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18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von moonwalker5, 14. August 2010.

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Für dich nochmal in aller Ausführlichkeit.

    Fall A:

    Auslöser für eine Diensthandlung muss nach dem Polizeigesetz eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sein. Die ist mit einer Demonstration alleine noch nicht gegeben.

    Sollte es aus einer Demo heraus zu Störungen in Form einer Straftat wie einer Besetzung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung kommen, ist die Polizei ermächtigt, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Störungen zu beseitigen. Dieser Verwaltungsakt kann z.B. ein Platzverweis sein.

    Wer - auch als an der ursprünglichen Störung Unbeteiligter - dem Platzverweis nicht Folge leistet, begeht je nach Sachlage eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat (Hausfriedensbruch etc. pp) und eröffnet damit der Polizei die Möglichkeit, diesen Verwaltungsakt auch durch unmittelbaren Zwang (Räumung mit körperlicher Gewalt) zu vollstrecken.

    Erst wer sich diesem unmittelbaren Zwang aktiv widersetzt, leistet Widerstand.

    Die Verhältnismäßigkeit der Mittel - in Bezug auf den Einsatz der Wasserwerfer - ist damit auch erst ab diesem Zeitpunkt gegeben.

    Hier löst nämlich nicht der Widerstand den unmittelbaren Zwang aus, sondern der unmittelbare Zwang den Widerstand / die Straftat.



    Fall B:

    Wie im Fall A muss nach dem Polizeigesetz eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen. Die ist mit einer Demonstration alleine noch nicht gegeben.

    Sollte es aus einer Demo heraus zu Störungen in Form von Straftaten - durch Angriffe auf die Polizei - kommen, ist der Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erfüllt, der die Polizei ermächtigt, schon ab diesem Zeitpunkt unmittelbaren Zwang anzuwenden, um die Störungen zu beseitigen. In diesem Fall wird selbstverständlich die Demo aufgelöst, weil sie gewaltsam verläuft und damit nicht mehr rechtens ist.

    Die Verhältnismäßigkeit der Mittel - auch für den Einsatz des Wasserwerfers - ist hier schon ab dem Zeitpunkt der Ausschreitungen gegen die Polizei gegeben.

    Wer die Polizei angreift, hat das Recht verwirkt, vor der Anwendung von körperlicher Gewalt durch die Polizei erst noch zu einem Platzverweis aufgefordert werden zu müssen.

    Das Nachsehen haben in diesem Fall die gewaltfreien Teilnehmer, wie zum Beispiel der Ex-Richter, der nach Beginn der Räumung zu der nicht mehr durch das Recht gedeckten Demonstration dazu stieß.

    ------

    Unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der Mittel ist der Einsatz der Wasserwerfer nicht schon zur Räumung (nur weil es weniger Kraft und Zeit kostet als das Wegtragen gewaltfreier Teilnehmer), sondern zum Brechen des Widerstands gegen die Vollstreckungsbeamten (die Anwendung von Gewalt gegen die Polizei ist eine nicht unerhebliche Straftat) zulässig.

    Soweit zur Rechtslage aus meiner Sicht.

    Und deshalb weigere ich mich, der Polizei in Stuttgart die alleinige Schuld zuzuschieben, solange nicht geklärt ist, ab welchem Zeitpunkt der Einsatz der Wasserwerfer gerechtfertigt war.

    Ich bin allerdings der Ansicht, dass das Auffahren von Wasserwerfern Stärke und die Bereitschaft signalisieren soll, auch gewaltsam vorzugehen und sich damit (lassen wir Chaoten mal außen vor) auch der normale, gewaltfreie Bürger von der Polizei nicht beschützt, sondern gegängelt vorkommen muss. Kein Wunder, wenn sich die Polizei dann auch deren Unmut zuzieht.

    Das ist für mich der (aber euch einzige) Grund zu sagen, dass die Wasserwerfer Fehl am Platz waren.

    Hätte die Erkenntnis vorgelegen, dass sich an einem Ort nur Chaoten aufhalten, hätten das Auffahren der Wasserwerfer meiner Ansicht nach zweifellos seine Berechtigung gehabt.
     
  2. SvenC

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Ich hätte gerne das Video hier verlinkt.
    Bitte, Danke.
    Fakten will ich sehen, genauso wie Du. Meine hinterlege ich generell, Du Deine nicht. ;)

    btw. Da VIELE Leute ähnliche Aussagen machen..weiss ich nicht, was Du willst
     
  3. Gag Halfrunt

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Woher nimmst du die Erkenntnis, dass der Einsatz der Wasserwerfer quasi die erste Maßnahme gewesen sei und keine Eskalation der Maßnahmen stattfand?

    Denn so wie ich gelesen habe, wurden die Personen per Lautsprecher zur Räumung aufgefordert. Dann habe man begonne, die ersten Leute wegzutragen. Erst dann wurden die Wasserwerfer hinzu gezogen, die angeblich ursprünglich zur Sicherung des Südflügels bereitgestellt waren.

    Die Demonstranten haben gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. Daher hat die Polizei das Recht, gemäß §15, Abs. 3, diese Versammlung aufzulösen.
     
  4. SvenC

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  5. Gag Halfrunt

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Hör mit dem dummen Geschwafel auf! Ich habe dir den Link zu der Meldung mit dem Sat1-Video geliefert. Wenn die das nicht extra für dich online stellen, dann kann ich nix dafür. Hätteste halt gestern abend den Fernseher einschalten müssen.

    Zudem will ich mit diesem Video auch gar nix "beweisen", sondern lediglich darauf hinweisen, dass vieles eben nicht so ist, wie es scheint.

    Es ist nicht mein Problem, wenn dir die Argumente ausgehen.
     
  6. SvenC

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Art. 8 GG
     
  7. Gag Halfrunt

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Ja, solltest du mal lesen -- insbesondere den zweiten Absatz.
     
  8. SvenC

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Ähem. DU lachst mich aus, weil ich gulli zitiert habe (und danach es bewiesen habe anhand eines neuen Links), aber im Gegensatz nimmst Du eine Behauptung die nicht hinterlegt ist?
    Ich sage doch, ich habe den and. Smiley bereits reserviert.... :rolleyes:
    Bringe Fakten an oder lass es. ;)
     
  9. Gag Halfrunt

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Was "behaupte" ich denn? :confused:
     
  10. SvenC

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Welches wäre?
    Bitte Gesetz nennen inkl. § welches hier wirken sollte?
    Vergiss nicht. Der Park war öffentlicher Bereich wie bereits verlinkt. :winken: