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Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Sky-Kunde2, 5. November 2010.

  1. ach

    ach Guest

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Wie die kommunistische Weltverschwörung :D
     
  2. ach

    ach Guest

    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Genau!:)
    Die Führung der DDR hatte auch nicht gedacht, dass ihr Verhalten zum Machtverlust führt:D<-->ich freue mich ungemein, dass DIE mit dieser DENKE bzw. Verhalten ihre Macht verloren haben.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. November 2010
  3. ccb100

    ccb100 Senior Member

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Nein, er weiss wo Dein Handy ist. Kleiner aber feiner Unterschied. ;)
     
  4. miamisno1

    miamisno1 Silber Member

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Sind die Terroristen wie angekündigt heute eingereist oder müssen wir noch warten?
     
  5. AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Das besondere an diesem Wort ist der Teil "Theorie".

    Wenn theoretisch die Möglichkeit besteht, dass etwas passiert, dann passiert es ... Murphys Gesetz.

    Beispiel WLAN.

    Theoretisch ist das illegale Herunterladen eines Songs eine Straftat, die nach dem Strafrecht verfolgt wird. Nach dem Strafrecht muss man allerdings beweisen, dass eine ganz bestimmte Person diese Tat beging.

    In der Praxis wird das Strafrecht deshalb nur noch dazu missbraucht, den Anschlussinhaber ausfindig zu machen, um ihn anschließend mit Hilfe des Bürgerlichen Rechts über den Umweg Sorgfaltspflicht verantwortlich und haftbar zu machen.

    Wenn es also nach dem VDS zukünftig möglich sein sollte, zum Zwecke der Strafverfolgung ein Bewegungsprofil des Anschlussinhabers zu erstellen, wird es alleine aufgrund des VDS theoretisch schwierig sein, damit auch schon zu beweisen, dass der auch der Verdächtige ist, den man verfolgt.

    Und jetzt kommt die Praxis.

    Keiner von uns ist derzeit in der Lage, zu beurteilen, welche Konstrukte sich Juristen mit Hilfe anderer Gesetz einfallen lassen werden oder welche Änderungen der Gesetzgeber an anderen Gesetzen vornehmen wird, um diese Lücke im VDS zu schließen und dadurch Rechtssicherheit zu schaffen, indem praktisch die Beweispflicht für den Anschlussinhaber eines Handys umkehrt.

    Nur wenn der Anschlussinhaber eines Handys beweisen müsste, dass er sein Handy zu einer bestimmten Zeit nicht bei sich hatte, macht die Sammlung der Einwahldaten überhaupt Sinn.

    Mit ein wenig Logik ist es also durchaus möglich, aus der Theorie darauf zu schließen, dass der Gesetzgeber in der Praxis krumme Dinger dreht.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. November 2010
  6. Hackfresse

    Hackfresse Gold Member

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet


    Die sind heute morgen persönlich von Frau Merkel und einer Blaskapelle begrüßt worden :winken:
     
  7. ach

    ach Guest

    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    @nabelschnur

    Super Beitrag:)
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Kleine Korrektur: Nur das Hochladen ist illegal, aber auch das keine Straftat. Spielt aber für das Beispiel keine Rolle.
     
  9. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet


    Ohne sich vorher bei der Bild anzumelden? Das glaubste doch wohl selbst nicht.:D


    Erst wenn sie sich bei der Bild angemeldet haben, dann können sie von Angie und Konsorten begrüßt werden. Wir wollen doch nicht die Etikette vergessen,oder ? Das gilt auch für Terroristen.:D
     
  10. AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Ich schrieb "das illegale Herunterladen" sei eine Straftat.

    Beim googeln auf die Schnelle angeklickt: Illegale Musikdownloads : Wenn ein Song 3000 Euro kostet

    Hier ein Ausschnitt, der die Rechtslage und damit auch meinen Beitrag verständlich macht:

    40.000 Strafanzeigen im Jahr 2007 - von einer Anwaltskanzlei

    Dennoch blocken Staatsanwaltschaften die Verfahren oftmals ab - zum einen, weil sie in vielen Fällen illegaler Musik-Downloads von "Bagatell-Kriminalität" sprechen und so genannte "Bagatell-Grenzen" setzen. Und, weil sie die Verfolgung der Musik-Piraterie sowie die geforderten Strafen oft als "unverhältnismäßig" bewerten. Die Erfragung von an IP-Adressen gekoppelte Nutzerdaten kostet die Justiz bei 30 bis 50 Euro pro Anfrage viel Geld (2007 hat beispielsweise die Kanzlei Rasch aus Hamburg 40.000 Strafanzeigen im Auftrag des Bundesverbandes der Musikindustrie versandt) - Ausgaben, die oft als unnötig angesehen werden: Die meisten Verfahren werden eingestellt, weil nicht ermittelt werden kann, wer genau in einem Haushalt illegal Musik geladen hat. Außerdem betrachten einige Staatsanwälte die Masse an Verfahren sogar als eine neue Einnahmequelle der Musikindustrie.