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Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. Februar 2011.

  1. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Ich habe zwar selber noch nie eine Erstaustattung beantragt da nie gebraucht aber das was ich so mitbekommen habe, reicht das Geld eh nur für Gebrauchte Möbel und Geräte, die Sachbearbeiter der Argen geben einen dann wohl auch den "guten" Tipp mit den Sozialkaufhäusern.
     
  2. dittsche

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Etwas Benimm bitte :winken:
    Ich beleideige regelmäßig niemand. Auch Dich nicht. Ich wollte aber zum Ausdruck bringen, dass ich den Großteil Deiner Beiträge nur als Jammerei hier empfinde. Das Thema ALG II wird von Dir zu eindimensional behandelt.

    Immer lese ich von Dir, dass nur die anderen und die Gesellschaft usw. schuld ist. Was aber, lieber LHB, machst Du um was zu ändern ?

    Im Übrigen mache ich Menschen nicht daran fest, ob Sie ALG II beziehen oder nicht. Ist mir vom Ansatz her völlig wurscht.
     
  3. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Das können die aber auch nur in Gegenden machen, wo es solche Kaufhäuser gibt. Im letzten Jahr mussten die in unserer Region auch höhere Kosten übernehmen, da das hiesige Sozialmöbel-Dingsbums vor einem Jahr pleite gegangen ist. Gibt jetzt erst wieder ein neues in der Region. Und die müssen ja auch erst mal wieder Möbel ins Lager holen.

    Wie die Höchstesätze da liegen, weiß ich nicht. Damit hatte ich nie etwas zu tun. Ist wohl auch wieder regional verschieden.
     
  4. LHB

    LHB Institution

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    ich hab versucht, eine neue ausbildung zu machen, aber die angstzustände wurden immer schlimmer! jetzt mache ich wieder therapie! also lass mich endlich in ruhe dittsche!
     
  5. XL-MAN

    XL-MAN Lexikon

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Muss das sein LHB? So schlimm ist dittsche nun wirklich nicht.
    Ich würde mich entschuldigen. Der Ton macht die Musik.

    Mit Verlaub heißt:

    .... dass die folgende Äußerung jemanden nicht kränken, verletzen oder gar Streit provozieren soll; unabhängig davon, wie sie sich für andere anhören mag.
     
  6. LHB

    LHB Institution

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    sorry, aber ich habe echt genug! ich bin auch nur ein mensch! ich bin so schon immer fertig genug! wenn ihr euch in mich hineinversetzen könntet, dann würdet ihr mich verstehn!
     
  7. dittsche

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Du hast hier geschrieben, schuld seien die Unternehmen, die immer zu hohe Ansprüche stellen :eek:

    Dies ist für mich nur eine Ausrede, eine polemische dazu. Diese Aussage reihte sich in eine ganze Anzahl anderer von Dir zu diesem Thema ein.

    Hier ist ein öffentliches Board. Wenn Du was schreibst, darf jeder dazu Stellung nehmen.

    Das war es. Nicht mehr und nicht weniger. Deine Reaktion war wie immer völlig überzogen.

    Gute Besserung Dir.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Februar 2011
  8. XL-MAN

    XL-MAN Lexikon

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Ich wünsche dir alles Gute.

    Bin jetzt raus aus dem Fred.
     
  9. dittsche

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Danke XL-Man. Wie immer bist Du jemand, der in der Lage ist, den Beitrag zu 100 % so zu verstehen, wie er gemeint war.
     
  10. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Warum versuchst du dann nicht durchzuboxen, dass du für diese Zeit nicht vermittlungsfähig bist? Dann bekommste Sozialhilfe (evtl. auch Sozialgeld), musst immernoch alle 6 Monate antanzen, aber brauchst z.B. keine Bewerbungen mehr bringen. Wäre dann ja auch blödsinnig.

    U.U. würde ich das mal mit dem Therapierenden bequatschen. Möglich wäre nämlich auch eine teilweise Erwerbsminderung für die Zeit, in der du in der Therapie bist. Sowas hatte ich erst mit meinem Onkel durch. Der bekommt jetzt für 2 Jahre die Arbeitsmarktrente (Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung), arbeitet dabei aber in Teilzeit. K.A. wie das bei anderen Sachlagen ist. Wäre aber ein Versuch, der zwar auch stressig werden kann, dafür haste hinterher eine Weile deine Ruhe.