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Mietvertrag

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Stef76, 6. September 2010.

  1. Stef76

    Stef76 Junior Member

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    In einem Mietvertrag steht folgendes:

    Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder der Mieter die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ausspricht.

    Die Kündigung ist jedoch für beide Partein frühestens zum...(wird freigelassen)

    Die ordentliche Kündigung kann höhstens für den Zeitraum von 4 Jahren ausgeschlossen werden. Maßgegend für die Berechnung der Frist ist das Datum des Vertragsabschlusses und nicht der Mietbeginn
    .

    Ich verstehe es so, dass der Mieter innerhalb von 4 Jahren keinerlei Rechte hat seine Wohnung zu kündigen, es sein denn Mängel in der Wohnung etc werden festgestellt.

    Ist das so korrekt ?
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Mietvertrag

    Das Wörtchen "kann" überlesen?

    Welche Frist ist denn bei "wird freigelassen" eingetragen? Wenn der Vermieter von der Befristung keinen Gebrauch macht, dann ist das hinfällig.
     
  3. Stef76

    Stef76 Junior Member

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    AW: Mietvertrag

    Die Kündigung ist jedoch für beide Partein frühestens zum...

    ist vom Vermieter freigelasen worden.

    Die ordentliche Kündigung kann höhstens für den Zeitraum von 4 Jahren ausgeschlossen werden. Maßgegend für die Berechnung der Frist ist das Datum des Vertragsabschlusses und nicht der Mietbeginn.

    steht dann da unter...
     
  4. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Mietvertrag

    Wenn er da nichts angetragen hat, dann hat er auch keine Frist bis zur möglichen Kündigung gesetzt.

    Dein Zitat sagt doch nur aus, dass der Vermieter dort eben nur ein Datum eintragen kann welches höchstens 4 Jahre in die Zukunft liegt und eben nicht z.B. 10 Jahre...

    Hat er nichts eingetragen ist der Zeitraum 0 Tage und die Einschränkung ja nicht wichtig.
     
  5. Stef76

    Stef76 Junior Member

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    AW: Mietvertrag


    O.k, der fettgedruckte Satz

    Die ordentliche Kündigung kann höhstens für den Zeitraum von 4 Jahren ausgeschlossen werden. Maßgegend für die Berechnung der Frist ist das Datum des Vertragsabschlusses und nicht der Mietbeginn
    .

    ist also nur ein Hinweis, wenn der Vermieter ein Datum gesetzt hätte...;)
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Mietvertrag

    Ja. Genau das sagt der Satz aus. :rolleyes:
     
  7. cable-guy

    cable-guy Platin Member

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    Zuletzt bearbeitet: 6. September 2010
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Mietvertrag

    Deine Quelle sagt aber 3 Monate:

    "Der Mietvertrag über Wohnraum kann vom Mieter unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden (§ 573 c Abs. 1 BGB). Auch der Sonnabend ist dabei als Werktag anzusehen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats."
     
  9. cable-guy

    cable-guy Platin Member

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    AW: Mietvertrag

    Ich hatte mich nur vertippt. Du hast schneller geantwortet als ich editiert habe...:winken:
     
  10. Friek

    Friek Gold Member

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    AW: Mietvertrag

    Leute, ihr müsst aber auch alles lesen, nicht nur, was gerade passt. ;)

     
    Zuletzt bearbeitet: 7. September 2010