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Widerruf des Paketwechsels

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von DevJa, 22. Februar 2011.

  1. DevJa

    DevJa Neuling

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    Hey,

    ich habe am 13.02.2011 mal wieder versucht von Film zu Sport zu wechseln. Die letzten Male hat das auch perfekt geklappt, obwohl mir die neuen AGB's zugeschickt worden sind. Habe in der Email aber drauf hingewiesen, dass für mich noch die alten gelten. Diesmal habe ich dasselbe wieder gemacht. Schon einen Tag später wurde das freigeschaltet. Jedoch wurde meine Laufzeit wieder neugestartet.

    Hab dann ein paar Tage später die Vertragsänderung auch per Post bekommen. Da steht drin, dass ich diese Vertragsänderung innerhalb von einem Monat widerrufen kann. Außerdem: "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben"
    =>ausdrücklicher Wunsch? Habe ich niemals geschrieben...Entweder hätten die den Wechsel ignorieren können oder mir wenigstens schreiben können, dass ein Wechsel ohne Laufzeitneustart nicht möglich ist.

    Daraufhin habe ich Sky noch eine Email geschrieben, dass ich den Paketwechsel wiederrufen und Sky daraufhin kündigen möchte, da ich in meiner Email geschrieben habe, dass ich sozusagen nur wechseln möchte wenn die Laufzeit nicht neugestartet wird. Eine Antwort kam nicht.

    Heute kam die Post mit der Bestätigung der Kündigung. Jedoch wurde der 29.02.2012 als Vertragsende Datum angegeben.

    Das kann doch echt nicht wahr sein, dass die den Widerruf einfach missachten. Kann man da noch irgendwas machen?
     
  2. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Widerruf des Paketwechsels

    Traurig aber wohl notwendig: email an die GL.

    brian.sullivan@sky.de

    Den Fall in freundlichen (!) Worten schildern.

    Gruss
     
  3. DevJa

    DevJa Neuling

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    AW: Widerruf des Paketwechsels

    Hab ich soeben gemacht. Mal abwarten was da kommt... Ich rechne ja damit, dass ich das wohl nicht mehr widerrufen kann...
     
  4. fcsh

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    AW: Widerruf des Paketwechsels

    Die Mail an die GL ist der richtige Schritt gewesen. Warum solltest du nicht mehr widerrufen können? 4 Wochen sind noch nicht vorbei. Der Satz " "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben" ist ein Standardsatz in vielen Laufzeitverträgen, der hier nicht zutrifft: vollständig erfüllt worden ist der Vertrag noch nicht!

    Aber...

    Warum wurden dir die neuen AGB zugeschickt? Irgendwann bei einer Vertragsänderung? Hast du daraufhin den neuen AGB widersprochen? Falls nicht könnte es in der Tat problematisch sein.
     
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Widerruf des Paketwechsels

    Die neuen AGB kann Sky jederzeit jedem Kunden zuschicken, auch ohne Anlass wie einen Paketwechsel. Die entscheidende Frage ist eine ganz andere...ob die Kunden die abnicken. "DevJa" hat sie durch nicht erfolgten Widerspruch (stillhalten ist in dem Fall abnicken) dummerweise akzeptiert und damit gelten sie nun für ihn. Heißt also Paketwechsel nur noch zum Monatsbeginn + 12 Monate Laufzeitneustart und das ab seinem zuletzt erfolgten Wechsel am 13.02.
     
  6. fcsh

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    AW: Widerruf des Paketwechsels

    Das wird ihm wahrscheinlich aber auch die GL schreiben, widerrufen kann er den Paketwechsel trotzdem. Auf den Wechsel ohne Neustart hat er aber keinen Anspruch mehr. Eine fehlende Widerrufsbelehrung als er die neuen AGB erhalten hatte wäre die einzige Möglichkeit, dass die alten AGB weiterhin gelten.
     
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Widerruf des Paketwechsels

    Ich fürchte nein. Diese Klausel ist rechtens. Sie besagt auf deutsch, wenn ich bspw. heute sage "ich will von FILM zu BUNDESLIGA am 25.02. wechseln", dann kann ich das bis 25.02. widerrufen. Sage ich "ich will sofort von FILM zu BUNDESLIGA wechseln", kann ich das nicht mehr widerrufen wenn Sky das technisch umgestellt hat. Sky hat seine Vertragspflicht erfüllt und der Kunde hat seine Widerrufsfrist durch das "ich will das aber flott sofort" auf eigenen Wunsch hin nicht in Anspruch genommen. Anders wäre es, wenn im ersten Fall (Wechselwunsch für den 25.02.) Sky schon heute am 23.02. umschaltet und den Widerruf ablehnt. Das geht nicht.
     
  8. MilchGnom

    MilchGnom Guest

    AW: Widerruf des Paketwechsels

    Seit wann schickt denn Sky neue AGB an die Kunden raus mit der Klausel, dass die gelten wenn der Kunde nicht innerhalb von X Tagen wiederspricht?

    Bei der Namensänderung von Premiere auf Sky haben alle Kunden neue AGB bekommen mit dem Hinweis, dass diese bei einem eventuellen Umstieg in die Sky-Struktur gelten. (Das waren aber die AGB in dem der Wechsel noch möglich war.)
    Und zum Inhaberwechsel von BlueMovie neulich ging ein Rundschreiben mit neuen AGB raus - mit dem Hinweis, dass diese bei der ersten BlueMovie-Bestellung akzeptiert werden. (Witzigerweise auch bei dem BM-Freifilm) (Das sind die aktuellsten AGB, mit monatlicher Wechselmöglichkeit bei Laufzeitneustart, CI+ und der Einschränkung, dass die aufgenommenen Filme nur noch während der Abolaufzeit schauen darf)

    Aber ein Schreiben, dass neue AGB nach X Tagen ohne Zustimmung gelten sollen ist mir bislang noch nicht untergekommen.
     
  9. fcsh

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    AW: Widerruf des Paketwechsels

    Doch. Rechtlich schon. Das wird leider oft falsch verstanden. Diese Standardklausel ist natürlich rechtens, trifft aber hier nicht zu. Vollständig erfüllt haben sie den Vertrag erst zum Ende der Laufzeit. Aus diesem Grund gibt es z.B. auch nicht mehr das Problem, dass das Widerrufsrecht mit Freischaltung der Smartcard erlischt, denn das war damals auch die Begründung.
     
  10. fcsh

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    AW: Widerruf des Paketwechsels

    Dürfen sie natürlich machen, haben sie aber meines Wissens noch nie gemacht. Daher meine Vermutung, dass der TE diese bei einer Vertragsänderung bekommen hat.