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Wer widerspricht bei StreetView von Google ?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Markus_x, 15. August 2010.

  1. mi75

    mi75 Gold Member

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    AW: Wer widerspricht bei StreetView von Google ?

    Was du da machst ist eine absolut subjektive Abschätzung, also überhaupt nicht glaubwürdig.


    Google Street View: Wie widerspreche ich? - Digital | STERN.DE
    Straßenfotos aus Düsseldorf: Google Street View startet bald | RP ONLINE

    Ich denke mal 2 Quellen sollten ausreichen. Es gibt auch noch Quellen mit einer Höhenangabe von 2,90 m

    z.B. hier
    Computer: „Street View“: Google verteidigt sich - Computer - FOCUS Online
     
  2. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Wer widerspricht bei StreetView von Google ?

    Häh? Ja eben. Damit kann auch google nicht argumentieren. Google fährt nicht in einem Linienbus vorbei, Sie benutzen ein Hilfsmittel. Ein Stativ auf dem Dach. Das ist nicht nach Deinen eigenen Angaben aber eigentlich nicht zulässig. Die entsprechenden Passagen hast Du sogar geliefert. Ein Stativ auf einem Fahrzeug ist ein Hilfsmittel. Völlig egal ob Busse durch meine Straße fahren oder nicht. Fakt ist, Google verwendet ein Hilfsmittel.

    1. sind die Kameras ja höher positionierbar als 2,50m und 2. sind die Fahrzeuge durch den veränderten Winkel vom Gesamtblick her im Vorteil.

    Steht der Passant direkt vor meinem Zaun oder auf der anderen Straßenseite sieht er definitiv weniger von meinem Grundstück.



    Stimmt, aber die Auflösung reicht aus, um mehr Details meiner Grundstücksanlage zu erfassen, als ich möchte.

    Ich kenne mein Grundstück und weiß, was man sieht wenn man direkt vor meinem Grundstück steht. Und ich weißt was man sieht, wenn man die Position vor dem Grundstück durch Hilfsmittel erhöht. Beim Heckeschneiden muss ich auf eine Leiter. ;)

    Das kann Google aber in den kommenden Jahren ganz leicht einrichten, dank diverser Online-Telefonbüchern und Auskunfteien.

    Elektronisch gar kein Problem.

    Das möchte ich gar nicht so genau wissen.

    Nein, ist es nicht. Steht ohnehin in jedem Telefonbuch. Es dann aber kombiniert mit Bildern vom Grundstück, die aus einer Position mit Hilfsmitteln entstanden sind, zu veröffentlichen, möglicherweise schon.

    Das stimmt. Nichtsdestotrotz werden die Ergebnisse der Robots permanent in Listen gespeichert. Das kann man als Sammeln bezeichnen.
    Im übrigen speichern Crawler auch ab um später schnelleren Zugriff zu ermöglichen.

    Mach ich doch auch gar nicht. Es wurde behauptet, Google würde die Daten nicht sammeln. Das ist technisch gesehen falsch. Google sammelt täglich Millionen Daten. Das ist auch deren Job.

    Ja, nachdem die Ergebnisse gesammelt und gespeichert worden sind.

    Na, da wäre ich nicht so sicher.

    Meines Wissens muss man bei neuen Anträgen auch bei der Telekom der Rückwärtssuche zustimmen.

    Donn
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. August 2010
  3. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Wer widerspricht bei StreetView von Google ?

    Doch, lies Dir intensiv selbst mal die Urteile durch. Ich konnte da keine kombinierte Betrachtung finden.

    Donn
     
  4. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Wer widerspricht bei StreetView von Google ?



    Du zweifelst meine Begabung an, mit einem Lineal die Verhältnisse auf zwei Fotos in etwa zu ermitteln und lehnst damit dieses Argument final ab.
    Aber Du glaubst Körnemann, in dessen Verein ich im übrigen bin, ungesehen die Aussage in einem Interview.

    Weiterhin zitierst Du Zeitungsberichte, in dem widerum keine Quellenangabe zu dieser Aussage oder eine Bestätigung seitens Google aufgeführt ist. Die werden die Höhe auch geschätzt haben, aber Du untermauerst deren Aussage als zementiert und unumstößlich.


    Dabei ist es auch völlig unerheblich, ob die Höhe 2,50 oder 2,90 oder 3,10m ist. Sie ist angehöht mit einem Hilfsmittel.


    Sorry, aber auf diese Art habe ich keine Lust mehr zu diskutieren.

    Ich habe meinen Widerspruch rechtmäßig geleistet und gut.

    Wenn es neue Fakten gibt, macht es Sinn, zu diesem Zeitpunkt drehen wir uns im Kreis und die Diskussion wird immer haarspalterischer.

    Viel Spaß noch, Tschüss.


    Donn
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. August 2010
  5. Cmdr_Michael

    Cmdr_Michael Junior Member

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    AW: Wer widerspricht bei StreetView von Google ?

    Doch,
    auf Wikipedia hast du es erklärt:
    Panoramafreiheit ? Wikipedia

    Panoramafreiheit basiert auf §59 UrhG.
    § 59 UrhG betrifft aber auschließlich nur urheberrechtlich geschützte Werke.
    Damit gilt die Panoramafreiheit und die Einschränkung der Aufnahme ohne Hilfsmittel nur für urheberrechtlich geschützte Kunstwerke und nicht für "normale" Häuser.
     
  6. mi75

    mi75 Gold Member

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    AW: Wer widerspricht bei StreetView von Google ?

    Also ich glaube eher Onlineartikel als einem User, der glaubt mit einem Lineal die Höhe ausmessen zu können.

    Einige haben anscheinend schon Wahnvorstellung und ja das ist typisch deutsch!
     
  7. mi75

    mi75 Gold Member

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    AW: Wer widerspricht bei StreetView von Google ?

    Der denkt doch sein Haus könnte man urheberrechtlich schützen lassen. :eek:
     
  8. mi75

    mi75 Gold Member

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    AW: Wer widerspricht bei StreetView von Google ?

    Hier noch mal aus der FAQ bei Heise

    DieStreetview-FAQVersion2.1 | BundesregierungplantEckpunktezuGeodi... | News-Foren

    Viel Spass bei Gericht kann ich da einigen hier nur wünschen, wenn ihr Haus bei Panoramio.de auftauchen wird. :winken:
     
  9. AW: Wer widerspricht bei StreetView von Google ?

    Für diejenigen, die Sorge haben, was mit ihren Daten passiert, die sie im Widerspruchsverfahren an Google schicken:

    Geo-Fotodienst: Google verlängert Einspruchsfrist für Street View - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt

    Vom 19.08.2010 - auszugsweise:

    Konkret hat sich das Unternehmen zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:

    • Daten, die Google im Zusammenhang mit den Anträgen auf Unkenntlichmachung von Gebäuden bzw. Grundstücken in Street View übermittelt werden, werden sicher verwahrt.
    • Die im Rahmen des Widerspruchverfahrens erhobenen Daten werden ausschließlich zu dem Zweck verwendet, den jeweiligen Antrag zu bearbeiten.
    • Nach abschließender Bearbeitung der Anträge erfolgt eine Verwendung der Daten nur zu dem Zweck der Dokumentation der ordnungsgemäßen Bearbeitung.
    • Die Daten werden - wie mit deutschen Datenschutzbehörden im Vorfeld abgestimmt - im Rahmen der gesetzlichen Verjährung etwaiger Ansprüche gelöscht.
    • Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kann sich von der ordnungsgemäßen Bearbeitung der Anträge selbst vor Ort überzeugen.
    Damit klärt Google vor allem die seit einer Woche über dem Widerspruchsverfahren schwebende Frage, wie mit den Daten der Antragsteller umgegangen wird. Diese Verfahrensweise war im Vorfeld unklar geblieben. Der wichtigste Punkt dieser Zugeständnisse ist allerdings, dass der US-Konzern dem Hamburger Datenschutzbeauftragten jederzeitigen Einblick in das Widerspruchsverfahren gewährt.
     
  10. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Wer widerspricht bei StreetView von Google ?

    Da steht aber auch:

    Der Aufnahmestandpunkt muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Eine Leiter – auch wenn sie nicht dazu dienen sollte, über ein Hindernis hinwegzublicken – ist demnach genauso wenig zulässig wie ein Hubschrauber. Auch die Aufnahme von einem anderen Gebäude aus ist nicht zulässig, selbst wenn eine Genehmigung für das Betreten des Aufnahmestandpunktes vorliegt

    Ein Stativ auf einem Fahrzeug betrachte ich als Hilfsmittel, da ohne diese Einrichtung ein großer Teil meines Grundstückens / Hauses nicht sichtbar wäre.

    Donn