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Deutsche Bahn Schlichtung ?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Stef76, 3. Januar 2011.

  1. Stef76

    Stef76 Junior Member

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    Ich habe im letzten Jahr ein Bahnticket bestellt und habe dieses Ticket nie erhalten ( Postversand). Die Bahn konnte mir auch keinen Nachweis erbringen, wo dieses Ticket geblieben ist. Mir wurde damals empfohlen, dass ich das Ticket für den gleichen Zug noch einmal bestelle und dann ggf. den Betrag für das nicht angekommene Ticket einfordere.

    Zwei Fragen dazu: Hat jemand eine Ahnung, an welche Stelle ich mich wenden muss? Schlichtungsstelle? Habe einige Adressen gefunden, bin mir aber nicht sicher, welche die korrekte ist.

    Wer hat die Beweispflicht in solchen Fällen ? Ich hatte das Gefühl, dass die Bahn für solche Dinge keinen Vorgang hat.
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Deutsche Bahn Schlichtung ?

    Die haben Ahnung: 0180 5 99 66 33

    Oder per E-Mail: Deutsche Bahn: Kontaktformular Kundendialog

    Oder per Post:

    DB Fernverkehr AG
    Kundendialog
    Postfach 100613
    96058 Bamberg

    Derjenige, der dir die Ware verkauft hat, muss sicherstellen, dass sie dich auch erreicht. Erst mit dem Zeitpunkt der Übergabe, ist seine Pflicht erfüllt.

    Dementsprechend muss auch der Händler nachweisen, dass du die Ware erhalten hast.
     
  3. Stef76

    Stef76 Junior Member

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    AW: Deutsche Bahn Schlichtung ?


    Danke für die schnelle Antwort. Ich bin mir nicht sicher, ob die Kundendialog Adresse die korrekte ist, da es ja um eine Rückerstattung geht und die wird meines Erachtens von einer Schlichtungsstelle bearbeitet ?
     
  4. teucom

    teucom Talk-König

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    AW: Deutsche Bahn Schlichtung ?

    Wobei üblicherweise der Nachweis des Briefpostversandes (Tickets kommen per Briefpost) ausreicht, damit hat lt. Gerichtsurteilen der Versender seine Pflicht erfüllt - die Postzustellung wird als Sicher angenommen.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Deutsche Bahn Schlichtung ?

    Du kannst auch gerne dem Papst schreiben oder Herrn Grube persönlich.

    Der Kundendialog ist deine richtige Anlaufstelle.

    Das halte ich für ein Gerücht, da der Versand ohne jeden Nachweis erfolgt. Dann wären ja auch offizielle Schreiben ohne Einschreiben gültig.

    Hast du Links zu den Gerichtsurteilen?
     
  6. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Deutsche Bahn Schlichtung ?

    Wenn du eine Beschwerde an den Kundendialog schickst, wird die an das Deeskalationsteam weitergeleitet. Eine direkte Ansprechmöglichkeit hat man bei der Bahn wohl nicht.

    Sollte sich da nichts ergeben (weil sie z.B. nicht erstatten wollen), kannst du dich an eine Schlichtungsstelle wenden. Die gibt es in einigen Bundesländern, wie auch zentral (z.B. soep-online.de) und treten dann ein, wenn du dein Problem mit dem Verkehrsunternehmen nicht geklärt bekommst. Das sind aber keine Unternehmen der DB AG. Die agieren alle frei. Ansonsten bleibt ProBahn. Die unterhalten auch eine Schlichtungsstelle.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Januar 2011
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Deutsche Bahn Schlichtung ?

    Ich habe keinen einzigen gefunden, der sich mit der Problematik befasst, ob eine bestellte Ware als "übergeben" angesehen wird, wenn der Händler sie per Brief versendet, der Kunde jedoch angibt, sie nie erhalten zu haben.

    Ich kenne es eben nur so, dass das Versandrisiko der Händler trägt, das eben erst dann endet, wenn der Kunde die Ware in den Händen hält.

    Demzufolge hat der Händler sicherzustellen, dass die Ware ankommt. Wenn er einen "ungesicherten" Versandweg wählt, ist das seine Sache. Nur muss er dem Kunden dann eben Ersatz leisten, wenn die Ware nicht ankommt. Deshalb sind ja auch die Versandoptionen bei einigen Händlern von wegen "versicherter Versand" unsinnig.
     
  8. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Deutsche Bahn Schlichtung ?

     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Deutsche Bahn Schlichtung ?

    Hmmm... Also ich kann mir vorstellen, dass es verbraucherfreundliche Urteile gibt, die z.B. einem Kunden nicht zumuten, eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein absenden zu müssen.

    Insofern kann ich da die Verwirrung schon verstehen -- das eine Mal reicht ein Brief aus, das andere Mal nicht. Ich kenne halt nur die grundsätzliche Regelung mit dem Versandrisiko seitens des Händlers, weiß aber nicht, ob es da entsprechende Urteile bei Tickets per Briefpost gibt. Ich hab jedenfalls nichts gefunden.