Urteile des BGH nix (mehr) dagegen unternommen.
    RAs (Rechtsverdreher) verlieren ungern.:winken:
     
  7. Stephan66

    Stephan66 Silber Member

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Darum hängt auch jedes Urteil vom Einzelfall ab.
    Vieles kann nicht Pauschalisiert werden, aber das Verstehen hier Einige nicht wirklich.
    Wenn in Berlin der Eigentümer Verständnis für den Schüsselwald hat (gibt tolle Bilder im Net), weil seine Mieter und auch Er zu seine Landsleuten hält, dann gilt es nicht für ganz Deutschland.

    Gruß Stehpan
     
  8. Teoha

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Hi,

    wahnsinn, die ganzen Selbstdarstellungen und Belanglosigkeiten, obwohl die Frage des Themenstellers schon lange beantwortet ist.

    Siehe Beitrag #2 und #32

    Der Rest ist alles nur "BlaBla"......hättest du einen Balkon, könntest du........hättest du eine Terrasse,.........ist HDTV dereinzige Grund, dann aber........willstdu türkische Programme sehen.........und so weiter.

    Pattye, viel Glück !

    Manchmal bewirkt "gesunder Menschenverstand" mehr als alles banales Gesetze-zitieren fern jeder Realität.
    Und wer Gerichtsurteile als Spiegel des wirklichen Lebens sieht, der ist ohnehin schon arm genug dran.

    Die Würde des Menschen ist unfassbar.

    Aber das stimmt nicht:

    Korrekt ist:

    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    Wichtiger Unterschied.

    Gruss
     
  9. janogla

    janogla Senior Member

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Wie recht Teoha hat.:)

    @ Volterra

    Also alles nur gekl...., also Du weisst nix aber Deine Frau kennt da jemanden.

    Ich kanns mir nicht verkneifen, aber der Plural von RA ist nicht RAs sondern RAe.:winken::D
     
  10. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Welch eine hilflose Abstrampelei.
    Es reicht.:eek::eek:

    Man braucht nur Deine anderen Beiträge hier lesen und kommt zu der Erkenntnis, dass Du über den gesegneten Wortwitz eines Anrufbeantworters verfügst.
    Gäbe es nicht die Board-Netiquette, würde ich Dir einen Nasenring verpassen und Dich durch die Manege zerren.