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Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. Februar 2011.

  1. Dirk68

    Dirk68 Guest

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Ich zitiere: "Die meisten Mitarbeiter werden den IAB-Daten zufolge im Bereich Wirtschaftsdienstleistungen wie Zeitarbeit, Reinigungs- und Wachdienste sowie Call-Center gesucht, gefolgt von der Sparte „Handel, Reparatur“ und dem Gesundheits- und Sozialwesen."

    Im Klartext: Die meisten von diesen "freien Stellen" sind so extrem mies bezahlt, dass man sich mit HartzIV auch nicht schlechter steht. Solche Jobs braucht kein Mensch!
     
  2. baerchen111

    baerchen111 Gold Member

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Persönlich würde ich wenn ich lieber so ein Job nehmen, als ALG2
    Aber viele sehen das wohl anders und lassen sich auf Kosten von uns allen gut gehen.

    Allerdings bin ich der Meinung, dass es in Deutschland Mindestlohn geben muss. Es kann nicht sein, dass jemand der arbeitet genauso und nur minimal besser verdient als der Harz4 Satz.
     
  3. Dirk68

    Dirk68 Guest

    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Das kommt auf den Job drauf an. Wenn die geringe Bezahlung nur vorübergehend wäre und reelle Chancen auf eine Festanstellung mit besserer Bezahlung bestünde, dann hätten damit wohl viele auch kein Problem. In der Regel werden die Leute aber nur ausgenutzt bis zum geht nicht mehr. Da kann ich jeden verstehen, der diesen Brüdern den Stinkefinger zeigt!
     
  4. mweb21

    mweb21 Gold Member

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Das mit dem "gut gehen lassen" bezweifle ich,

    wobei das ganz offensichtlich von persönlichen

    Erfahrungen abhängt, soll heissen, welche ALG2

    man kennt, bzw. welches Bild man sich von Ihnen

    macht. Dem zweiten Teil kann ich nur zustimmen,

    dass Menschen in Vollzeitarbeit noch zusätzliche

    staatliche Unterstützung brauchen ist unerhört!
     
  5. FilmFan

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Was haben diese dann vor dem Bezug von Hartz 4 gemacht? Beim Nachbarn Fernsehen geschaut? Warum können sie ihren alten Fernseher nicht weiter benutzen?
     
  6. Lechuk

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Dann bezahlt mir aber der Steuerzahler den Kombi, denn irgendwie muß ich ja rumfahren und mir den Kram zusammensuchen und auch gleich mitnehmen. Bevor ein anderer das wegschleppt. ;)
     
  7. mweb21

    mweb21 Gold Member

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Bitte, denk mal ein kleines bisschen mit! ;)

    Es geht hier, sagt auch das Topic, um Erstausstattung! :winken:
     
  8. Schmunzel

    Schmunzel Gold Member

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    1x Topfield TF-4000 PVR
    1x Panasonic DMR-EX95V
    ... u.s.w.
    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    ... genauso ist das ! :cool:

    :):)
     
  9. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    In diesem Fall hier ging es um einen vormaligen Obdachlosen?
    Der hatte wohl immer bei Karstadt fern gesehen.


    Hartz IV ist geil.
    Hartz IV ist cool.
    Ich liebe es Hartz IV zu beziehen.
    Ich bedanke mich bei allen die mir heut mein Brot ermöglichten und Gag ganz besonders.
    Dann bedanke ich mich noch bei allen die für Dumpinglöhne, lieber als Hartz IV- ja nee, klar, den Markt kaputt machen.
    Dann bedanke ich mich noch bei allen die gegen Mindestlöhne sind.
    Dann auch noch an alle jene Dank, die meinen Leiharbeit und Call-Center sind die Lösung aller Probleme. Nicht jedes Call-Center ist Urlaub wie bei Premiere, nicht jeder kann sinnlos verkaufen, mal drüber nachdenken.
    Was gab es noch für Jobs?
     
  10. Eisenbahnfan

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Erstens ging es um Erstausstattung und zweitens geht ein Fernseher auch mal kaputt (gerade ein bereits älteres Gerät).