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Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Pattye, 2. März 2011.

  1. Pattye

    Pattye Silber Member

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    Sorry für den nicht grade aussagekräftigen Threadtitel aber was besseres ist mir nicht eingefallen ;)

    Ich hoffe ich poste das ganze im korrekten Forumsbereich, ansonsten bitte verschieben

    Ich wohne jetzt seit dem 01.03 in einer Wohnung die von der THS vermietet wird, diese wird per Kabel von Marienfeld-Multimedia versorgt.

    Da ich ein Sky Abo mein eigen nenne und bisher bei meinen Eltern über Sat alle HD-Sender schauen konnte, würde ich dieses natürlich auch gern in der neuen Wohnung genießen.

    Über Kabel ist mir dieses leider nicht möglich, THS teilte mir per Mail mit das eine Schüssel nicht gestattet wäre und ich doch bitte Kabel nutzen solle.

    Zudem steht auch im Mietvertrag: "Bei Anschluss der o.a. Mietwohnung an eine Gemeinschafts-Antennenanlage/Gemeinschafts-Parabolantenne oder an das Breitbandkabelnetz .... verpflichtet sich der Mieter, ausschließlich diese zu nutzen.

    Habe ich trotzdem Anrecht eine Sat-Schüssel anzubringen?

    Diese würde nicht an der Hauswand befestigt sein und auch nicht zur Straßenseite angebracht werden.
     
  2. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Nein
     
  3. Pattye

    Pattye Silber Member

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Warum wäre vll. noch ganz nett.... ;)
     
  4. Mondmann

    Mondmann Silber Member

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Dein Vermieter versorgt dich doch schon per Kabel mit TV.
    Das du da nun kein Sky oder HD empfangen kannst, das ist ja nun nicht die Sache des Vermieters. Er erfüllt seinen Teil durch das Kabel.
     
  5. Pattye

    Pattye Silber Member

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Danke für die Begründung aber hätte ich mit dieser Passage:

    Grundsätzlich dürfen Mieter auch bei einer Zwangsverkabelung Satellitenprogramme empfangen. Genehmigungspflichtig sind Schüssel-Installationen nach aktueller Rechtssprechung lediglich, wenn Eingriffe in die Bausubstanz vorgenommen werden oder das optische Erscheinungsbild nachhaltig beeinträchtigt wird.

    aus diesem Artikel: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel - DIGITALFERNSEHEN.de

    nicht doch ne Möglichkeit?
     
  6. Reinhold Heeg

    Reinhold Heeg Talk-König

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Hallo und willkommen im Forum, Pattye
    Teil SKY mit, dass du jetzt Kabel statt Schüssel hast und dein Vertrag wird umgewandelt. Dumm zugehen kann es, wenn die von dir abonnierten SKY-HD-Programme nicht im Kabel drin sind. Da gäbe es aber die Möglichkeit der Sonderkündigung. Man will ja nicht für etwas bezahlen, was man gar nicht empfangen kann.
    Mahlzeit
    Reinhold
     
  7. KeraM

    KeraM in memoriam †

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Hast du ein Balkon?
     
  8. Pattye

    Pattye Silber Member

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Ne Balkon leider nicht aber wie gesagt die Möglichkeit des ungenutzen Gartens, will mir halt nur als neuer Mieter nicht direkt Ärger ins Haus holen
     
  9. Pattye

    Pattye Silber Member

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Ja das mit der Wandlung ist mir schon bekannt, nur hält das gloreiche Unitymedia es nicht für nötig die anderen HD-Sender außer Sport HD1 einzuspeisen aber das ist ne andere Geschichte, kündigen würde ich aufgrund der BuLi eigentlich nhur ungerne.
     
  10. dogvienna

    dogvienna Silber Member

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    AW: Trotzdem Anrecht auf eine Satelitenschüssel?

    Bezüglich Skyempfang via Kabel würde ich mich an den Kabelbetreiber wenden.
    Hier mal vom Kabelbetreiber die Homepage
    MARIENFELD-multimedia.de: Startseite
    Auf deren HP ist Sky angeführt.
    Die Programmbelegung vom Kabelanbieter ist öffentlich nicht abrufbar.

    Wenn das wirklich so im Wohnungsmietvertrag wegen des Fernsehempfang steht, wird das eine Auslegungssache sein. Genaueres dazu kann Dir nur ein Rechtsanwalt sagen.
    Meine Meinung dazu: Stell auf dem Balkon oder der Terasse eine Satschüssel auf. Balkon und Terrasse sind noch zur Wohnungsbenützung zuzählen.