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18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von moonwalker5, 14. August 2010.

  1. Anzeige
    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Das wäre schon fast hinterlistig.
    Fahrlässig kommt man kaum in den Besitz einer PapaJoe-Voodoopuppe.:)
     
  2. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Die Ausübung ist ja auch unerheblich aber die Folgen daraus schon. Angenommen ich werfe eine Flasche und möchte damit Hern XYZ treffen, dieser duckt sich und ich treffe Frau ABC, dann ist aus meiner ursprünglichen vorsätzlichen Tat, eine Fahrlässige geworden.
     
  3. PapaJoe

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    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Da melde ich leichte Zweifel an. Du hast die Flasche vorsätzlich geworfen,
    um jemanden zu treffen. Dass es dann den Falschen erwischt, ändert nichts
    an der Tat. Wenn Frau ABC tot umfällt, geht das wohl kaum als fahrlässige
    Tötung durch. Und zusätzlich wird dir der Richter dann auch noch einen
    Mordversuch an Herrn ABC anhängen.
     
  4. manitoba

    manitoba Guest

    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Wenn jemand Unfug schreibt und dann noch behauptet, man könne ihm nicht das Wasser reichen, provoziert er natürlich entsprechende Antwort.
    Trotzdem in aller Sachlichkeit die Antwort auf deine Fragen, wobei ich nicht zu weit in die Rechtstheorie abschweifen werde, weil es ja nicht zum Thema gehört. Vorausschicken möchte ich auch, dass ich kein Jurist bin, sondern "nur" Staatsrechtler und als solcher einen etwas anderen Blickwinkel auf die Sache habe. Also 1.-3. und im folgenden dann den konkreten Zusammenhang, so wie ich es sehe, ohne absoluten Wahrheitsanspruch. Frage 100 Leute und du bekommst 200 Meinungen...
    1. Theoretisch ja. Wobei es davon abhängt, ob die Handlung als strafbar klassifiziert wird. Da ist es schon ein Unterschied, ob die leere Coladose zur Seite oder eben Steine in Richtung der Polizei geworfen werden. Bei der Klassifizierung einer Handlung besteht reichlich Spielraum.
    2. Fahrlässigkeit ist ein Irrtum oder ein Fehler, den du ungewollt begehst. Um bei deiner Voodoo-Puppe zu bleiben: Das ist ein schönes Beispiel, wie kompliziert Recht eigentlich ist. Wenn du alleine im Wald wohnst und den zufällig vorbeikommenden Förster triffst, wird man dir sicherlich Fahrlässigkeit zubilligen. Wenn du allerdings weißt, dass der Förster vor dem Fenster steht und du die Puppe trotzdem wirfst, in Kauf nehmend, dass der Förster verletzt werden könnte, sieht es schon anders aus. Aber: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.;)
    3. Weiter vorn in diesem Thread gab es einen Link zu der Verlautbarung der Staatsanwaltschaft. Ich bin aber jetzt zu faul, den nochmal zu suchen.

    Konkret zum 30.9.: Im Prinzip ist die Sache recht einfach. Es geht nur das eine oder das andere. Entweder der Sprayer war der Auslöser für den polizeilichen Einsatz, dann muß zwingend gegen ihn ermittelt werden. Denn nur die vorausgehende Straftat begründet das Vorgehen der Polizei.
    Wenn das Sprayen aber undifferenziert war, mithin nicht als Straftat klassifiziert wird, hätte der Einsatz nicht in dieser Form erfolgen dürfen, wäre damit rechtswidrig und die Einsatzleitung hätte sich strafbar gemacht.
    Die Aussagen von Polizei und Staatsanwaltschaft sind in sich nicht schlüssig. Das läßt allerlei Raum für Spekulationen. Der Staatsanwalt hätte es sich ganz einfach machen und ein Ermittlungsverfahren einleiten können. Wieso er es unterläßt und dies auch noch öffentlich verkündet... Naja, darüber will ich mich nicht weiter verbreiten, es führt zu nichts.
     
  5. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Doch, denn Du wolltest die Frau ja nicht treffen.

    Das steht wieder auf einem anderen Blatt. ;)
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Das kann man ja ausschließen, da der Einsatz ja bereits im vollen Gange war.

    Ich hab auch bisher nirgendwo gelesen, dass jemand behauptet wurde, dass wegen dieses einen Sprayers die Demo aufgelöst wurde. Soweit ich mich entsinne, ist er nur als Beispiel für die Gewaltbereitschaft seitens der Demonstranten gezeigt worden, oder?
     
  7. manitoba

    manitoba Guest

    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Soweit ich mich erinnere, wurde der Sprayer als Begründung für den Einsatz polizeilicher Hilfsmittel herangezogen. Genau das ist der Punkt. Eine Demo aufzulösen, ist ja nicht das Problem. Es geht um das "Wie" und dieses ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Ging es nicht eher darum, generell zu zeigen, dass die Demonstranten gewaltbereit waren?

    Ich hab die PK auch nicht mehr im Kopf, kann mich aber nicht daran erinnern, dass da gesagt wurde, dass sie wegen dieses Sprayers zum Angriff geblasen haben.

    Warum keine Aufnahmen von vor dem Eingriff der Polizei vorhanden sind, die die tatsächlichen, mutmaßlichen Aggressoren zeigen, weiß ich nicht, ist aber in dem Zusammenhang hier natürlich fatal.

    Der o.g. Sprayer kann es ja nunmal nicht gewesen sein, was die Zeiteinblendung beweist. Deshalb ist ja deine weitere Folgerung weitestgehend hinfällig, warum gegen ihn nicht ermittelt wird.
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Es kommt wieder etwas Bewegung in die Sache:

    Umstrittener Bahnhofsumbau: Landtag lehnt Volksentscheid über Stuttgart 21 ab - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik

    Spannend an der Meldung ist jedoch:
    "Unterdessen haben vier Demonstranten rund vier Wochen nach dem harten Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die vier Männer, die durch Wasserwerfer schwere Augenverletzungen erlitten hätten, wollten die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes vom 30. September feststellen lassen, teilten die Gegner von Stuttgart 21 am Donnerstag mit."

    Da bin ich sehr gespannt, was da rauskommt. Da werden wohl viele unangenehme Fragen gestellt werden -- und dann hoffentlich auch die Spekulationen hier weitestgehend beantwortet werden.
     
  10. AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Du hast ja inzwischen die Zeit genutzt, mal etwas genauer nachzulesen. Dennoch schnallst du es selbst dann nicht, wenn man es dir auf die Stirn tackert:

    Im Strafgesetzbuch sind Delikte ausgewiesen, die

    - außer auf Antrag

    - auch bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses verfolgt werden

    - können.

    Nicht müssen! <--- das war und ist ("per se für Offizialdelikte") aber deine Behauptung!!!

    Ich hab nicht für mich gegoogelt, sondern für dich. Es geht auch ohne:

    Wenn die Polizei (da Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft) jemanden wegen Körperverletzung anzeigt (weil sie auch ein Offizialdelikt ist) und die Strafanzeige ohne Strafantrag an die Staatsanwaltschaft abgibt, weil der Geschädigte aus irgendeinem Grund keinen Strafantrag stellt, KANN der Staatsanwalt öffentliches Interesse bekunden - um das Verfahrenshemmnis "kein Strafantrag" zu überwinden - und damit den Vorfall weiter verfolgen zu können.

    Er KANN aber auch, und nichts anderes habe ich behauptet, sagen, dass er kein Interesse hat, weil z.B. "der zugefügte Schaden" zu geringfügig war.

    Und weil du jetzt nicht weiter weißt, kommst du mit § 224.

    Wenn man dem "unbekannten" Sprayer Provokation vorwirft, fehlt die Qualifikation "Vorsatz", die Gesundheit eines bestimmten Polizisten zu schädigen. Ein Versuch muss ebenfalls qualifiziert, also tauglich sein. Das Sprayen in die Richtung der behelmten Polizei ist ein untauglicher Versuch.

    Was der Staatsanwalt deshalb eben NICHT "per se" machen darf, ist, - mangels Strafanzeige und Strafantrag eines geschädigten Polizisten - von sich aus ein Verfahren wegen "gefährlicher Körperverletzung" zu eröffnen, wenn er weiß, dass es überhaupt keinen Geschädigten gibt und auch keinen geben kann.

    Genau das wäre Rechtsbeugung. Jemanden
    , nur um seine Identität zu erfahren, wegen einer Straftat vor Gericht zu holen, wegen der derjenige nicht verurteilt werden kann.

    Du und Staatsrechtler?

    Und ausgerechnet du wirfst mir vor, ich würde mich lächerlich machen.

    Mit dir werde ich mich nicht weiter über Recht unterhalten.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. Oktober 2010