1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. November 2010.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

    Registriert seit:
    4. Februar 2010
    Beiträge:
    6.655
    Zustimmungen:
    1.971
    Punkte für Erfolge:
    163
    Anzeige
    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Ganz einfach. Der kleine Vermieter, der mal Abends mit den Mietern zusammen grillt, hat kein Interesse ein freundschaftliches Verhältnis zu vergiften. Denn die Antwort wäre, zahlreiche und sinnlose Prozesse gegen ihn wegen z.B. 0,01Cent Mieterhöhung usw. Ferner kann so ein kleiner Vermieter nicht soo lukrative Kabelverträge an Land ziehen, daß sie ihn das wert wären gegen 2-3 Sat-Schüsseln zu klagen und es darauf ankommen zu lassen.

    Bei Wohnungsbaugesellschaften sieht das völlig anders aus. Da werden schon Provisionen für ein ganzes Haus gezahlt, da kann der kleine Vermieter nur davon träumen. Kabelgebühren lassen sich im nachhinein auch leicht erhöhen, zumal sie ja oft zur Miete gehören. Mit Kabel Basis-Pakete werden nur die Voraussetzungen geschaffen um später mit Zusatz-Pakete richtig Kasse zu machen. Kein Mensch versteht z.B. warum man für frei empfangbare digitale Sender über Sat im Kabel zusätzlich bezahlen muß. Ganze dafür vorgesehene Anwalt-Kanzleien warten nur darauf dich verklagen zu dürfen, um bei Erfolg auch richtig Kasse zu machen.

    Merkst du nun den Unterschied?


    Warum wohl? ;)



    @Klaus K.

    Mein Beispiel mit dem Weltempfänger war nicht von ungefähr. Es soll ja Zeiten gegeben haben, wo das hören der KW "lebensgefährlich" war. Warum gerade die KW? Weil es einfach kein Internet und Sat zu verbieten gab. Jahre später als die Schüssel kam, konnte man zwar den Weltempfänger behalten aber musste sich eine Genehmigung für die Schüssel von der Deutschen Bundespost holen. Also wieder Zensur. Nun, im Jahr 2010 kann man all das oben nicht mehr ohne weiteres verbieten, dafür aber wie jetzt dieses Urteil, HDTV ausschließen.

    Was ich damit sagen will? Die Grundrechte laufen der technischen Entwicklung immer hinterher. Von Amts wegen.;)
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.548
    Punkte für Erfolge:
    278
    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel



    Owei, den Bogen von der Satschüssel zum Dritten Reich, über Holocaust, KiFi zu Schwulen muss man erst mal bringen....

    Schuß nicht gehört? :rolleyes:

    Sachlich hast Du ja bekanntlich selten was beizutragen...
     
  3. jelle1991

    jelle1991 Senior Member

    Registriert seit:
    18. August 2010
    Beiträge:
    151
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Ja ich kann doch nix dafür wenn dein IQ nicht reicht,zu Verstehen das Freiheit ebent all diese Bereiche betrifft.
     
  4. octavius

    octavius Board Ikone

    Registriert seit:
    10. Januar 2004
    Beiträge:
    4.528
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    46
    Re: Sat-Recht im September 2010

    Lieber Horud,

    das ist ein völlig schwáchsinniges Posting, und ich wundere mich ehrlich gesagt, dass ein erfahrener Kollege wie Du einen solchen ***** schreibt. [​IMG]

    Zur Sache: Selbstverständlich wird der Wunsch, Fernsehprogramme in HDTV sehen zu dürfen, durch das Grundrecht auf Informationsfreiheit gedeckt.

    Hättest Du Dich auch nur ein bisschen mit der Thematik beschäftigt, hättest Du Dir die Original-Entscheidung des BGH online abrufen können.

    Ausdiesem Ding habe ich am Sonntag zitiert:

    Quelle: viii_zr_275-09.pdf

    Dazu können wir nichts sagen, so lange wir das landgerichtliche Urteil nicht kennen.

    Du hast Dich auch mit meinem (durchaus konstruktiven) Posting in keiner Weise auseinandergesetzt.

    Das ist eine typische Krankheit dieses Forums: da schreibt einer (z.B. ich... [​IMG] ) etwas Sinnvolles ...

    aber die Kollegen fangen den Ball leider nicht auf, sondern diskutieren in einer ganz anderen Richtung weiter.

    Mein Posting vom Sonntag, 17:43 Uhr findest Du auf Seite 6 oben, Nr. 77.

    Zurück zum vorliegenden Fall:

    das entscheidende Argument war, dass die Wohnung verkabelt ist.

    Wenn der KNB "Kabel Deutschland" ist: Welche HDTV-Programme fehlen da eigentlich, und wieso rechtfertigt das den Anspruch auf eine eigene Parabolantenne?

    Der Titel des Threads, den "unser" Newsticker ausgewählt hat, ist insofern irreführend. Der BGH hat in keiner Weise gesagt, dass HDTV-Programme entbehrlich wären. Ein Blick auf das Programm-Angebot von Kabel Deutschland zeigt, dass es dort jede Menge HDTV-Programme gibt.

    Wieso deshalb das Interesse des Klägers an einer provokativ, weithin sichtbaren Balkon-Antenne das Interesse des Hauseigentümers an einer intakten Fassaden-Gestaltung überwiegen sollte, ist aus den bisher vorliegenden Informationen nicht ersichtlich.

    Von daher sollte man den Thread umbenennen, denn beim jetzigen Namen handelt es sich um eine Vermieter-freundliche Schlagzeile, die mit der Sache nichts zu tun hat:

    Jeder Deutsche hat einen Anspruch auf HDTV, und Kabel-Deutschland-Kunden sind keineswegs das Schlusslicht beim HDTV-Empfang.

    Das sind doch die Fakten. Um bei einem so guten Anbieter wie Kabel Deutschland eine zusätzliche Parabolantenne durchzuklagen, muss man sich als Kläger was ausdenken ...

    ... und das hätte ich gerne gelesen.
     
  5. suniboy

    suniboy Talk-König

    Registriert seit:
    4. Februar 2010
    Beiträge:
    6.655
    Zustimmungen:
    1.971
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Re: Sat-Recht im September 2010

    Und wieso gehst du davon aus, daß es sich dabei um einen Deutschen handelt? Von den 15 HD-Sendern ist kein einziger ein ausländischer -sprich HDTV-Vollprogramm mit Nachrichten usw. Es muß sich also mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit um einen Ausländer handeln der verklagt wurde, da man ihn sicherlich auf die zusätzlichen ausländischen Pay-Angebote im Kabel zuvor verwiesen hat. Da er das verständlicher Weise nicht wollte, hat er mit HDTV argumentiert. Ist auch plausibel.

    Im Übrigen gab es ein ähnliches Urteil vor Jahren, wo ein Russe geklagt hatte, weil er vielfältige russchische Sender empfangen wollte und nicht die, die im Kabel waren und auch noch pay-tv. Vermieter bekamm damals Recht.

    Oder anders gesagt: Einem Deutschen wird z.B. irgendwo im Ausland im Kabel Tele 5, Super RTL und Das Vierte angeboten mit dem Argument "das reicht". Wie fühlt man sich dann? ;)
     
  6. hsvforever

    hsvforever Platin Member

    Registriert seit:
    15. August 2006
    Beiträge:
    2.617
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Danke Volterra. Dann warte ich mal auf deine PN.

    Ich hab mich jetzt auch nebenbei gro informiert. Umbau auf Sternverkabelung fällt nahezu flach. Die Kosten und der Aufwand sind wie mir gesagt wurde viel zu hoch. Das geht bei keiner Eigentümerversammlung durch. Einzige Möglichkeit, die auch von dir angesprochene Unicablelösung. Problem ist das man nur max. 8 Teilnehmer dran bekommt. Per Kaskade kann man das aber erweitern. Dazu bräuchte man natürlich mehrere Verstärker. Evtl. auch neue Dosen in der Wohnung. Und es müssen dann für alle Unicabletaugliche Receiver angeschafft werden. Diese gibt es aber schon ab 45 Euro. Wenn er HD und PVR haben soll, liegt man bei 200-400 Euro. Je nach Modell. Die einfachen billige SD Receiver reichen aber völlig aus. Ich kauf mir dann extra nen HD PVR von meinem eigenen Geld.

    Wegen vorhandener Receiver braucht man sich bei uns keine Sorgen machen. Ich wette das weniger als 10% der Bewohnen einen digitalen Receiver besitzen. Nahezu alle dürften bisher analog schauen.

    Problem könnten aber auch hier die anfänglichen Kosten sein. Ich habe das mal grob ausgerechnet. Wenn ich es runterbreche, komme ich pro Haushalt auf ca. 150 Euro. Das wären aber nur die für mich als Laien errechenbaren Materialkosten. Laut 3 versch. Händlern wo ich anfragte, dauert so eine Umrüstung ca. 1 Woche. Also dürfte der Personalkostenaufwand nicht wenig sein. Ich würde mal schätzen das man pro Haushalt auf insgesamt 200-300 Euro Installations- und Materialkosten kommen wird. Dazu muss dann natürlich ein Servicevertrag geschlossen werden. Keine Ahnung wieviel das kostet. Wenn man das auf 10-15 Jahre alles umlegt, ist es sicher günstiger wie KabelTV.

    Nur wie verklickere ich das den Eigentümern, die zu 90% eh kein Interesse an digital TV oder gar HD haben? Denen reicht ne einfach günstige Anlage die Digital in Analog unterm Dach umwandelt. Wenn der Hausverwalter mit diesem Vorschlag kommt, und seine Rechnung wird deutlich billiger sein als meine, dann wird es schlecht aussehen. Mit Argumenten wie Digital, HD, mehr Programme, besseres Bild usw. kann man bei den meist über 60jährigen die kein Interesse an Technik haben, kaum Punkten. Bei denen zählen nur 2 Sachen. Die wollen ihre 10-15 Standardsender wie ARD, ZDF, Dritte, RTL, Sat1, Sport1, NTV, N24 usw. Und es muss möglichst billig sein. Schwierig schwierig.
     
  7. Kasi Mir

    Kasi Mir Junior Member

    Registriert seit:
    29. Mai 2003
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    So für sich genommen ist das falsch - was Du meinst, sind EU-Richtlinien, die erst gelten, wenn sie in nationales Recht überführt wurden. Dort kann die EU bestenfalls Strafmaßnahmen einleiten, wenn dies binnen bestimmter Fristen nicht geschieht.

    Anders ist das mit EU-Verordnungen und EU-Beschlüssen - diese gelten unmittelbar auch in den Mitgliedsstaaten und müssen kein nationales Gesetzgebungsverfahren mehr durchlaufen.

    Inwieweit sich das eine oder andere nun auf den Sachzusammenhang Satellitenempfang bezieht, ist natürlich eine andere Frage, aber seit dem Vertrag von Lissabon gibt es halt auch eine Reihe von Feldern, auf denen die europäischen Institutionen direkt Gesetzen gleiche Rechtsakte vornehmen können. Der Vertrag selbst mußte dafür natürlich von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden - denn erst dadurch hat z.B. der Bundestag den EU-Institutionen diese Kompetenzen übertragen. Der Bundestag und die Landesregierungen haben halt eigene Befugnisse an Brüssel abgegeben.

    Gruß
    Kasi Mir
     
  8. Volterra

    Volterra in memoriam †

    Registriert seit:
    30. November 2004
    Beiträge:
    11.345
    Zustimmungen:
    1.414
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Sony Z465800
    Sony 40EX500
    Panasonic Bluray Sat - Rec.
    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Hast Du denn auch nur ein einziges Urteil des europäischen Gerichtshofs parat, der einem Hausbesitzer das hier abverlangt hat oder generell?

    [​IMG]
    Dein Max Liebermann.

    Oder hast Du eine einzige diesbezügliche Entscheidung des deutschen Bundes-Verfassungsgerichts parat?

    Da bün (wäre) ick aber mal so richtig jespannt.

    Noch viel Spaß bei der Wahrheitsfindung.;):LOL::winken:
     
  9. Kasi Mir

    Kasi Mir Junior Member

    Registriert seit:
    29. Mai 2003
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Nein, habe ich nicht. Habe ich auch nicht behauptet, es würde mich im Gegenteil sogar wundern, wenn so eine Einscheidung zustande käme. Und hier genannten Stimmen aus Brüssel sind sicherlich ebenfalls nicht in dem Sinne zu verstehen, daß so etwas wünschens- oder erstrebenswert sei.

    Was ich mir aufgrund der diesbezüglichen Aussagen hingegen durchaus vorstellen könnte, wäre eine Regelung aus Brüssel oder eine Entscheidung des EuGH, die die bisherige Abwägung der Informationsrechte der Mieter gegen die Eigentumsrechte der Vermieter gegenüber der gängigen Rechtsprechung in Deutschland in erstere Richtung verschiebt. Das muß dann ja nicht gleich zu flächendeckenden Schüsselwäldern führen; es gibt nicht nur Schwarz oder Weiß.

    Doch so lange dazu nichts Definitives entweder von den EU-Gesetzgebern (eine neun Jahre alte "Proklamation", die unter gänzlich anderer EU-Rechtslage entstand und die ja kein Gesetz, sondern mehr eine Meinungsäußerung der Kommission darstellt, die die Menschenrechtskonvention interpretiert) oder vom EuGH kommt, wird man abwarten müssen, ob und wie sich diese Rechtlage ändert. So lange kein Einwohner Deutschlands vor dem EuGH klagt oder die EU-Gesetzgeber dieser Proklamation Taten folgen lassen, weiß keiner, was dabei herauskommt. Ich wollte ja nur auf einen sachlichen Fehler in Tom123s Argumentation aufmerksam machen, zumal er diesen trotz gegenteiliger Hinweise wiederholte.

    Gruß in die Toskana :)
    Kasi Mir
     
  10. Volterra

    Volterra in memoriam †

    Registriert seit:
    30. November 2004
    Beiträge:
    11.345
    Zustimmungen:
    1.414
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Sony Z465800
    Sony 40EX500
    Panasonic Bluray Sat - Rec.
    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Würde aber darauf hinauslaufen.

    Aber zunächst mal danke für den sachlichen Beitrag.

    Niemanden könnte dann allerdings eine Schüssel ausgehend von der Badstraße bis hin zur Schlossalle die Montage einer eigenen Schüssel untersagt werden.
    Tja.

    Warum wohl die vielen diesbezüglichen Verlierer vor den LGs bis hin zum BGH den erweiterten Schritt nicht wagen?;)