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18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von moonwalker5, 14. August 2010.

  1. SvenC

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Die Polizei war in voller Montur parat, inkl. Schutzschild und -helm.
    WAS hätte man wohl DA machen können seitens Polizei, wenn man den Park räumen muss?
    Keine Ideen? ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Oktober 2010
  2. AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Langsam, Großer ...

    Ich zitiere Dich erst mal: "Der Einsatz der Polizei war doch nicht derart eine Demo aufzulösen sondern um die nicht freiheitlich demokratische Verhinderung von Arbeiten zu unterbinden, oder?"

    Das, was du damit als Grund für den Einsatz angeführt hast, ist Hausfriedensbruch. Und auch völlig korrekt.

    Widerstand gegen Vollzugsbeamte wird es erst, wenn sich jemand der zwangsweisen Räumung "widersetzt". Widerstand kann es erst geben, wenn bereits ein Grund für polizeiliches Einschreiten vorliegt. Nicht der Hausfriedensbruch kommt oben drauf, sondern der Widerstand.

    Allerdings liegt die sachliche Zuständigkeit für Hausfriedensbruch nicht bei der BePo, sondern bei der LaPo.

    Die war dort aber nicht im Einsatz. Also war nicht der Hausfriedensbruch der Grund für den Einsatz, sondern die Demo.

    Womit dein Argument widerlegt ist, der Grund für den Einsatz der Wasserwerfer sei nicht die Auflösung der Demo gewesen.
     
  3. AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Das ist so nicht "ganz" richtig. Die hatten die scharfen Sachen wie Helme zwar dabei, aber nicht gleich an. :cool:
     
  4. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Nanunananee, ein Beispiel gefällig?!
    Fordert dich die Polizei auf, den Bürgersteig, öffentliches Gelände oder frei zugängliches nicht gesondert gekennzeichnetes Privatgelände zu verlassen, dann ist das keine Räumung in Folge eines Hausfriedensbruches sondern schlicht eine Anordnung der Staatsgewalt, der man sich fügen muß.
    Es war abzusehen, daß sich einige Rentner und Kinder auf beliebigen Gebiet einer Anordnung der Polizei widersetzen würden, deshalb der Einsatz.;)
     
  5. SvenC

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Also, wo sie die Bäume gefällt haben, schon. ;)
     
  6. AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Es muss immer "zwingend" einen Grund für eine polizeiliche Anordnung geben, die meine Bewegungsfreiheit als Einzelnem in irgendeiner Form einschränkt. Alles andere wäre reine Willkür und würde nie im Leben zu einer Widerstandshandlung führen.

    Anders, wenn ich mich versammle. Und für Versammlungen ist die BePo zuständig oder zur Unterstützung tätig.
     
  7. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Und da irrst du, die Polizei muß erstmal gar keinen Grund angeben, den "zwingenden" Grund muß sie nachher bei einer Klage darlegen, aber erstmal hast du den Anweisungen Folge zu leisten. Widersetzt du dich dieser Anweisung ist das kein Hausfriedensbruch sondern Widerstand gegen die Staatsgewalt.
    Es ist sozusagen ein "Entgegenkommen", wenn dir der Polizist sagt weshalb du jetzt auf die andere Seite des Bürgersteiges gehen sollst.
    Du könntest ja auch ein Gaffer sein, der den Rettungswagen behindert, da erwarte ich auch das da nicht lange diskutiert oder erklärt wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Oktober 2010
  8. ackerboy

    ackerboy Wasserfall

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Anmerkung zum ersten Absatz: Projektstudien gab es schon seit 1990 oder 91 (bin mir nicht ganz sicher). Diskussionen darüber - natürlich nicht bundesweit erkennbar - gabs seitdem. Ende der 90er war das Projekt kurz vor der Unterzeichnung, wurde dann aber aus finanziellen Gründen vertagt. Danach war es für Außenstehende kaum noch erkennbar, wo der "demokratisch legitimierte" Vorgang sich grade befindet. Als dann der Beschluss tatsächlich da war, gab es 67.000 Unterschriften (ausschließlich Einwohner von Stuttgart), die Widerspruch einlegten. Das war vor Jahren. Wurde aus formaljuristischen Gründen nicht zugelassen. Es ist nicht richtig, dass der Protest erst mit dem ersten Bagger begann.

    Anmerkung zum dritten Absatz: "kann man erst beurteilen, wenn man einen vollständigen Überblick hat." Sollte das der Anspruch sein, wird man nie etwas beurteilen können, denn (es spricht der Mikroökonom) es wird niemals vollständige Information geben. Klar ist es fragwürdig, wenn Demonstranten ihre eigenen Kinder in die erste Reihe stellen. Aber der einige Posts zuvor gepostete Link über den Rentner, der sein Augenlicht verlor, macht mich betroffen und sprachlos. Es gibt selbstverständlich auch bei S21-Demos Leute, die provozieren. Aber die Verhältnismäßigkeit der Mittel war (ohne vollständige Information) in meinen Augen nicht gegeben.

    Ich gebe zu, dass ich kein Freund von S21 bin, das aber aus rationalen Gründen. Weil ich das Konzept, insbesondere das für den Regionalverkehr nicht überzeugend finde. Aber ich war nie demonstrieren und ich war nie emotional dabei. Als ich am Freitag mittag die Bilder sah war das zum ersten Mal anders. Ich hätte fast geheult - nö ich bin ehrlich, ich hab geweint. Es liegt mir einfach zuviel an meiner (Fast-)Heimatstadt. SO dürfen wir nicht miteinander umgehen. Vielleicht hilft ja CDU-Attac-Geißler...
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Oktober 2010
  9. SvenC

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Humaaaaax.
    Es war ne friedliche Demo und kein Behindern von Rettungskräften. ;)
     
  10. AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Wir leben nicht in einem Polizeistaat.

    Wenn du etwas Richtiges über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei lernen willst, dann nimm dir ihre Arbeitsgrundlage zur Hand, das jeweilige Polizeigesetz.

    Dann wirst du feststellen, dass es ihre ureigenste Aufgabe ist, für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Die Gefahrenabwehr.

    Sie hat insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung und die ungehinderte Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte zu gewährleisten.

    Und zu meinem staatsbürgerlichen Recht gehört die Freizügigkeit.

    Da sie ein Grundrecht ist, beinhaltet das Polizeigesetz neben den Voraussetzungen - ich muss ein Störer sein, Gaffer reicht nicht! - auch die zulässigen Maßnahmen, diese einzuschränken.

    § 5
    Art der Maßnahmen
    (1) Kommen für die Wahrnehmung einer polizeilichen Aufgabe mehrere Maßnahmen in Betracht, so hat die Polizei die Maßnahme zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.
    (2) Durch eine polizeiliche Maßnahme darf kein Nachteil herbeigeführt werden, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht.


    Lies alleine weiter ...


    Dass Polizisten "daneben" in ihrer Funktion als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft, zu denen sie berufen werden, auch in Strafsachen ermitteln dürfen oder müssen, macht die Strafprozessordnung, nach der sie in diesem Fall tätig werden, nicht zur Hauptlektüre eines Polizisten.

    Vornehmlich bleibt es ihre Aufgabe, Straftaten zu verhindern, nicht zu verfolgen.

    Sollte aber bereits eine Straftat vorliegen, wie zum Beispiel ein Hausfriedensbruch, dann wird die Polizei in beiden Funktionen tätig. Sie ist zum einen aus dem Polizeigesetz heraus ermächtigt, die Störung zu beseitigen und aus der Strafprozessordnung heraus verpflichtet, die Straftat (bei Hausfriedensbruch nur auf Antrag) zu verfolgen.

    Wenn du meinst, es besser zu wissen ... kein Problem.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 6. Oktober 2010