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Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Sky-Kunde2, 5. November 2010.

  1. MSNBC

    MSNBC Silber Member

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Schon man davon gehört, das die Gesetzte nicht verhindern, das Waffen auch ohne Ladentisch erworben werden. Z.B. von Rockergangs, oder den verblödeten Naziglatzen??
     
  2. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Wer hat dir denn verraten das gegen dich ermittelt wird? Den würde ich dazu am besten mal befragen.
     
  3. AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Wenn meine Daten zu "Ermittlungen" (dein Text) gespeichert werden, gehe ich davon aus. Oder?
     
  4. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Ja sowas gibt es.
     
  5. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Heute auch schon möglich!
    Warum will man den Richter aus dem Weg haben und was wollen die mit meinen Telefon, e-mail, Internetverkehr?
    Schon mal von Telefonzellen und Internetkaffees gehört die Herren?
    Was ist mit verschlüsselter Übermittlung der Informationen?
    Die kommen doch heute kaum an die Kinderpornos ran, glauben die das sich Terroristen keine Profis leisten können die ihre Spuren im Netz verwischen? :eek:
    Für mich ist es schlicht Unsinn die Daten von Müller und Meier für den Fall zu speichern das die zu Terroristen werden. :eek:
     
  6. ach

    ach Guest

    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Auf jeden Fall wird der fanatische Terrorist abtraben müssen ...
     
  7. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Ein Irrglaube von dir.
     
  8. AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Wieso von mir?
    Du hast doch behauptet, dass meine Verbindungsdaten für Ermittlungen gespeichert werden.

    Ja was nun?
     
  9. powerplay

    powerplay Gold Member

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet


    Zumal die ja auch nur der Anfang sein wird, die Daten werden nur gespeichert um bei konkreten Verdacht drauf zuzugreifen und zu überprüfen, dies geht auch nur nach richterlicher anordnung.

    Nächstes Jahr sind wir dann vielleicht bei:

    die Daten werden nur gespeichert um bei konkreten Verdacht drauf zuzugreifen und zu überprüfen, dies geht auch ohnr Richterliche anordnung, da dies zu lange dauern würde.

    Und in 5-10Jahren: Die Musikindustrie verdächtigt jemanden, einen Musiktitel runtergeladen und weiterverbreitet zu haben, wir geben der Musikindustrie die benötigten Daten, um denjenigen eine Rechnung schreiben zu können.

    Dies kann man dann belkiebig weiterspinnen, bis irgendwann jeder immer überwacht wird, und wenn man "JA" statt "Nein" klickt steht die Polizei vor der Tür. Ist die Frage wo man will, das die Reise hingeht.

    Man muss immer bedenken, das die erste Forderung nur ein Anfang ist, was nach und nach immer verschärft wird. Deswegen sind Zensur, VDS usw usw. von vornherein zu unterbinden und nicht "Ja wenns um die Terroristen geht dann geht das schon"

    Auch sollte nicht gelten "wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" sondern immernoch "Jeder ist solange unschuldig, bis seine Schuld bewisen ist" und "Keiner darf unter generalverdacht gestellt werden".
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. November 2010
  10. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    AW: Terrorgefahr in Deutschland: Islamist in Neunkirchen/Saar verhaftet

    Die Datenspeicherung ist eine Datenspeicherung.
    Eine Ermittlung ist eine Ermittlung.
    Einfacher kann ich es nicht erklären.


    Absoluter nonsens. Um die Vorgaben vom BVerfG zu erfüllen muss die Datensammlung und Auswertung für die Behörden erschwert und nicht gelockert werden.


    Im Falle der Vorratsdatenspeicherung wird es umgedreht sein.

    Es muss im Rahmen des Grundgesetzes sein.
    Grundsätzlich muss im Informationszeitalter auch die Gesetzgebung "nachziehen" dürfen.