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18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von moonwalker5, 14. August 2010.

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Indemnität. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

    Und wenn Wahlen anstehen, klopfen alle auf den Busch. Jede auf seine Art. Ich kann beide nicht ab.
     
  2. manitoba

    manitoba Guest

    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Ich muß gar nicht träumen. Ich berufe mich auf Artikel 20 GG und die Strafprozeßordnung und erwarte von der Staatsanwaltschaft, dass sie einfach dem nachkommt, wofür sie überhaupt existiert: Strafverfolgung nämlich. Wo kämen wir hin, wenn ein jeder Bürger sich nach Gutdünken mit Waffen eindecken und Polizisten angreifen dürfte? Der Sprayer wird der Öffentlichkeit auch noch als Begründung dafür vorgeführt, dass es notwendig war, mehrere tausend Menschen, darunter Jugendliche und Rentner, mit Wasserwerfern und anderen polizeilichen Hilfsmitteln zu attackieren. Welche vornehmere Aufgabe kann es da für einen Staatsanwalt geben, als alle zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um jener Person habhaft zu werden?
    Ich billige dir edle Motive zu, wenn du dich schützend vor Polizei und Staatsanwaltschaft wirfst, nur solltest du das Ziel nicht durch den Vortrag albernster Argumente lächerlich machen.
     
  3. manitoba

    manitoba Guest

    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Die Frage ist nun wirklich leicht zu beantworten. Bei S21 wird am ganz großen Rad gedreht. Da geht es um Milliarden: an Kosten für die Allgemeinheit und an Gewinnen für die Grundstücksspekulanten, die jetzt schon ihre Finger auf der frei werdenden Fläche des Gleisvorfelds haben. Das ist eine gigantische Umverteilung von Volksvermögen in private Taschen. Demonstranten stören da nur...
    Also hat man sich gedacht, denen hauen wir mal ordentlich auf den Kopf, dann wird schon Ruhe einkehren. Der Trick dabei ist ziemlich simpel. In die eigentlich friedliche Demo werden ein paar Provokateure eingeschleust, die die Begründung für die brutalstmögliche Auflösung der Demo liefern. Gleichzeitig kann der Protest gegen das Projekt als gewalttätig diskreditiert werden.
    Dummerweise ist etwas schief gelaufen. Vielleicht kamen die Provokateure nicht schnell genug durch die Menge oder deren Uhr ging einfach falsch, wer weiß... Jedenfalls scheint die Erklärungsnot groß zu sein, wenn man schon auf manipulierte Videos zurückgreifen muß.
    Man wird sehen, was die Schlichtung erbringt. Gut möglich, dass sich die Herrschaften von ECE und ihre Handlanger in der Politik mit der Aktion vom 30.9. selbst ins Knie geschossen haben.
     
  4. AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Du willst es nicht anders ...

    Eine Körperverletzung mag zwar ein Offizialdelikt sein, aber du scheinst noch nichts von öffentlichem Interesse gehört zu haben. Das ist die Voraussetzung anstelle des Strafantrages beim Antragsdelikt.

    Eine Körperverletzung, inbesondere eine Ohrfeige oder auch eine versuchte Körperverletzung, also eine, die garnicht zu einer Verletzung führte - und dann auch noch gegen Unbekannt -, muss von einem Staatsanwalt nicht verfolgt werden. Er kann dich auch auf den Privatklageweg verweisen.

    Und damit es für Laien wie dich leichter verständlich wird, lies das: Besonderes öffentliches Interesse ? Wikipedia

    Auch ich bin in diesen Dingen nicht unfehlbar. Aber da muss schon ein anderer als du kommen, um mir das Wasser reichen zu können.
     
  5. manitoba

    manitoba Guest

    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Wie verzweifelt muß man sein, um solchen Stuß abzusondern? :confused:
    Bei Offizialdelikten wird das besondere öffentliche Interesse per se definiert. Deswegen heißen die so und hier hat die Staatsanwaltschaft keinerlei Ermessensspielraum, im konkreten Fall bei §224 StGB.
    Dein Link bezieht sich auf Antragsdelikte. Bei jenen kann auch dann ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden, wenn der Strafantrag zwar nicht vorliegt, seitens der Staatsanwaltschaft aber besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung erkannt wird.
    Wenn du schon googelst, dann doch bitte die richtigen Artikel heraussuchen. :rolleyes:
    Es ist einfach nur nervig, mit Leuten debattieren zu müssen, die glauben, sie hätten Ahnung von Recht, weil sie mal Richterin Salesch geguckt haben.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. Oktober 2010
  6. Gag Halfrunt

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Auch wenn du dich offensichtlich recht gut mit den Gesetzen auskennst, disqualifizierst du dich selbst damit, wenn du deine Diskussionspartner verunglimpfst oder beleidigst.

    Statt dessen würde ich mir -- wie so oft -- eine Versachlichung wünschen. Dazu gehört dann auch, dass du auf Fragen eingehst, die ich gestellt habe. Ich wiederhole sie daher gerne noch einmal, damit du jetzt die Möglichkeit hast, ganz ohne Polemik oder Überheblichkeit darauf zu antworten:

    1. Wird bei einer Demonstration für jeden einzelnen geworfenen Gegenstand ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eröffnet? Denn schließlich handelt es sich dabei ja jeweils um eine versuchte gefährliche Körperverletzung.

    2. Ist ein ungerichtet geworfener Gegenstand oder ein ungerichtet abgefeuertes Pfefferspray in eine Menschenmenge überhaupt eine versuchte gefährliche Körperverletzung? Oder handelt es sich dabei nur um eine fahrlässige?

    3. Woher weißt du, dass die Staatsanwaltschaft in dem vorliegenden Fall nicht ermittelt?
     
  7. PapaJoe

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    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Du solltest dich unbedingt mal über den Unterschied zwischen vorsätzlich
    und fahrlässig schlau machen.

    Man kann sicher fahrlässig etwas fallen lassen, aber fahrlässig werfen, das
    geht gar nicht! Egal, ob man jemanden trifft oder auch nicht.

    :p
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Da hast du völlig Recht.

    Nur geht es nicht um "fahrlässiges Werfen", sondern um eine fahrlässige Körperverletzung. Von daher: gut gebrüllt, Löwe, aber leider am Thema vorbei.

    Du kannst problemlos bei einer vorsätzlich ausgeführten Handlung jemanden fahrlässig verletzen. ;)

    Wenn ich meine PapaJoe-Voodoopuppe aus dem Fenster werfe, dann tu ich dies vorsätzlich. Verletze ich dabei jemanden, so geschieht dies fahrlässig.
     
  9. AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Musst du damit rechnen, dass aufgrund leicht zu überblickender Tatsachen wie der Puppenkonstruktion, der Etagenhöhe des Fensters und des Personenverkehr unter deinem Fenster jemand verletzt wird, sieht's mit Fahrlässigkeit etwas fad aus.:cool:
     
  10. Friek

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Verletzt Du dabei aber PapaJoe, würde ich schon wieder von Vorsatz ausgehen :winken: