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Premiere/ Sky Studenten Abo

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von mic89, 27. Oktober 2010.

  1. tomcologne

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    AW: Premiere/ Sky Studenten Abo

    Berliner hat aus meiner Sicht recht. Sky ist zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit natürlich berechtigt die Preise zu ändern. So wie jedes andere Unternehmen auch. Der Kunde kann dann entscheiden ob er das akzeptiert oder ob er widerspricht. Der Vertrag wird dann ggfls. beendet. Ob jetzt Premiere oder Sky spielt keine Rolle. Das ist kein anderes Unternehmen, dass war nur eine Umbenennung - auch wenn es tausendmal falsch behauptet wird...
    Zum Thema Frist für die Ankündigung der Preiserhöhung sind die AGB zu beachten. In den aktuellen ist eine Ankündigung 1 Monat vor Vertragsverlängerung ausreichend. Es gelten aber die zum Vertragsabschluss gültigen AGB oder die geänderten wenn der Vertragspartner darüber informiert wurde.
    Ob Sky die Frist eingehalten hat kann ich nicht beurteilen.
     
  2. tomcologne

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    AW: Premiere/ Sky Studenten Abo

    Dann müsste Sky die erhöhten Kosten aber **vermutlich** belegen. Eine Erhöhung in der Vertragslaufzeit mit gleichzeitiger Rabattschlacht dürfte wohl scheitern.
     
  3. Mickel

    Mickel Neuling

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    AW: Premiere/ Sky Studenten Abo

    Musste die AGB erst mal raussuchen, Ihr habt recht.

    Die Preisänderung hat dann aber nichts mit der Vertragsverlängerung zu tun, die warten wahrscheinlich nur ab bis sich der Vertrag verlängert, weil sie dann davon ausgehen, dass der Wunsch besteht und man dann eher die 3€ akzeptiert.
     
  4. mic89

    mic89 Neuling

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    AW: Premiere/ Sky Studenten Abo

    Also in meinem Vertrag steht genau das drin:



    Das Abo kann erstmals zum Ablauf von 24 Monaten unter Einhaltung einer sechswöchigen Frist gekündigt werden. Nach den 24 Monaten verlängert sich das Abo automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Abonnent zum Bezug des Vorteilabos berechtigt ist. Wenn keine Berechtigungsgrundlage vorgelegt wird, wird Premiere den Abonennten vor Ablauf der Kündigungsfrist informieren, wenn eine erhöhte Gebühr fällig wird.


    Klar kann Sky die Preise erhöhren, aber nicht wenn das oben rot mackierte in meinen AGB's steht. So versteh ich das zumindest. Da steht doch wörtlich drin, dass wenn Sky die Preise erhöhen will, die das spätestens 6 Wochen vor Vertragsende machen müssen, wenn ich nicht nachweise, dass ich noch berechtigt bin. Der Vertrag läuft ja in 4 Wochen aus, sprich die haben die Frist von 6 Wochen nicht eingehalten.
     
  5. fcsh

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    AW: Premiere/ Sky Studenten Abo

    Das rot markierte steht nicht in den AGB (eigene AGB hast du nicht!). In deinen Vertragsuntelagen steht dieser Text vielleicht, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass sky nicht verpflichtet ist, das Abo zu diesem Preis immer wieder zu verlängern. Der Vertrag läuft 12 Monate, und danach kann sky die Preise völlig rechtens erhöhen, wenn dir ein ausserordentliches Kündigungsrecht erigerümt wird. So ist es in diesem Fall.

    Sky hat übrigens Premiere nicht aufgekauft. Es handelt sich lediglich um eine Namensänderung, spielt also hier überhaupt keine Rolle.

    Studentenabos gibt es nicht mehr bei sky, und sky hat dir deswegen ein Angebot gemacht, den Vertrag zu EUR 27,90 zu verlängern. Du kannst das Angebot ablehnen oder annehmen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Oktober 2010
  6. Mickel

    Mickel Neuling

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    AW: Premiere/ Sky Studenten Abo

    Sky kann nach AGB immer erhöhen, wenn sie Kostensteigerungen unterliegen. So ähnlich steht es im Brief auch. Ob man das denen abkauft ist eine andere Sache.
    Kurzum, die Preiserhöhung hängt nicht direkt mit der Vertragsverlängerung zusammen, so dass die von Dir zitierte Klausel nichts ändert. Du müsstest denen beweisen, dass es keine Kostensteigerungen o.ä. bei denen gibt -> dürfte unmöglich sein.
     
  7. fcsh

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    AW: Premiere/ Sky Studenten Abo

    Das dürfte wenig bringen, denn Studentenabos gibt es nicht mehr.
     
  8. fcsh

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    AW: Premiere/ Sky Studenten Abo

    Das mit den erhöhten Kosten gilt aber nur während der Laufzeit, ist also in diesem Fall irrelevant. Beweisen muss hier niemand etwas. Der Kunde darf kündigen, und das ist vertragsrechtlich in ordnung.
     
  9. tomcologne

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    AW: Premiere/ Sky Studenten Abo

    Ich verstehe es sogar noch anders: Das mit der erhöhten Gebühr bezieht sich ja nur auf den Wegfall der Berechtigungsgrundlage und hat nichts mit einer generellen Preiserhöhung zum Ende einer Mindestvertragslaufzeit zu tun. Schau noch mal in deine AGB ob du dazu was findest. Eine Erhöhung ist generell zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich, aber in den AGB können dazu Fristen genannt sein.
    Eine Erhöhung der Gebühr innerhalb der Vertragslaufzeit dürfte Sky schwer fallen. Wie will man das genau begründen wenn man zeitgleich massiv Abos zum Schnäppchenpreis anbietet. Zudem könnte der Passus sogar ungültig sein, da er für den Kunden überraschend ist. Der Kunde schliesst einen Vertrag mit Laufzeit A zum Preis von B ab und geht davon aus, dass dieser Preis zumindest über die Vertragslaufzeit gilt. Aber der Glaube Recht zu haben hilft nicht immer ;-(

    Gut für dich wäre es, wenn Sky sich selber Fristen für die Preiserhöhung zum Vertragsende gesetzt hat und diese nicht eingehalten hat.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Oktober 2010
  10. mic89

    mic89 Neuling

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    AW: Premiere/ Sky Studenten Abo

    Was ich noch nicht so ganz verstehe, warum steht auf den Unterlagen, die ich ausgefüllt habe das drauf:


    Das Abo kann erstmals zum Ablauf von 24 Monaten unter Einhaltung einer sechswöchigen Frist gekündigt werden. Nach den 24 Monaten verlängert sich das Abo automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Abonnent zum Bezug des Vorteilabos berechtigt ist. Wenn keine Berechtigungsgrundlage vorgelegt wird, wird Premiere den Abonennten vor Ablauf der Kündigungsfrist informieren, wenn eine erhöhte Gebühr fällig wird.


    Und warum soll das nicht relevant sein?
    Um das mit den AGB noch mal zu klären, hab sie mir grad mal rausgesucht, da steht aber auch drin:

    Der Vertrag hat die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich automatisch jeweils wieder um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Abonnent oder Premiere jeweils 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt.
    Soweit eine Verlängerung zu erhöhten Preisen erfolgt, wird Premiere den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens 1 Monat vor Beginn der neuen Vertragslaufzeit über die Preiserhöhung informieren.


    Als offizielle Bestätigung hab ich von Premiere damals geschrieben bekommen, dass mein Abo am 21.11.2008 beginnt.
    Bei dieser Frist hätte mich Sky ja spätenstens am 21.10.2010 informieren müssen. Das haben Sie nicht getan. Das Schreiben was ich bekommen habe ist vom 25.10.2010.

    Also seh ich das richtig das die nicht einfach den Preis hochdrehen dürfen, auch wenn es die Studentenabos nicht mehr gibt.