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Sky Welt + 2 Pakete + HD für 24,90 € - BESTANDKUNDEN-Angebot

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von skytrain, 5. September 2010.

Status des Themas:
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  1. ZackMuc

    ZackMuc Silber Member

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    AW: Sky Welt + 2 Pakete + HD für 24,90 € - BESTANDKUNDEN-Angebot

    so GL Vertretung hat mich gerade angerufen. Werde ab 1. umgestellt und bekomm ne s02 karte. Bin bestandskunde seit 2001. komischerweise hatte sei momentan ziemlich probleme ...

    das mailsystem funzt momentan nicht .. und auch die vertragsdaten sind irgendwie wiederhergestellt worden nach nem problem ... zb. fing mein vertrag 2001 an und jetzt ab 2004.

    Gruß

    Zack
     
  2. Teaser

    Teaser Junior Member

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    AW: Sky Welt + 2 Pakete + HD für 24,90 € - BESTANDKUNDEN-Angebot

    Maan.. alle bekommen zusagen und bei mir tut sich nichts.. hat sonst jemand am 16. geschrieben und noch keine Antwort bekommen?:confused:
     
  3. profexxi

    profexxi Junior Member

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    AW: Sky Welt + 2 Pakete + HD für 24,90 € - BESTANDKUNDEN-Angebot

    Zur ganzen Kündigungsschreiben-Geschichte:

    Ein Einschreiben mit Rückschein erfüllt sehr wohl die korrekte Zustellung. Einzig und allein die Fristwahrung kann ausgehebelt werden, wenn der Empfänger weder zugegen ist oder die Annahme verweigert. Wird die Annahme verweigert, erhält der Sender hiervon kenntnis. Ein abgewiesenes Einschreiben gilt nicht, wie hier bereits fälschlicherweise behauptet, als zugestellt.

    Es ist in diesem Fall nun mal leider so, dass der Kunde in der Verantwortung ist, die Kündigung zu überbringen. Diese Kündigung muss ausreichend beweisbar sein. Zum einen muss sichergestellt werden, dass die Kündigung überhaupt im angegebenen Briefumschlag steckte (Zeugen), zum anderen muss die Übergabe bzw. der Empfang bewiesen werden. Ein Empfänger ist nicht verpflichtet, ein unkenntliches Einschreiben anzunehmen. Er hat ja keine Kenntnis davon, was sich darin befndet. Eine Aussage "er müsse Kündigungen akzeptieren" ist demnach wertlos, da er von der Kündigung keine Kenntnis hat. Wenn es hart auf hart kommt zählt ausschließlich die eigenhändige Übergabe beim Empfänger mit einem notwendigen Zeugen zur Dokumentation.

    Der hier im Thread verlinkte Beitrag ist jedoch ebenso falsch. Hierbei stützt sich der Beitrag ausschließlich auf ein Urteil eines einzelnen Amtsgericht. Dieses Urteil hat jedoch keine rechtsbildende Wirkung auf andere Verfahren. So kann es sein, dass Gericht A anders urteilt als Gericht B, da untereinander durch ein gesprochenes Urteil keine Weisung erfolgt. Der Rechtssprechung eines Gerichts kann aber in jedem Fall widersprochen werden und in einer Revisions-oder Berufungsverhandlung neu entschieden werden.

    In diesem Sinne durchleuchtet der Artikel lediglich ein Urteil und stellt es faktisch als die Entscheidung hin. Dem ist nicht so. Insbesondere der Anzweifelung der korrekte Wahl des Briefkastens des Zustellers dürften einige Richter nicht folgen. Hierbei beruft man sich ausschließlich auf ein Misstrauen gegenüber Zustellern, obwohl diese dokumentarisch eine Zustellung festgehalten haben. Ein Rückschein oder ein Beleg des zugestellten Einwurfeinschreibens dürfte zunächst eine ausreichende Beweiskraft erfüllen. Nach dieser Beweiserbringung müssten von der Gegenseite ausreichende Argumente vorgebracht werden, weshalb ein solches Dokument für die Beweisführung einen minderen Wert hat. Hierbei reichen aber Gründe à la "Sie wissen doch wie Postboten sind", "Zusteller sind oft unzuverlässig", o.ä. nicht ausreichend da sie keinen Beweis erbringen und lediglich Mutmaßungen darstellen. Letzten Endes gibt der Zusteller mit seinem Dokument einen Beweis ab, den Brief korrekt zugestellt zu haben. Damit ist der Kläger erst einmal auf der sicheren Seite. Die Gegenseite muss nun Beweise ebringen, dass der Brief nicht korrekt zugestellt wurde. Dies dürfte in der Tat sehr schwer werden, zumal die Argumente glaubwürdig sein müssen.

    Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Kündigung persönlich mit einem Zeugen (oder zwei) vorbeibringen und den Eingang quittieren lassen. Ein Einschreiben (als Einwurf, Eigenhändig oder mit Rückschein) reicht jedoch in aller Regel auch als Beweiskraft aus. Sehr gut eignet sich jedoch auch das Fax, da hierbei ein Sendebericht erstellt wird, der die korrekte Übertragung von A nach B belegt. Hierbei sollte dann jedoch ebenfalls ein Zeuge bereitstehen, der bezeugen kann, dass es sich inhaltlich auch wirklich um die Kündigung handelte, die versendet wurde.

    Letzten Endes braucht man immer Zeugen/Beweismittel für zweierlei Dinge:

    - Was wurde in dem Brief verschickt (steckte wirklich die korrekte Kündigung darin) ?
    - Wurde es von A nach B zugestellt ?

    Das Einschreiben bestätigt ja lediglich die Zustellung, nicht aber den korrekten Inhalt. Hier sind also Zeugen unentbehrlich. Ratsam ist deshalb bei Zeugen immer ein umgehendes Gedächtnisprotokoll anzufertigen, da hiermit die Glaubwürdigkeit um ein vielfaches erhöht wird, dass sich Zeuge C tatsächlich an den korrekten Inhalt des Kündigungsschreibens und den Vorfall ansich von vor 12 Monaten erinnern kann.

    Ich hab den Thread jetzt hier ein wenig für die Juristerei missbraucht, bitte dafür auch um Verzeihung. Wollte nur mit ein paar Ammenmärchen aufräumen, die hier so im Raum standen. Letzten Endes ist es für den ein oder anderen dennoch hilfreich, wenn er sich über das Versenden einer Kündigung informieren möchte. Es hat zwar inhaltlich nichts direkt mit dem Bestandkunden-Angebot zu tun, da aber in dem Atemzug auch ein Kündigungsverfahren immer wieder genannt wird, hat es dann wiederum doch eine informative Daseinsberechtigung.

    In diesem Sinne: Viel Spaß noch!

    Gruß
    P.s.: Laien sollten sich grundsätzlich mit juristischen Aussagen zurückhalten, da sie oftmals einen Kenntnisstand vermitteln, der nicht der tatsächlichen Rechtssprechung entspricht. Recht ist nunmal leider nicht nur Frontalblick auf einen Paragraphen sondern das Zusammenspiel der Gesetze und deren Wirkungen untereinander. Ein Laie hat in diesem Dschungel zumeist keinen genauen Überblick über Kann, Muss, Darf oder darf nicht. Deshalb sollte er seine Beiträge eindeutig als Mutmasung kennzeichnen, damit der Leser erfährt, dass es sich um keine Gesetzmäßigkeiten handeln muss und er sich weiter informiert. Falschwissen führt oftmals zu fatalen Fehlern!
     
  4. devastor

    devastor Platin Member

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    AW: Sky Welt + 2 Pakete + HD für 24,90 € - BESTANDKUNDEN-Angebot

    Das stimmt nicht. Bei mir wurde es per Gutschrift geregelt bei einem Bekannten, dessen Bestätigunsmail mir ebenfalls vorliegt, wird keine Gutschrift erwähnt sondern lediglich die 34,90€.

    Als Beispiel mein Schreiben bzw. Auszüge davon:

    Und hier sein Schreiben bzw. der Auszug davon:

    Das hat meiner Meinung folgende Konsequenzen. Jemand der, so wie ich, auf den "Normalpreis" eine Gutschrift über 12 Monate bekommt, muss wie auch im Schreiben erwähnt, nach Ablauf der 12 Monate den "Normalpreis" bezahlen wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.

    Jemand der die 24,90 € oder 34,90 € ohne die Gutschrift bekommt, hat insofern Glück als das sich dieser Preis nach Ablauf der 12 Monate einfach verlängert, sollte Sky sich nicht vorher melden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. September 2010
  5. smithy

    smithy Junior Member

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    AW: Sky Welt + 2 Pakete + HD für 24,90 € - BESTANDKUNDEN-Angebot

    Wir sind ja hier im Bestandskunden-Thread, also ja BEstandskunde. Sollte zum 01.10 umgestellt werden, die Kanäle sind aber schon seit fast einer Woche freigeschaltet und heute kam der passende Receiver an. Zusage der GL hatte ich am 16. September bekommen.
     
  6. mcuri

    mcuri Junior Member

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    AW: Sky Welt + 2 Pakete + HD für 24,90 € - BESTANDKUNDEN-Angebot

    Massgebend ist was im KC steht. Und da wette ich werdet ihr beide mit entsprechenden Gutschriften abgerechnet.
     
  7. Matz7

    Matz7 Gold Member

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    AW: Sky Welt + 2 Pakete + HD für 24,90 € - BESTANDKUNDEN-Angebot

    Habe Heue Nachmittag eine E-Mail der GL bekommen.Ab 01.10.2010 beazhle ich nur noch 34,90.-Euro für komplett mit HD statt zur Zeit 59,90.-Euro.
     
  8. smithy

    smithy Junior Member

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    AW: Sky Welt + 2 Pakete + HD für 24,90 € - BESTANDKUNDEN-Angebot

    jop, mir wurde auch eine neue Smartcard zugesendet. Mit Passwort anfordern läuft das auf das gleiche hinaus "einloggen nicht möglich". Werde wohl gleich mal bei der Hotline anrufen.
     
  9. mcuri

    mcuri Junior Member

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    AW: Sky Welt + 2 Pakete + HD für 24,90 € - BESTANDKUNDEN-Angebot

    Versucht mal euch mit der Kombination E-Mail Adresse/Passwort einzuloggen. Das sollte funktionieren. Bei mir was es schon immer so das ich mit entweder mit Kundennummer oder E-Mail Adresse einloggen konnte. Letzteres sollte immer noch funktionieren.
     
  10. smithy

    smithy Junior Member

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    Läuft auch auf das gleiche hinaus: "Einloggen derzeit nicht möglich". Mysteriös :eek:
    Seit der Bestätigung der GL ist das bei mir der Fall, also mittlerweile schon fast eine Woche.
     
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