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Wann kommt die Kennzeichnungspflicht bei der Einsatzpolizei?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Worringer, 30. September 2010.

Status des Themas:
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  1. Worringer

    Worringer Guest

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    Die Nachrichten aus Stuttgart, wie die Polizei dort gegen Demonstranten vorgeht, erschreckt mich wieder einmal.
    Daher fordere ich erneut, daß die Polizisten bei solchen Einsätzen auf ihren Kampfanzügen eineindeutige Kennzeichnungen tragen. Weshalb wehrt sich die Polizei wehement dagegen? Für micht gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, weshalb Einsatzpolizisten auf ihren Kampfanzügen keine eineindeutige Kennung haben sollten.

    Ich habe nichts gegen eine Räumung, aber es muß alles vernünftig und nachvollziehbar ablaufen und ich habe die Befürchtung, daß unter den Einsatzpolizisten auch welche dabei sind, welche sich hinter der Anonymität verstecken.

    Auch die Äußerungen des Polizeisprechers, mit "dann kann die Polizei auch mal hinlangen", zeugen nicht gerade von dem, was ich unter einer vernünftigen Polizeiarbeit verstehe und dürfte den ein oder anderen Einsatzpolizisten ermutigen.
     
  2. Tranquilizer

    Tranquilizer Guest

    AW: Wann kommt die Kennzeichnungspflicht bei der Einsatzpolizei?

    Zunächst einmal sind es sicherlich keine "Kampfanzüge",die die Polizei trägt,aber das nur nebenbei.

    Der Grund,warum eindeutige Kennzeichnungen nicht sinnvoll sind,ist einfach:
    Jeder Honk,der mal eben aus seinem Lebensgefühl heraus (Hass auf den Staat etc.) einem Polizisten ans Leder will,könnte Anzeigen ohne Ende verfassen.
    Unbenommen bleibt sicherlich,dass Menschen,die tatsächlich durch Übergriffe polizeilicher Einsätze unrechtmäßig belangt werden,dadurch in Beweisnot bleiben.
    Aber auch Polizisten sind Staatsbürger mit Persönlichkeitsrechten...die Abwägung ist halt schwierig.
     
  3. R2-D2

    R2-D2 Silber Member

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    AW: Wann kommt die Kennzeichnungspflicht bei der Einsatzpolizei?


    Warum sollten sie !?
    Die Chaoten und Randalierer tragen auch keine Kennzeichnung und Namen !

    Ich habe einen Polizisten im Bekanntenkreis und der ist viel zu oft bei Gericht weil es immer mehr Spinner gibt die wenn sie mal zu hart angefasst werden gleich eine Anzeige machen !
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. September 2010
  4. Quavine

    Quavine Board Ikone

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    AW: Wann kommt die Kennzeichnungspflicht bei der Einsatzpolizei?

    Nur so nebenbei, wie würdest du denn die Anzüge mit Knie und Ellgobenschützern, Brust und Rückenschutz usw denn nennen? Kuschelstrampler sinds nicht...
    Was ist das denn für ein "Argument"? Du unterstellst also Leuten die Polizisten wegen Fehlverhalten, ja Straftaten, hiermit quasi gleich mal das sie "Honks" wären, vor denen man die armen Polizisten schützen müsste. Was zur Folge hat das alle Anzeigen bisher im Sande verlaufen weil sich die Polizisten gegenseitig decken und beim Filmen darauf achten ja wegzuschwenken wenn sie selbst aktiv werden.

    Die Persönlichkeitrsrechte bleiben doch gewahrt, ist ja nicht so das man Namensschilder verlangt sondern einen Kennzeichnung. Ich kann ja aufgrund deines Nummernschilds am Auto auch nicht rausfinden wer du bist.
    Ausserdem sollte jedem Polizisten klar sein das er mit "Kampfanzug" im Einsatz auf einer Demo eben nicht ein einfacher Staatsbürger ist sondern die (bewaffnete) Staatsmacht repräsentiert und seine Aktionen Folgen haben die weit über ein paar blaue Flecken hinausgehen können...
    Da sich aber keinerlei Unrechtsbewußtsein sowohl bei den Polizisten als auch bei deren Einsatzleistern zu finden scheint, wie man heute wieder gut gesehen hat, ist Druck von Aussen, durch selbstfilmen und Anzeigen natürlich nötig um den Mißstand zu korrigieren. Dazu gehört auch das sich die Polizisten nicht hinter Helmen und Uniformen mehr verstecken können.
     
  5. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Wann kommt die Kennzeichnungspflicht bei der Einsatzpolizei?

    Da das in umgekehrter Richtun ebenfalls möglich ist, sehe ich hier kein Problem.

    Bei der Kennzeichnung muß auch nicht der Name dastehen, es würde völlig ausreichen, wenn es eine eineindeutige Nummer für den jeweiligen Einsatz ist. Die Zuordnung Nummer <-> Name wird dann beim Justizministerium hinterlegt, nicht dem Innenministerium, welchem die Polizei untersteht.

    Hat das etwa Methode?

    Nein, ist es nicht.
     
  6. Quavine

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    AW: Wann kommt die Kennzeichnungspflicht bei der Einsatzpolizei?

    Demonstranten sind im Gegensatz zu Polizisten nicht vermummt (Helme zählen auf Seiten von Demonstranten als Vermummung) und sind natürlich identifizierbar, wie jeder Bundesbürger hat er sich bei Festnahmen auszuweisen. Er wird natürlich auch gefilmt von den Einsatzkräften was zur Beweissicherung dann herangezogen wird, natürlich nur wenn es um die Identität von Demonstranten geht, umgekehrt werden aus Versehen auch gerne mal Aufnahmen gelöscht...
    Berufsrisiko, da hilft auch kein plenken.
     
  7. FilmFan

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    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    AW: Wann kommt die Kennzeichnungspflicht bei der Einsatzpolizei?

    Und dieser eine m. M. n. nebensächliche Grund ist wichtiger als
    :confused:

    Wo würden da Persönlichkeitsrechte verletzt? Es soll ja nicht der Name und die komplette Adresse öffentlich sichtbar sein.


    Warum müssen Autofahrer ein Kennzeichen an ihrem Kampffahr... äh... Fortbewegungsmittel haben? Schließlich kann dann auch jeder Honk aus einem Lebensgefühl heraus Anzeigen ohne Ende verfassen. :rolleyes:
     
  8. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Wann kommt die Kennzeichnungspflicht bei der Einsatzpolizei?

    Jeder Inlineskater, Skateboardfahrer, Motorradfahrer hat dieses Equipment, wenn er beruflich in seinen "Kampfeinsatz" geht.

    Nur so nebenbei, Klammeraffe
     
  9. Quavine

    Quavine Board Ikone

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    AW: Wann kommt die Kennzeichnungspflicht bei der Einsatzpolizei?

    Es geht um das Exekutivorgan des staatlichen Gewaltmonopols das gegen eine genehmigte Schülderdemo mit Gewalt vorgegangen ist, und nun husch husch wieder zurück auf meine Ignoreliste Troll.
     
  10. Tranquilizer

    Tranquilizer Guest

    AW: Wann kommt die Kennzeichnungspflicht bei der Einsatzpolizei?

    "Schutzanzüge" vielleicht? Kommt dir bei deinen gewählten Begriffen nicht auch das Wort "defensiv" in den Sinn?

    Hast mich falsch verstanden! Konkretes Fehlverhalten sollte selbstverständlich zur Anzeige gebracht werden können.Leider würde es aber die von mir so bezeichneten Honks geben,die "einfach mal so" einen Polizisten anzeigen,weil sie eben den ganzen Polizeiapparat verachten o.ä.
    Darum schrieb ich ja ausdrücklich,dass die Abwägung zwischen dem Recht des Bürgers auf Anzeige und den Persönlichkeitsrechten des Polizisten schwierig ist!
     
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