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BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. November 2010.

  1. se7en

    se7en Platin Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    selbst wenn der Kabelanbieter alle Sat-Programme einspeisen würde ist nach wenigen Jahren die Anschaffung einer Sat Schüssel billiger als jeden Monat für Kabel zu zahlen.
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Der Wunsch nach HDTV hat nichts mit Informationsfreiheit an sich zu tun. Insofern ist die Entscheidung nachvollziehbar. Zumindest, wenn das Programm auch in SD gezeigt wird.
     
  3. hsvforever

    hsvforever Platin Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Vielleicht sollten manche hier mal etwas weiter denken. EINE Schüssel für alle aufs Dach und jeder profitiert. Gut und schön. Soweit ich die Technik verstehe, braucht es dazu aber eine Sternverkabelung oder?

    Was wenn diese nicht vorliegt und die andere Artder Verkabelung anliegt? Damals in unserer Wohnanalge war das so. Die Verwalter haben 2 Gutachen eingeholt und bei mehreren Firmen nachgefragt (auf mein Drängen). Ergebniss: Umbau auf Sternverkabelung ist mehr oder weniger unmöglich. Das wäre viel zu teuer und würde sich auch in 20 Jahren nicht rechnen. Stimmt das so oder?

    Wenn nämlich, wie in den meisten Wohnanlagen, keine Sternverkabelung vorliegt, sind eure Tipps für die Katz. Dann würde es mit diesen einen Schüssel nur AD gewandelte 30-50 Sender geben. Nix mit hunderten Sendern und alle HD Sendern. Für alle paar Sender müsste so ne Kassette gekauft und installiert werden. Kostepunkt soweit ich informiert bin, 1200 Euro. Uns jedesmal muss der Techniker dafür kommen. Die Wohnanlagen die ich kenne, haben mit dieser Art von Empfang 35-45 Sender im Schnitt. Mehr als 50 Sender empfängt da kein Mieter/Eigentümer. Und Sternverkabelung hat keine einzige Anlage die ich kenne. Und ich kenne mehrere Anlagen.

    Nochmal meine ernstgemeinte Frage. Ist eine Umrüstung auf Sternverkablung wirklich 100% nötig um hunderte Sender empfangen zu können? Wenn ja, ist dieser Umbau auf Sternverkablung für ein Haus mit 50-150 Wohneinheiten wirklich so schwierig und teuer das es total unwirtschaftlich ist? Bei uns steht in 2 Jahren nämlich die Frage an: Vertrag mit dem KNB um weitere 10 Jahre verlängern oder diese EIN-SCHÜSSEL-AUF-DEM-DACH- Variante. Nur möchte ich nicht weniger als jetzt empfangen. Und Kabeldeutschland liefert mir aktuell fast 150 Digitalsender + 16 HD Sender.
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Hallo? Gehts auch mit einem Weltempfänger? :wüt:


    Informationsfreiheit wird nicht nach Pixel definiert, sondern wie das Wort schon selbst sagt: Informations-Freiheit. Das kann eine Zeitung, ein Weltempfänger oder auch HDTV über Sat sein. Wenn man da schon die Qualität der Signalquelle zu zensieren beginnt -Na dann, gute Nacht. ;)
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Was ist denn das für ein blöder Vergleich :confused: Mehr Pixel bedeuten nicht mehr programmliche Information :rolleyes: Deswegen hat HDTV nicht mit Informationsfreiheit zu tun, sondern ist eine rein technische Weiterentwicklung.

    Außerdem bedeutet Informationsfreiheit nicht, dass Du ALlES bekommen kannst, sondern ein ausreichendes Maß reicht.

    Das ist rein sachlich die Argumentationsweise. Und die ist rein sachlich vollkommen in Ordnung.

    Das man das subjektiv als Betroffener anders sehen mag, ist natürlich ebenfalls nachvollziehbar. Zudem bleibt ja jedem der Weg offen, sich eine unauffällige Schüssel, welche nicht die Bausubstanz berührt, auf den Balkon zu stellen, soweit möglich.

    Aber letztendlich gehört das Haus auch immer noch dem Vermieter und deswegen sollte er auch letztendlich schon mitentscheiden dürfen, in wieweit sein Eigentum verschandelt wird. Da geht es ja nicht nur um die bösen, bösen Mega-Wohnbaugesellschaften, sondern auch um normale Menschen, die eine Wohnung oder ein Haus vermieten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. November 2010
  6. Klaus K.

    Klaus K. Talk-König

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Guter Punkt, denn die Informationsquelle Kurzwellen-Empfang kann man bald ganz abschreiben, weil
    1. durch die Powerline-Adapter von Devolo und Co. das HF-Spektrum der ganzen Nachbarschaft des jeweiligen Betreibers verseucht wird,
    2. die KW-Sender immer stärker abgebaut werden, siehe aktuell BR und DW.

    Dadurch wird das tatsächlich realisierbare Informationsbedürfnis ganz nebenbei auf so Quellen wie Internet, Kabel-TV und Lokal-Radio zurückgeworfen - alles gut kontrollierbar, wenn es mal darauf ankommt, wie China schon vormacht...
     
  7. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Doch. Es geht ausschließlich um die bösen Wohnbaugesellschaften. Und genau hier ist der Haken, denn jemand mit 5 Wohnungen ist genau so -rechtlich gesehen- Eigentümer wie der, mit z.B. 20.000. Daß beide völlig andere wirtschaftliche Interessen verfolgen sollte klar sein.
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Wie andere Interessen? Beide wollen Geld verdienen...

    Und bei solchen Urteilen wird eben nicht der Unterschied zwischen Wohnungsbaugesellschaft oder Karl Otto mit seinem Mietshäuschen gemacht, das Urteil gilt für alle Vermieter. Auch das mus ein Gericht berücksichtigen.
     
  9. jelle1991

    jelle1991 Senior Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Genau und was ein "ausreichendes Maß" ist, das bestimmst du!
    Super.

    Meine Güte,wir näheren und immer weiter dem dritten reich an!
    Du hast mir weder vorzuschreiben welche tv Sender ich konsumieren noch welchen und ob überhaupt ich einen gott anbete.

    Informationsfreiheit heißt ich habe das recht das selber zu entscheiden!
    Genauso wie[SIZE=-1] "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äussern" ebent nciht heißt man darf nur das sagen was du aoder ander als richtig annerkennen.
    Sondern es heißt ebent gerade und ganz besonders das man sagen kann man glaubt nicht das es den holocaust gab,oder das man sagen kann das man sex mit kindern ok findet.
    Solange man andern das nciht zugesteht gibt es keine Meinungsfreheit.

    Freiheit ist auch immer die Freiheit des andersdenkenden!
    Das "Richtige" darf man überall sagen und tun,nur ist in manchen ländern schwul sein ebent nicht das richtige!

    Diese Doppelmoral widert mich an.
    [/SIZE]
    [SIZE=-1]Nochmal [/SIZE]Informationsfreiheit bedeutet Informationsfreiheit.
     
  10. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    Sony 40EX500
    Panasonic Bluray Sat - Rec.
    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Sichwort - Unicable-Satanlage.
    Hier kann ein nichtsternförmig angelegtes BK-Verteilnetz weiterverwendet werden und es kann ohne Einschräkung jeder Astra1 Kanal empfangen werden. (über 950 TV Kanäle) Auch Multiempfgang ist möglich.

    Ich werde Dir per PN dazu jemanden benennen, der Dir ganz genau beantworten kann, ob bis zu 150 Empfangsplätze über eine Unicable Anlage machbar sind. Habe sowas noch nie geplant.

    Vorab bekommst Du sicher fachkundige Antworten, wenn Du mit dem Beitrag aus Post#103 hier -
    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/digital-tv-ueber-satellit-dvb-s/
    - einen neueun Thread eröffnest.

    Das Problem einer Unicable-Lösung sind generell die vorhandenen und manchmal sehr teueren Kabel-Receiver der Bewohner.

    Gibt es in Euerer Wohnanlage sehr viele teuere Kabelreceiver, hättet Ihr bei der Umstellung ein Kostenproblem, was vorher geklärt werden sollte.
    Aber schaunmermal.