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Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von moonwalker5, 7. September 2010.

  1. moonwalker5

    moonwalker5 Junior Member

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    Ich habe heute im Geschäft eine ungeöffnete Ware mit Kassenbon zurückgegeben und habe erwartet, dass ich ohne weiteres mein Geld wieder ausgezahlt bekomme. Ich musste aber stattdessen auf einem Zettel meinen Namen sowie meine Adresse angeben. Wozu ist denn das nötig? Ich habe meine Daten dann angegeben, damit es schnell geht. Wie hättet ihr gehandelt? Kann man soetwas wegen Datenschutz verweigern?
     
  2. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    Da kannst du doch sonstwas hinschreiben das kontrolliert doch keiner.;)
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    Sollte die von dir zurückgegebene Ware schadhaft sein, können sie von dir Schadensersatz fordern.
    Nein, da der Händler nicht zur Rücknahme der Ware verpflichtet ist. Du gehst mit ihm einen Vertrag ein, der ist per se nicht anonym.
     
  4. Balkanexpress

    Balkanexpress Junior Member

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    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz


    Kommt immer auf den Laden drauf an. Bei Lidl muss man bspweise nur unterschreiben (keine Adresse o.ä.), bei real dito. Beim toom Baumarkt dagegen muss man sich quasi offenbaren (also volles Programm mit Name, Adresse).

    Jeder macht es irgendwie anders.
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    Bei vielen Geschäften muss man auch beim Kauf seine Adresse angeben (zB. bei MM, Promarkt usw.) Die wird dann im Kaufvertrag vermerkt und ist für die Garantie.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    Ich verstehe nicht, wo das Problem ist. Niemand -- okay, fast niemand -- würde bei einem unbekannten Händler kaufen.
    Warum also sollte der Händler wiederum dann ein Geschäft mit einem Unbekannten eingehen?

    Es ist das gute Recht beider Vertragspartner, sich gegenseitig zu kennen.
     
  7. Friek

    Friek Gold Member

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    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    Ein Vertrag kam schon mit dem Kauf zu stande, da ist es nix unnatürliches, den Käufer nicht zu kennen.

    Unbestritten.
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    Ein Vertrag.

    Jetzt ist es vermutlich juristisch spitzfindig mal herauszufinden, ob die Rücknahme der Ware eine Annullierung des Kaufvertrags darstellt oder ob ein neuer Vertrag über die Rückgabe geschlossen wird.

    Aber ist letztlich auch wurscht. Mit mangelndem Datenschutz hat das jedenfalls nichts zu tun, wenn ein Vertragspartner die Identität des anderen kennen möchte.
     
  9. Tranquilizer

    Tranquilizer Guest

    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    Sei froh,dass das in vielen Geschäften überhaupt möglich ist,denn ohne Mangel ist es lediglich Kulanz des Händlers (wohlgemerkt Ladengeschäfte),die Ware zurückzunehmen.

    "Ein Recht auf Umtausch hat er nur, wenn die Ware einen Mangel aufweist. Dann kann er sich auf seine Gewährleistungsrechte berufen.Wenn der Händler Verbrauchern ein Umtauschrecht einräumt, dann ist das Kulanz und nicht gesetzlich vorgeschrieben."
    n-tv: Kein Recht auf Umtausch
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. September 2010
  10. Svendrae

    Svendrae Silber Member

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    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    Wenn ein Geschäft damit wirbt, Waren innerhalb einer Frist zurückzunehmen, dann ist es für ihn auch bindend.
    Daher dürfte ein Mediamarkt z.B. die Rücknahme eines ungeöffneten Artikels nach wenigen Tagen nicht ablehnen.
    Mit Kulanz hat das dann wenig zu tun.

    Nur wenn ein Händler NICHT damit wirbt oder es irgendwo anbietet ist es Kulanz. Ich weiß natürlich nicht, in was für einem
    Laden du gekauft hast, aber dass man den Namen und die Adresse bei Rückgabe angeben soll habe ich bisher nur bei größeren
    Ketten erlebt, die es sowieso nicht ablehnen dürften ohne guten Grund (da alle mir bekannten Ketten mit der Rücknahme werben).

    Kontrolliert wurden die gemachten Daten aber bei mir noch nie, also kann es ihnen ja nicht so wichtig sein.

    mfg
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. September 2010