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Unicam und Patente?

Dieses Thema im Forum "Common Interface, Codierung, Softcams und Co." wurde erstellt von epapress, 10. Februar 2011.

  1. epapress

    epapress Gold Member

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    Wir alle wissen, was das Unicam soll und kann. Nun aber könnte es heiß werden, da ich heute diese Mail erhalten habe:

    Vor kurzem war einer meiner Käufer ein Mitglied der Polizeigewerkschaft und er war sehr glücklich über das Modul...

    Das Modul an den Patentanwalt (das er einer ist, habe ich nicht gewusst) müsste bereits angekommen sein. Schlägt das HD+ Imperium oder Sky oder gar der ORF zurück?

    Was meint ihr?


    [​IMG]
    Manfred
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Februar 2011
  2. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Unicam und Patente?

    Wen Du das Modul mit der original Firmware auslieferst kann der Dir mal am Hobel blasen.
    Weil kann er nichts mit anfangen.
     
  3. epapress

    epapress Gold Member

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    AW: Unicam und Patente?

    Ist die V5.21 nicht auch eine Firmware?
    Wer bestimmt denn, was "original" ist?


    [​IMG]
    Manfred
     
  4. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Unicam und Patente?

    Nein die V 5.21 ist nicht die Orginal SW.
    Das ist eine gepatchte SW. und somit illegal.

    Ich guck mal ob ich die Originale irgendwo finde.
     
  5. epapress

    epapress Gold Member

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    AW: Unicam und Patente?


    Sind denn dann alle derzeitigen Verkäufer bei eBay gefährdet, weil sie das Unicam mit V5.20 und V5.21 verkaufen?

    Ich bin zum Beispiel Privatverkäufer und verdiene nicht sehr viel damit, da ich selbst ein Unicam für etwa 73 Euro kaufen muss.

    Und als Nutzer? Nutzung einer scheinbar illegalen Software?


    [​IMG]
    Manfred
     
  6. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Unicam und Patente?

    Die original SW bis jetzt noch nicht gefunden.
    Wen sie so leichtfertig sind, und das auch noch dran schreiben sicher.
    Aber allzu viele Gedanken würde ich mir als Endnutzer nicht machen.
    Wen man sie für HD+ nutzt, ist das nicht verboten.
    Nur halt ist die Sw nicht offiziell für Nagravision lizenziert.
    Und da kommt das Lizenzrecht zum tragen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Februar 2011
  7. epapress

    epapress Gold Member

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    AW: Unicam und Patente?

    Wie teuer ist so eine Kudelski-Lizensierung? Vierstellig? Fünfstellig?

    Dann würde ich sogar eine Lizenz beantragen und das Geld dazu sammeln!



    [​IMG]
    Manfred
     
  8. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Unicam und Patente?

    Keine Ahnung.
    Such lieber mal die original Unycrypt SW.
     
  9. burmi

    burmi Senior Member

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    AW: Unicam und Patente?

    Für mich ist der Sachverhalt klar:

    Gemäss Urhebergesetz § 108b
    wird bestraft, wer entgegen § 95a Abs. 3 (Wortlaut: Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen) eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil zu gewerblichen Zwecken herstellt, einführt, verbreitet, verkauft oder vermietet.

    Was heisst das für die vielen eBay Verkäufer von Unicams?
    Wenn man nur also nur einzelne Teile (HW oder SW) veräussert, die dazu beitragen könnten, dass eine Zugangsmöglichkeit erreicht wird (also zum Beispiel nur das nackte Unicam ohne V5.20), die der Rechtinhaber nicht vorgesehen resp. freigegeben hat, so liegt ein Verstoss gegen das UrhG vor (Straftat). Es ist ferner nicht davon auszugehen, dass die vielen eBay-Verkäufer eine Lizenz zur Herstellung von Entschlüsselungsmodulen (z. b. von der Firma NDS) erhalten haben.

    Ausserdem:
    Wenn ich als zahlender Abonnent (also kein Schwarzseher) mir wissentlich einen urheberrechtlich gesperrten Zugang zu den von mir abonnierten Programminhalten verschaffe, verstosse ich höchstens gegen die AGB's des Anbieters (Sky, Kabelgesellschaften etc.).
    Gemäss UrhG
    ist das nach meiner Interpretation keine Straftat(Wortlaut: ...."die Tat sich nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch bezieht) . Ein Gericht würde wohl auf eine Ordnungswidrigkeit entscheiden, falls es überhaupt einen Kläger gibt. Sky würde hier wohl nie aktiv werden, da sonst 50 % der Abonnenten weg wäre. Und NDS? Die werden wohl auf die Verkäufer von Unicam-Modulen losgehen.

    Es wird für mich dann problematisch, wenn ich als privater Nutzer Kopien der Inhalte (sprich Pay-TV Filme) weiter veräussere oder öffentlich aufführe. Eine private Kopie für den Hausgebrauch ist nicht strafbar!
     
  10. Frank S

    Frank S Gold Member

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    AW: Unicam und Patente?

    Selbst wenn du eine Lizenz bekommen könntest (sehr unwahrscheinlich) bleibt die Software illegal. Denn für NDS bekommst du keine.