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BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. November 2010.

  1. tesky

    tesky Talk-König

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Natürlich hat die EU Gesetzgebungskompetenz, spätestens seit dem Vertrag von Lissabon. Dort ist ihr ja auch Rechtspersönlichkeit zugestanden worden und die EG ist ihr quasi einverleibt worden. Das bedeutet, dass der EU heute in den Bereichen, die früher ausschließliche Kompetenzen der EG nach dem EGV waren, eine Gesetzgebungskompetenz zufällt.

    http://www.cep.eu/eu-fakten/zustaendigkeiten/ausschliessliche/
     
  2. Tom123

    Tom123 Lexikon

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Nein, denn nach wie vor musste es noch in nationales Recht umgesetzt werden, sprich von der einzig relevanten Gewalt - dem nationalen Parlament. Ob das letztendlich ein automatismus ist ist eine andere Frage.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. November 2010
  3. Tom123

    Tom123 Lexikon

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Nachtrag: deutlich abzulesen eben mit dem vetrag von Lissabon. Dieser musste ratifiziert werden und zwar vom einzig relevanten Souveraen - dem nationalen. Erst damit wurde das ganze Recht. Davor war es nur ein Stueck papier, dass ein paar Leute zusammengebastelt haben - nichts weiter
     
  4. Tom123

    Tom123 Lexikon

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Im vertrag von lissabon ist uebrigens auch festgeschrieben, dass die Mitgliedstaaten haben weiterhin die verfassungsgebende Gewalt innehaben.
     
  5. tesky

    tesky Talk-König

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Worauf bezieht sich dein Nein? Darauf, dass die Union keine Gesetzgebungskompetenz hat? Das habe ich doch wiederlegt, genauso wie ich angemerkt habe, dass zumindest der EuGH von einem Automatismus hisnichtlich des Wirksamwerdens von (sekundärem) Unionsrecht in den MS ausgeht. Vor diesem Hintergrund wäre auch eine Umsetzung dieses Rechts durch die nationalen Parlamente nicht notwendig.

    Nachtrag: Wir reden hier ein wenig aneinander vorbei. Du sprichst von primärem EU-Recht, also den vertragsändernden, völkerrechtlichen Verträgen, den sowieso alle MS zustimmen müssen. Ich spreche von sekundärem EU-Recht
     
  6. Tom123

    Tom123 Lexikon

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Nochmal: die Mitgliedstaaten haben weiterhin die verfassungsgebende Gewalt inne.

    Und die Union macht erstmal kein Gesetz sondern einen Vorschlag. Und der nationale Souveraen muss reagieren. Insofern hat die Union keine Gesetsgebungskompetenz
     
  7. tesky

    tesky Talk-König

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Nochmal:
    ---

    Die EU macht nur einen Vorschlag? Ist das Dein Ernst? Wie kann es dann sein, dass die Kommission die Mitgliedsstaaten vor dem EuGH verklagen kann, wenn die bestimmte "Vorschläge", wie du sie nennst, nicht zufriedenstellend in nationalen Recht umgesetzt haben?
     
  8. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Tom - lass es stecken.

    Hat gar keinen Zweck noch ein weiteres Wort über das EU Recht in Bezug auf Sat-Empfang zu verlieren.

    Der liebe Tesky meint sicher, dass der BGH oder die OLGs das Brüsseler Geschreibsel nicht kennt/kennen oder dass die Entscheidungen der höchsten deutschen Gerichte über das Recht auf Satempfang unter dem Einfluss von zu viel Vino Tinto ersonnen wurden.:LOL::LOL:
     
  9. tesky

    tesky Talk-König

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    @Volterra
    Ob der BGH das "Geschreibsel" der Kommission kennt, können weder du noch ich wissen. Das er sich damit aber nicht auseinander gesetzt hat, scheint offensichtlich, sonst wäre seine Entscheidung - immer unter der Maßgabe dass das, was die Infosat schrieb, korrekt ist - anders ausgefallen.
    Ich wollte damit aufzeigen, dass das EU-Recht schon weitaus stärker in unser Leben hineingreift als sich das einige (auch einige der Richter) vorstellen. Es wäre wirklich einmal interessant, wenn jemand, der eine Ablehnung beim BGH erfahren hat, vor dem EuGH klagen würde...
     
  10. NFS

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Die Frage ist rein hypothetisch, da niemals alle Sat-Programme ins Kabelnetz eingespeist werden können.