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BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. November 2010.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Der Wunsch, Fernsehprogramme in HD-Qualität empfangen zu wollen, berechtigt Mieter laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshof nicht, eine Parabolantenne auf dem Balkon anzubringen.

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  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Was man auf dem Balkon (zerstörungsfrei) anbringt bleibt immernoch Sache des Mieters.

    Wenn der Vermieter nicht gewillt ist einen entsprechendes Senderangebot per Sat oder Kabel bereitzustellen muss er auch damit leben das die mieter sich ihre eigenen Antennen aufstellen.
    Machen kann der Vermieter dann dagegen nichts.
     
  3. mathiasHRO

    mathiasHRO Silber Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Naja, leider gibt es hier keine Infos, wie die Schüssel angebracht bzw. aufgestellt wurde.

    Ich gehe aber davon aus, dass der Mieter folgendes nicht beachtet hat:
    Ich gehe hier eher davon aus, dass die Schüssel oberhalb der Balkonbrüstung oder sogar an dieser so befestigt wurde, dass die Schüssel von außen sichtbar gewesen ist. In diesem Fall darf der Vermieter in der Tat einschreiten.
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Auch dann nicht. Nur wenn er die Bausubstanz beschädigt darf der Vermieter ihm das verbieten.

    Eine Antenne nicht sichtbar aufzustellen gelingt nur in wenigen Fällen. Aber gegen Solarzellen sagt ein Vermieter ja auch nichts, warum ausgerechnet gegen Satantennen. (zumal die Vermieter nicht selten "duzende" Mobilfunkantennen auf die Dächer stellen lassen).
     
  5. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Da ist ja auch die Gier, bekommen die Vermieter dafür ja einen entsprechenden Obolus. Die meisten Vermieter würden auch feucht im Schritt werden wenn man denen sowas auch für das anbringen einer Satschüssel geben würde. :rolleyes:
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Tja die würden mit einer Satanalge aber genauso viel verdienen wenn nicht noch mehr.
    Rechne doch mal ein Hochhaus mit 100 Wohnungen und dann die üblichen Kabelgebühren von 11-15€uro/ Anschluss zusammen. Da kommen schon ein paar "Mark" zusammen. ;) (hier sinds sogar 240 Wohnungen und trotzdem nutzt man Kabel obwohl die verkabelung (Sternverteilung) Sat tauglich wäre).
     
  7. lotzik

    lotzik Silber Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Genau so hatte ich meine Sat Schüssel auch mal angebracht, mit dem LNB
    schön über die Balkonbrüstung hinaus. :D
    Hat dann zwar einige Jahre gedauert, aber irgendwann bekam ich Post das ich
    die Schüssel entfernen soll.
    Ich habe es dann so umgebaut das man das LNB nicht mehr sehen kann und
    von der 80 cm Schüssel nur noch ein kleiner Teil von aussen zu sehen ist.
    Hab dann irgendwann mal den Hausmeister darauf angesprochen, und er meinte
    wie es jetzt ist, ist es in Ordnung. Die Verwaltung will nur nicht das so ein Monster komplett über den Balkon ragt.

    Nu hab ich Ruhe. :D
     
  8. Bommelitos

    Bommelitos Silber Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Zur Not das ganze im Keller, unterm Dach oder wo auch immer, das ganze in Kabelfernsehen umsetzen lassen. Für die wichtigen deutschen Sender, Pay-TV, HDTV, etc. reicht die Kapazität allemal und man kann auch auf vorhande Bus-Topolgie setzen. Und ob die Mieter so Probleme machen werden, sich nen Kabel- anstatt Sat-Receiver zu kaufen bezweifle ich (Auch wenn es mehr Auswahl bei Sat-Receiver gibt … aber wenn dies das einzige Manko nach einem Wechsel weg von Unity oder KDG ist *gg*).
     
  9. dergiss

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Dann müsste er aber eine eigene Kabelgesellschaft gründen, die das Netz wartet. Eine Satschüssel und die dazugehörige Installation kann er nicht umlegen, lediglich die Wartung dieser. Dazu kommt noch, dass die NE4 Installationen bis zum Auslaufen des Vertrages mit dem KNB auch diesem gehören, da er den Aufbau gezahlt hat. Sofern es mehr als 75 angeschlossene Haushalte sind, muss der Betreiber der Satanlage dann auch Gema und VG Media zahlen. Die kann er zwar umlegen, ist aber bei so geringen Mengen relativ teuer, so dass der Mieter am Ende alleine dafür auch etwas zwischen 5-10 Euro im Monat zahlt. Von den Infrastrukturkosten, die der Vermieter auch erstattet haben will, ganz zu schweigen.

    Kabel ist für Vermieter nun mal die einfachste Lösung. Sie müssen dem Anbieter gestatten, ein Kabelnetz über X Jahre zu betreiben und der baut die gesamte Infrastruktur im Haus auf. Kosten für den Vermieter sind dabei 0. Wenn etwas nicht funktioniert, ist auch er nicht der Ansprechpartner hierfür, sondern der KNB. Also noch weniger Aufwand. Dazu lässt sich der Satschüsselwald, auch bei Ausländern, eindämmen (wenn z.B. die Bausubstanz beschädigt wird etc.).
     
  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Fazit: Man versucht mit allen Mitteln Sat-Empfang in Mehrfamilienhäusern zu verhindern!


    Man kann doch gleich Gesetze schreiben, wonach nur Einfamilienhäuser Sat aufstellen dürfen, warum immer das ganze "katz-und mausspiel"? Mieter von Wohnungsbaugesellschaften haben sich gefälligst Kabel zu unterwerfen. Aber das darf man wegen GG "so" nicht sagen...;)