1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Stromzähler anmelden, obwohl nicht agemeldet?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von HarryPotter, 19. Januar 2011.

  1. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

    Registriert seit:
    17. Oktober 2002
    Beiträge:
    8.872
    Zustimmungen:
    258
    Punkte für Erfolge:
    93
    Anzeige
    Meine Eltern hatten, genauso wie ich, einen Stromliefervertrag mit einem alternativen Anbieter. Allerdings war eine Mieterin in ihrem Hause wohl nicht fähig, die richtige Zählernummer abzulesen und hat die von meinen Eltern angegeben. Vom Stromanbieter war lange nichts zu hören, stattdessen kam vor ein paar Wochen eine Schlussabrechnung zu Anfang Oktober (es wurde aber noch bis Dez. fleißig abgebucht), in welcher als Grund zu lesen war: "Kündigung wegen Umzug". :confused:

    Nun hängen sie an der Ersatzversorgung des örtlichen Anbieters, der natürlich gleich die Hand aufhält und meine Eltern mit horrenden Preisen belästigt. :eek:

    Meine Frage, da ich dazu im Netz nicht viel gefunden habe:

    Kann man einen Stromzähler in der heutigen Zeit einfach auf einen anderen Namen anmelden, obwohl er eigentlich garnicht abgemeldet wurde? Ich finde das schon ziemlich oberflächlich, wo man andere Verträge am besten 2 Monate vorher kündigen soll. Eine Bestätigung, dass der Zähler abgemeldet ist, gab es auch nicht.

    Hat da jemand von euch Ahnung? Für die Dummheit des örtlichen Versorgers sind wir nämlich nicht bereit die große Preisdifferenz zu blechen. Von der brasseligen Mieterin ist auch nichts zu holen. Das zu viel gezahlte Geld vom Alternativversorger haben wir schnell zurück bekommen.
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Stromzähler anmelden, obwohl nicht agemeldet?

    Also ich würde dem einfach widersprechen und erklären, dass ich nicht ausgezogen bin, nichts dergleichen veranlasst oder beauftragt hätte und weiterhin an Zähler mit der Nummer XYZ angeschlossen sei.

    Fertig.

    Die Rechnung des örtlichen Stromanbieters nicht zahlen, da mit dem kein Vertrag besteht.
     
  3. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

    Registriert seit:
    25. August 2001
    Beiträge:
    15.161
    Zustimmungen:
    6.001
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    65 Zoll 4K TV - Samsung Q85T
    AV Receiver -Denon X2500H
    5.1 Boxen - Nubert NuBox(x) Serie 2x B-70, 2x 310, 1x CS 330, 1x AW 440 Subwoofer
    Spielekonsolen - Xbox Series-X, Nintendo Switch, PS5
    Streamingdevices - Fire TV 4K Max / Chromecast Ultra Samsung TIZEN 2020
    AW: Stromzähler anmelden, obwohl nicht agemeldet?

    Hallo HarryPotter,

    ja, habe da Ahnung von, ist nämlich mein Beruf. :winken:

    Zuerst einmal, bevor wir zum eigentlichen Sachverhalt kommen, finde ich es ziemlich kurios, dass du von der Dummheit des örtlichen Versorgers sprichst.

    Der einzige der in diesem Fall vollkommen versagt hat, ist der Versorger deiner Eltern und das in mehrerlei Hinsicht. Wenn ich den Fall richtig verstanden habe, erfolgte die Auszugsmeldung durch Nachmieter zum 30.09.2010. Dass deine Eltern jetzt erst die Schlussrechnung erhalten haben ist gelinde gesagt eine Frechheit! Normal sind maximal 2 Wochen bis zur Schlussrechnung - soviel zu schnell zurück gezahlte Überzahlung. :eek:

    Das eine Zwangsabmeldung durch den Nachmieter erfolgt ist nicht ungewöhnlich, da es leider an der Tagesordnung ist, dass Kunden sich eben nicht abmelden, wenn sie ausziehen.

    Hier mal kurz der Ablauf des Prozesse:

    Zunächst hast du es mit drei Unternehmen zu tun, dem Grundversorger, dem alternativen Versorger und dem Netzbetreiber (eigenständiges Unternehmen - ist EU Gesetz, wegen Diskriminierungsfreiheit).

    Die Mieterin hat sich nun auf einen Zähler angemeldet, den der kommunale Versorger gar nicht im System hat, da fremdversorgt. Ergo schickt der kommunale Versorger eine Anmeldeaufforderung an das Netz. Das Netz stellt den Versorger des Zählers fest und schickt ein Anfrage an den Versorger Deiner Eltern. Da das alles elektronisch per verschlüsseltem und signiertem Mailverkehr geschieht, hat der Versorger deiner Eltern diesen Antrag spätestens 2 Tage nach der Anmeldung der Mieterin auf dem Tisch gehabt und muss diesem zwangsläufig zugestimmt haben, sonst wäre die Anmeldung durch das Netz nicht erfolgt, sondern abgelehnt worden.

    Der Versorger deiner Eltern hat also der Abmeldung zugestimmt und somit wurden deine Eltern abgemeldet. Ganz einfach. Da der Versorger über ein halbes Jahr gebraucht hat ist das ganze jetzt erst aufgeflogen. Gerade biegen, kann das nur der Versorger deiner Eltern. Der muss eine Rückabwicklung beim Netz beantragen und auf Kulanz des Netzbetreibers hoffen, denn der muss rein rechtlich lediglich für maximal 6 Wochen rückwirkend Korrekturen durchführen und die Frist ist lange überschritten!

    Rein rechtlich ist der Vertrag deiner Eltern durch den Versorger gekündigt worden, auch wenn sie darüber nicht informiert wurden. Da somit die Abnahmestelle ohne Vertrag war muss zwangsläufig der Grundversorger einspringen und das tut er.

    Was Gag schreibt ist falsch. Du gehst sehr wohl einen Vertrag mit dem Grundversorger ein, sobald du Strom abnimmst und keinen alternativen Versorger hast. Deine Eltern sollen sich also mit ihrem alten Versorger in Verbindung setzen, dass der das gefälligst wieder gerade biegen soll, denn nur der alleine hat (neben dem Fehler der Mieterin, aber das kann passieren) trägt die Verantwortung, dass deine Eltern abgemeldet wurden (er hat die Abmeldung bestätigt) und hat dann auch noch mit der Schlussrechnung so lange getrödelt, dass alle Fristen, die der Gesetzgeber vorgibt überschritten wurden!
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Januar 2011
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Stromzähler anmelden, obwohl nicht agemeldet?

    Zu einem Vertrag gehören zwei Parteien, die im beiderseitigen Einvernehmen auf den Vertragsinhalt geeinigt haben oder in seinem Sinne handeln.

    Seine Eltern wusste nicht einmal, dass sie einen Vertrag mit dem Grundversorger eingegangen sind, also ist dieser Vertrag in meinem Verständnis unwirksam.
    Die Abnahme des Stroms erfolgte von ihnen im Glauben, dass dies auf Basis ihres bestehenden Vertrags mit dem alternativen Versorger erfolgt.

    Man kann ja schlecht auf Verdacht täglich bei seinem Netzbetreiber anfragen, ob man noch auf dem alten Vertrag läuft, bevor man am Morgen das Licht anknipst.

    Nach deiner Schilderung des Ablaufs sehe ich es aber genauso, dass der alternative Anbieter hier der Schuldige ist. Und der Geschädigte ist letztlich der Grundversorger.
     
  5. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

    Registriert seit:
    25. August 2001
    Beiträge:
    15.161
    Zustimmungen:
    6.001
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    65 Zoll 4K TV - Samsung Q85T
    AV Receiver -Denon X2500H
    5.1 Boxen - Nubert NuBox(x) Serie 2x B-70, 2x 310, 1x CS 330, 1x AW 440 Subwoofer
    Spielekonsolen - Xbox Series-X, Nintendo Switch, PS5
    Streamingdevices - Fire TV 4K Max / Chromecast Ultra Samsung TIZEN 2020
    AW: Stromzähler anmelden, obwohl nicht agemeldet?

    Tja, leider ist das so, dass Unwissenheit kein Schutz ist. Fakt ist, der Strom ist verbraucht worden und muss dementsprechend auch bezahlt werden. Normalerweise sollte es aber kein Problem sein, dass der ehemalige Anbieter deiner Eltern entsprechend den Netzbetreiber kontaktiert, dass der Kram zurück abgewickelt wird und der Verbrauch über den Anbieter abgewickelt wird.

    Wenn der sich aber weigert (warum auch immer), dann müssen seine Eltern den Strom auch an den Grundversorger zahlen ... ansonsten ist ganz schnell garkein Strom mehr da.

    Falls die Rückabwicklung nicht gemacht wird, lohnt sich aber in der Regel ein Gespräch mit dem kommunalen Versorger. Die Ersatzversorgung ist immer die teuerste Variant. In der Regel ist ein Wechsel in einen besseren Tarif problemlos -auch rückwirkend - möglich.

    Darüber hinaus könnte man natürlich versuchen rechtlich gegen den alternativen Versorger vorzugehen, denn schließlich hat der durch seine Schlampigkeit den Vertrag vor Ablauf der fristen gekündigt - ohne seinen Kunden zu informieren. Zumindest die Differenz sollte da (hoffe Rechtschutz vorhanden) problemlos raus zu holen sein.

    Normalerweise passiert sowas nicht ... oder sagen wir mal so ... es passiert sehr selten, wenn man nicht grade jährliches Anbieterhopping macht und praktisch immer nur Platz 1 bei Verivox nimmt. ;)

    Naja, der Grundversorger kriegt sein Geld schon - wie auch immer.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Stromzähler anmelden, obwohl nicht agemeldet?

    Unwissenheit ist in vielen Bereichen sehr wohl ein Schutz.

    Vermutlich würde es in diesem Fall so aussehen, dass die Eltern den bisherigen Stromversorger auf Erfüllung des Vertrags und Schadensersatz verklagen könnten, um den Grundversorger zu bezahlen.