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Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. Februar 2011.

  1. bdroege

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Ein ALG2 Empfänger bekommt schon als allein lebender Singel schon deutlich über 1000EUR wenn man die kompletten (inkl.Miete, GEZ-Befreiung & Co.) Leistungen und die nicht steuerlich absetzbaren Kosten eines Arbeitnehmers berücksichtigt.
     
  2. LHB

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    verdammt lustig! :rolleyes:

    es gibt aber menschen, die aus psysischen gründen nicht mit solchen (dreckigen) möbeln leben könnten!

    hoffentlich wirst du arbeitslos und kommst in hartzIV! ich gönne es dir! von ganzen herzen!

    ihr wollt doch, daß die arbeitslosen sich bewerben! und das geht heute ohne computer und internet kaum noch! zumindest wird es ohne immer schwieriger!

    gut, dann boykottiere es! ich werde dich jedenfalls nicht vermissen! tschüß! :winken:

    jetzt halte mal die füße still! ich habe noch NIE was vom staat bekommen, außer das normale ALG2! ich habe noch NIE eine erstaustattung oder anderweitige anschaffungen beantragt! und das machen auch nicht alle arbeitslosen! das ist nur ein teil, der das wirklich macht!
    soll derjenige in einem leeren zimmer sitzen? soll er auf dem fußboden schlafen und auf apfelsinenkisten sitzen? obwohl ich mir gut vorstellen kann, daß ihr arbeitslosenhasser das gerne so haben wollen würdet! :mad:
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Februar 2011
  3. modus333

    modus333 Guest

    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Dann verbinden wir es mit dem Namen Müller.:)
     
  4. modus333

    modus333 Guest

    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Richtig an deinem Kommentar ist, dass es keine Mensch mehr zu Dumpinglöhnen arbeiten würde. Und was wäre daran verkehrt?

    Ansonsten entfallen alle allgemeinen steuer- und abgabenfinanzierten Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld.
    Wer arbeitet, hat zusätzlich noch seinen Lohn oder Gehalt.
     
  5. skykunde

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Richtig so. Dann werden die Hartzies nicht mit dem Verblödungsfernsehen NOCH blöder und können sich mit Bewerbungen beschäftigen. Außerdem können sie mehr Zeit in Klagen und Widersprüchen gegen Hartz4 investieren.
     
  6. Satikus

    Satikus Guest

    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung


    Deine Aussagen sind dumm!:eek:
     
  7. skykunde

    skykunde Talk-König

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Ja, bedingungsloses Grundeinkommen ohne Sanktionen oder sonstige Schikanen sowie einen unabhängigen Mindestlohn von mindestens 10€ pro Stunde für jeden Arbeitnehmer, beides jährlich progressiv erhöht passend zur Inflation!
     
  8. LHB

    LHB Institution

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    daran sieht man wessen geistes kind du bist! :mad: beleidigungen am laufenden band! apropo am laufenden band...was denkst du, was die meisten ALG2-bezieher machen? die meisten müssen eh regelmäßig bewerbungen schreiben! das ist aufwendig, zeitintensiv und teuer! aber sehn solche typen wie du ja nicht! und daß ALG2-empfänger unter enormem seelischem druck stehn, das seht ihr erst recht nicht! immer drauf hauen! das müssen die dreckigen hartzer abkönnen! die sind ja eh nur menschen 3. klasse! :mad:
     
  9. skykunde

    skykunde Talk-König

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Wessen geistes Kind bin ich denn? Sprich dich aus (Gern auch per PN, wenns publik zu krass ist). Menschen dritter Klasse? Nicht alle, aber bei manchen trifft es den Nagel auf den Kopf.
     
  10. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Gericht: Fernseher gehört nicht zur Erstausstattung

    Warum sperren wir Hartz4 Bezieher nicht gleich in ein Lager ein?

    Der Fernseher ist heutzutage ein wichtiges Mittel um eben NICHT den Anschluß an die Gemeinschaft zu verlieren.

    Ist eh witzig, Internet, Kabelgebühren alles im Hartz4 Satz drin. Aber ein billiger Fernseher nicht? *kopfschüttel*.

    Naja, das einige User hier nun das ganze als toll abtiteln, ala "sollen doch Bewerbung schreiben" ist viel zu einfach.
    Als ob Hartz4 Bezieher, alle freiwillig arbeitslos wären...

    Aber an diesem Gerichtsurteil sieht man, dass man sich gesetzlich einfach nicht einigen kann.

    Auf der einen Seite darf ein Fernseher nicht gepfändet werden weil er zur Mindestausstattung eines guten Lebens gehört (teure fernseher müssen ausgetauscht werden). Aber Hartz4 Beziehern, darf sowas nicht zugestanden werden?

    Komische Welt...


    Und nun können sich die üblichen wieder die Köpfe einschlagen.