1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. November 2010.

  1. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

    Registriert seit:
    21. April 2009
    Beiträge:
    14.263
    Zustimmungen:
    29
    Punkte für Erfolge:
    63
    Anzeige
    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Hatte ich mir doch gedacht, die wahrheit verträgst du nicht und tust es mit "seiere ruhig weiter" ab ;).

    Wenn man sich mal RICHTIG informieren würde, und nicht nur Bücher ala "deutschland schafft sich ab" als Quelle nimmt. Dann würde man erkennen, dass die Türken eben nicht nur arbeitslos sind und vom staat leben. Oder sich als dönerhändler selbstständig machen. Oder alle drogenhändler sind.

    Aber das wäre ja Eigeninitiative und würde das Weltbild zerstören ;).

    Aber ich finde die ganze Debatte eh witzig. Auf der seinen Seite wird über die Türken gemeckert. Auf der anderen Seite baut man Förderungen in der Schulbildung etc. immer mehr ab. So das die Türken, andere Ausländer und auch Deutsche die eben nicht alle in Geld schwimmen, schon weniger Bildung genießen können...

    Das Problem betrifft eben nicht nur Moslems, sondern alle. Aber anstatt die wirkliche Wahrheit zu erkennen, träscht man lieber auf eine bestimmte Gruppe ein. Ist ja einfacher. ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. November 2010
  2. ElimGarak

    ElimGarak Board Ikone

    Registriert seit:
    26. Dezember 2008
    Beiträge:
    4.138
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Zu 1 das können sie bei Kabel auch empfangen allerdings nur als
    Pay-TV Paket (oft für über Sat frei empfangbare Sender!:eek:)

    Zu 2 Natürlich werden dir Informationen vorenthalten auch wenn
    du nur Deutscher bist. Es gibt oh Wunder! ja schließlich genug
    Deutsche die Fremdsprachen beherschen und sich gern auch
    auf diese Weise fit halten wollen (neben Zeitschriften, Tageszeitungen
    DVD und Büchern).
     
  3. ElimGarak

    ElimGarak Board Ikone

    Registriert seit:
    26. Dezember 2008
    Beiträge:
    4.138
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Das müssten sie ja nicht, weil die KNB dann echte Konkurrenz hätten
    und den Kabelkunden zumindest die üblichen Sender zur Verfügung
    stellen müssten.

    Warum sollte ich mir eine Schüssel aufs Dach stellen wenn der
    Kabelanbieter die gleichen Sender anbietet + günstiges Telefon
    und Internet?

    Das macht man doch nur weil die KNB sich standhaft weigern
    wichtige Sender einzuspeisen bzw. für Free TV Gebühren kassieren
    (neben der Kabelgebühr).
     
  4. ElimGarak

    ElimGarak Board Ikone

    Registriert seit:
    26. Dezember 2008
    Beiträge:
    4.138
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel


    Die Zensur sie lebe hoch, erinnert mich irgendwie an die DDR
    da war Westfernsehen auch verboten. Warum wohl?

    Die einzigen die bisher machen was sie wollen sind die KNB
    die ihren zahlenden Kunden wichtige und interessante
    Sender vorenthalten um ihre eigenen Geschäftsinteressen
    in Sachen HDTV zu fördern.

    Pfui!:wüt:
     
  5. MajorDutch

    MajorDutch Silber Member

    Registriert seit:
    5. Januar 2010
    Beiträge:
    729
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Du hast mich falsch zitiert und meine Aussage aus dem Zusammenhang gerissen... :eek:
     
  6. nmmicha

    nmmicha Platin Member

    Registriert seit:
    11. November 2008
    Beiträge:
    2.786
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Das ist jetzt aber eine sehr dumme rechtsextreme Äusserung von dir.

    Das sowas hier im Forum toleriert wird, wundert mich ein wenig.
     
  7. octavius

    octavius Board Ikone

    Registriert seit:
    10. Januar 2004
    Beiträge:
    4.528
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    46
    Re: Sat-Recht im September 2010

    Liebe Community,

    diese ganze Diskussion können wir uns sparen. Sie führt zu nichts ...

    ... weil wir nicht wissen, was das Landgericht Chemnitz geschrieben hat.

    Hier das Aktenzeichen:

    LG Chemnitz, Entscheidung vom 23.09.2009 - 6 S 70/09

    AG Chemnitz, Entscheidung vom 22.01.2009 - 12 C 3269/08


    Ich schlage vor, dass jemand aus dem Forum, der in der Nähe wohnt, mal beim Landgericht Chemnitz vorbei fährt und sich die Urteilsbegründung zu o.g. Entscheidung Nr. 70/2009 persönlich abholt.

    Dann bitte auf den Scanner legen und einen neuen Thread hier im Forum eröffnen. Das gibt sicher eine spannende Diskussion. [​IMG]

    In the meantime ...
    Quelle: viii_zr_275-09.pdf

    Dazu können wir nichts sagen, so lange wir das landgerichtliche Urteil nicht kennen.

    Je nach dem, was da drin steht, gibt es zwei Möglichkeiten:

    a) der Kläger hat sich sehr ungeschickt angestellt

    b) man sollte eine Nichtzulassungsbeschwerde bei der nächst höheren Instanz einreichen.

    Ob der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof landet, hängt massgeblich davon ab, wie gut der Kläger sich aufgestellt hat und welche Verletzungen von EU-Richtlinien er bereits im erstinstanzlichen Verfahren beanstandet hat.

    (Für jemanden wie mich, der hauptsächlich TV-Programme von 28 Grad Ost schaut, wäre es zum Beispiel naheliegend, auf das umfangreiche Warenangebot zu verweisen, das in den zahlreichen Shopping-Kanälen offeriert wird, die über 28 Grad Ost auch nach Chemnitz einstrahlen.)

    Aber das geht natürlich nur, wenn man eine Antenne beantragt hat, die über eine Multifeed-Schiene verfügt und 28-Grad-Ost tauglich ist ...

    Wer als Kläger eine reine Astra-19-Antenne beantragt, ist in der Regel ziemlich dumm, denn da greifen die ganzen schönen EU-Argumente kaum.

    Wir haben hier im Forum leider keine Informationen zu der Frage, was der Kläger des Ausgangsverfahrens eigentlich wollte und wie er das begründet hat.

    Trotzdem erscheint mir das vorliegende Urteil des Bundesgerichtshofes bedenklich.

    Die wenigen Textzeilen aus Karlsruhe, die wir in der Hand haben, beschränken sich auf eine Wiedergabe alter Rechtsauffassungen.

    Warum der BGH an seiner kabel-freundlichen Rechtsprechung festhält, obwohl die Kabel-Firmen mehrheitlich in der Hand ausländischer Investoren sind, die in erster Linie Geld verdienen wollen, erschliesst sich mir nicht.

    [​IMG]

    Ich kann nicht annähernd erkennen, dass die aktuelle BGH-Entscheidung *GEGENWÄRTIGE ENTWICKLUNGEN* in unserer modernen Mediengesellschaft angemessen berücksichtigt.

    Vielleicht kann ich das deswegen nicht erkennen, weil mir der Vortrag des Klägers aus dem Ausgangsverfahren unbekannt ist.

    Vielleicht kann ich es dewegen nicht erkennen, weil das Urteil des Bundesgerichtshofes falsch ist und hier dringender Korrekturbedarf durch eine höhere Ebene besteht. (Bundesverfassungsgericht und EU-Gerichtshof).

    Neumitglied Johnny 23 schrieb:
    Lieber Johnny 23,

    [​IMG]

    http://forum.digitalfernsehen.de/fo...eter-verweigert-satschuessel-wegen-dvb-t.html

    Viel Spass beim Lesen!

    Das Grundrecht eines EU-Bürgers, sich aus allgemein zugänglichen Quellen frei und ungehindert unterrichten zu dürfen, hat man natürlich nur, wenn man es auch beantragt.

    Deshalb schrieb ich im oben verlinkten Thread:
    Ansonsten haben wir hier offensichtlich - genau wie bei dem viel diskutierten Fall mit dem russischen Mieter - die Situation, dass der Kläger eine Dachmontage gar nicht beantragt hat.

    Lieber Johnny 23,

    Deinen Einsatz für die gute Sache begrüsse ich sehr. Ich wünsche mir eine wegweisende Entscheidung aus Karlsruhe oder aus Luxemburg, die uns einem vereinten Europa tatsächlich näher bringt und der Abzocke der Kabelnetzbetreiber (zum Beispiel in Bezug auf die Weiterleitung sogenannter "Ausländer"-Pakete) Einhalt gebietet.

    Aber an Deiner Wortwahl solltest Du noch ein wenig feilen. Weiter siehe unten.
    Lieber Johnny, das Problem ist ein anderes: Für die meisten Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben und keinen Migrationshintergrund haben, bietet Kabel Deutschland mehr als genug Fernsehprogramme.

    Geh doch mal nach Holland oder Belgien , wo BBC 1 London und andere britische Inlandssender flächendeckend im Kabel - und in Belgien, hallo Docfred, bitte gherhören, auch per IP-TV - verbreitet werden:

    Wie viel Marktanteil haben die denn?

    Die BBC dümpelt mit ihren ganzen Programmen ausserhalb der Insel - auch da, wo die Verbreitung flächendeckend erfolgt - unter 5% dahin.

    Harry Potter schrieb:
    Falsch. Wenn Du als Zivilist einen privaten Mietvertrag mit einem anderen Zivilisten abgeschlossen hast, wenn Du Dich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Vollbesitz Deiner geistigen Kräfte befandest, wenn das Haus an das Netz von Kabel Deutschland angeschlossen ist, wenn der Vertrag eine sogenannte Antennen-Klausel enthält und wenn sich seit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine wesentlichen neuen Gesichtspunkte ergeben haben, dann kannst Du - nach der jetzigen Rechtslage - auf Deinem Balkon eben nicht machen, was Du willst.

    [​IMG]

    ... sondern Du musst das optische Erscheinungsbild des Hauses berücksichtigen und Deine Antenne unauffällig im hinteren Drittel des Balkons platzieren (was immer das sein mag).

    UM-Patal schrieb:
    Komm mal wieder runter! Du willst ja TRT HD sehen, was auf jeden Fall schon mal ein gutes Argument ist.

    Sat-Rechts-Experte Volterra schrieb:
    Also genau das sollte man Mietern nicht einreden, denn so weit sind wir in Deutschland noch nicht. Vielleicht ändert sich das bald, denn die Medienlandschaft hat sich auch geändert, und die jetzige Rechtssprechung basiert eigentlich auf den Verhältnissen von 1992.
    Nein. Aber man kann jederzeit einen schriftlichen Antrag auf eine schicke, moderne Dachantenne stellen. Weiter siehe hier:

    http://forum.digitalfernsehen.de/fo...eter-verweigert-satschuessel-wegen-dvb-t.html

    Mich würde wirklich interessieren, was in dem landgerichtlichen Urteil aus Chemnitz drin steht, und ich fände es total Klasse, wenn das jemand besorgen und einscannen würde.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. November 2010
  8. Volterra

    Volterra in memoriam †

    Registriert seit:
    30. November 2004
    Beiträge:
    11.345
    Zustimmungen:
    1.414
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Sony Z465800
    Sony 40EX500
    Panasonic Bluray Sat - Rec.
    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    d'accord:) - so denn die Mieter bereit sind dafür auch die teuere Dach-Installation zu bezahlen.
    Nochmals d'accord.;)

    Aber die Realität sieht anders aus und ich weiss da wovon ich rede.

    Vermieter die sich dazu durchringen eine Dachantenne zu installieren, benötigen dazu die Zustimmung der Mieter.

    Letztere müssen nämlich nicht dulden. dass Decken durchbrochen werden oder Wände aufgerissen werden, ect, ect - um je WE 1/2/3 Anschlüsse zu verlegen. Wer bitteschön soll den Anstreicher bezahlen oder so die Mieter bereits 1/2/3 hochwertige DVB-C Receiver betreiben und dann neue Boxen benötigen würden?

    Eine alternative sehr teuere Unicable Anlage könnte das Neuverkabelungs-Problem lösen, aber auch dann können vorhandene Kabelreceiver nicht weiterverwendet werden. Muliempfang ist nur eingeschränkt machbar.

    Mehrfach gescheitert ist das sogar dann, wenn es im Keller eines relativ neuen Hauses eine BK Sternverteilung gab und je WE 2 Anschlüsse problemlos mit Satsignalen hätten versorgt werden können.

    Warum gescheitert?
    Einige Mieter hatten teuere DVB-C Receiver und DVB-C reichte Ihnen. Anderen Mietern reichte DVB-T.

    Keinen Cent wollte die Mehrheit für den Satempfang ausgeben.

    In Bezug auf die Wahrheitsfindung solltet Ihr Euch mal über die Prozentzahl der Leute schlaumachen, die mit der analogen DVB-C Zuspielung - Dose/Kabel zum FS (auch wenn HD Flachmänner werkeln) noch immer zufrieden sind.

    Das ist die Realität und da macht keiner was dran.:winken:
     
  9. Johnny 23

    Johnny 23 Guest

    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Halt Moment. ;) Müssen Mieter Modernisierungsmaßnahmen nicht sowieso dulden? Irgendwie erinnere ich mich da an eine 11% Umlage pro Jahr bezogen auf die Modernisierungskosten. Bezogen auf diesen Hintergrund verstehe ich die Problematik nicht so ganz.
     
  10. Volterra

    Volterra in memoriam †

    Registriert seit:
    30. November 2004
    Beiträge:
    11.345
    Zustimmungen:
    1.414
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Sony Z465800
    Sony 40EX500
    Panasonic Bluray Sat - Rec.
    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Ein Vermieter der solide pünktlich zahlende Mieter hat, wird sich mehfach überlegen, ob er eine derart teuere Maßnahme durchboxt, wenn nur 20% der Mieter Satempfang haben wollen.