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Rechtsfrage zur Sat Schüssel

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Ralfi, 24. Oktober 2010.

  1. Ralfi

    Ralfi Silber Member

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    Hallo allerseits.
    Ich habe leider kein alternativ Forum hier gefunden, deshalb poste ich mein Problem einfach mal hier rein.
    Ich bin vor 2 Monaten umgezogen. Ich habe eine Wohnung bei einer Genossenschaft mit Südbalkon. die Wohnung ist mit Kabelanschluss ausgestattet. Dieser ist nicht mit in der Miete drinne. Auf dem Balkon habe ich nun meine Schüssel mittels Balkonständer aufgestellt. Die Schüssel ist von außen absolut nicht sichtbar. Die Kabel habe ich mittels Fensterdurchführungskabel gelegt. Nun war bei der Nachbarin ein Mitarbeiter der Wohnungsgenossenschaft auf dem Balkon, weil sie ein Problem dort hatte. Er sah natürlich die Schüssel und forderte mich auf sie umgehend zu entfernen, da ich damit gegen den Mietvertrag verstosse. In meinem Mietvertrag steht lediglich, das das anbringen einer Parabolantenne nicht gestattet ist. Nun habe ich die Schüssel ja nirgends angebracht, sondern lediglich per Balkonständer gestellt.
    Kann mir die Genossenschaft kündigen, wenn ich die Schüssel nicht entferne? Denn was ich auf meinem Balkon stehen habe ist doch meine Sache, oder? Somal die Schüssel von außen nicht sichtbar ist. Die vielen Sonnenschirme, die von überall Sichtbar sind, werden doch auch nicht verboten.
     
  2. R2-D2

    R2-D2 Silber Member

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    AW: Rechtsfrage zur Sat Schüssel

    Du hast doch die Schüssel nicht sichtbar ohne die Bausubstanz zu schädigen angebracht !?
    Ich denke mal das es doch Deine Sache ist was Du auf Deinem Balkon machst ! Als nächstes wollen sie Dir noch verbieten ein paar Stühle auf zu stellen !
     
  3. Isotrop

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    AW: Rechtsfrage zur Sat Schüssel

    Verbindliche Rechtsberatung wirst hier im Forum wohl nicht bekommen

    RA einschalten und gut ;) Noch besser Mieterverein / Mieterschutzbund (deren RA haben sehr hohe Budgets)

    Kannst davon ausgehen, dass da noch was von der Genossenschaft kommt, sicherlich in schriftlicher Form, wenn der Mitarbeiter "gepetzt" hat. Daher ist es für dich wichtig, eine adäquate Vertretung zu finden, die den ersten Brief entsprechend beantwortet

    Desweiteren teile ich die Meinung, solange diese Voraussetzungen erfüllt sind:
    - keine Beschädigung der Bausubstanz, Löcher bohren etc
    - mobile Aufstellung innerhalb des eigenen Balkons und keine optische Beeinträchtigung des Gesamtobjektes, Balkon mit Sichtschutz von unten
    - jederzeit (bei Auszug) ohne Spuren rückbaubar
    - keinerlei Gefahr durch gegebene, elektrische Betriebssicherheit (bei Bedarf Blitzschutz/Potentialausgleich)
    sollte es keinerlei Probleme für dich geben

    Man wird zwar versuchen, dir zu kündigen oder dir die Kündigung anzudrohen, aber dafür haste ja dann den RA, der erstmal Einspruch/Widerspruch einlegt bzw. bei einer Androhung entsprechend reagiert
     
  4. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    AW: Rechtsfrage zur Sat Schüssel

    volle Zustimmung.

    Warte mit dem RA auf eine Reaktion der Genossenschaft.
     
  5. comenius

    comenius Junior Member

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    AW: Rechtsfrage zur Sat Schüssel

    Auf Deinen Balkon kannst Du stellen, was Du willst - sogar Dein Bett ;) Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: Warte auf die Reaktion der Genossenschaft. Du hast nichts beschädigt, also können die Dir nix...
     
  6. spocky83

    spocky83 Platin Member

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    AW: Rechtsfrage zur Sat Schüssel

    Vorweg: ich bin kein Rechtspfleger, ich habe keinerlei formale juristische Ausbildung, meine Aussagen sind ausschließlich als Meinung zu betrachten, rechtlich nicht bindend, etc. pp.

    Grundsätzlich, das wurde ja schon kommuniziert, ist der Balkon Gegenstadt der Mietsache, unterscheidet sich formal also nicht von der Küche und vom Klo, und kann als solcher auch nach Gusto des Mieters genutzt werden, solange erstens kein Schaden an der Mietsache (der über normale Abnutzung hinausgeht) entsteht bzw. ein etwaiger Schaden fachgerecht beim Auszug behoben wird und zweitens die Art und Weise der Nutzung zumutbar ist (Atombombentests sind also nicht drin, Aligatorfarm ginge solange dadurch niemand gestört wird ;)). Grundsätzlich gilt das auch für Satellitenantennen, denn es hat dem Vermieter Schnuppe zu sein ob du da einen Gartenstuhl, eine Topfpflanze oder eben eine Antenne aufstellst (also nicht anbringst).

    Sollte oben genanntes zutreffen (was ja bei Balkonständer und Fensterdurchführung, da weder eine Anbringung noch eine Beschädigung vorhanden ist), ist nur noch zu gewährleisten, ob die Antenne das Erscheinungsbild des Hauses stört. Da scheiden sich natürlich die Geister und auch die Gerichte, es gab Fälle in denen das prinzipiell bejaht wurde aber auch Fälle wo es hieß "was soll eine Satantenne denn diesen 60er Jahre Betonklotz noch verunstalten?!". Einig ist man sich aber, dass es definitiv nicht zur Störung des Erscheinungsbildes kommen kann, wenn die Antenne von der Straße nicht oder nicht als solches zu erkennen ist. Die Frage, ob alleine die "optische Beeinträchtigung" eines Nachbarn (über oder neben dir) ausreicht ist nicht geklärt, meiner unbedarften Meinung nach dürfte das nicht ausreichen, da das wohl zumutbar sein dürfte (ich mag die Hackfresse von meiner Nachbarin auch nicht, aber ich kann und will nichts dagegen tun).

    Am wichtigsten für dich dürfte aber sein, dass eine derartige Einschränkung (von einem generellen Verbot gar nicht zu sprechen) in Mietverträgen so pauschal unzulässig ist oder, wenn rechtskonform, deinen Fall nicht betrifft.

    Edit: prinzipiell ist es immer die einfachere Methode zum Vermieter zu gehen, das Vorhaben zu schildern und ihn zu überzeugen, dass es da kein Problem gibt (man kann auch mal ganz beiläufig erwähnen, dass es ohnehin nicht verboten werden kann). Vielfach ist das Problem gar nicht die Antenne, sondern, dass die Spezies dogus ignoramus vermieteriensis ein Problem damit hat, vom Mietrecht abgeschossen zu werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Oktober 2010
  7. The_Patcher

    The_Patcher Junior Member

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    AW: Rechtsfrage zur Sat Schüssel

    ich möchte dir ja keine Angst machen, aber ein sehr guter Freund von mir hatte auch in so einer Wohnung gelebt!
    Hatte eine 80er Antenne auf einem Sonnenschirmständer auf seiner Terrasse!
    5 Jahre lang nichts gewesen! Dann haben die beschlossen Kabel einzuführen und aufeinmal hat die Antenne gestört!
    Er RA eingeschaltet wegen gewohnheitsrecht ect!
    In der zweiten Instanz verloren!
    Er ist daraufhin umgezogen!!!!!
     
  8. cable-guy

    cable-guy Platin Member

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  9. D-r-a-g-o-n

    D-r-a-g-o-n Platin Member

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    AW: Rechtsfrage zur Sat Schüssel

    Man kann das auch einbetten: ;)


    EDIT: Ok, du hast deinen Beitrag geändert.
     
  10. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Rechtsfrage zur Sat Schüssel

    Ist das hier gegeben -
    - brauchst Du keinen RA.

    Was DU brauchst - ist eher ein langer Atem. Vom AG / LG / OLG, bis hin zum BGH - wo Du sehr wahrscheinlich aufgrund dieser letzten Entscheidung obsiegen würdest:
    Bundesgerichtshof
    So den der HE/HV Texte lesen und kapieren kann, müsste Deine "unsichtbare" Balkonschüssel eigentlich geduldet werden.

    HE und HV spekulieren aber damit, dass unbeugsamen klagewilligen Mietern aufgrund der enormen Kosten auf dem Weg durch die Instanzen, schlicht die finanzielle Puste ausgeht. Leider wird jeder Fall neu verhandelt.

    Dessen ungeachtet stellt sich die Frage, ob man sich über Jahre mit dem HE / HV und vor allen Dingen auch mit den anderen Hausbewohnern anlegen will. Letztere sind nämlich oft radikaler gegen Satanlagen eingestellt.