1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Satschüssel verboten

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von John24ffm, 6. Juli 2010.

  1. John24ffm

    John24ffm Silber Member

    Registriert seit:
    15. November 2008
    Beiträge:
    554
    Zustimmungen:
    4
    Punkte für Erfolge:
    28
    Anzeige
    He :Kann ich meiallo zusammen,

    am 01.06.2010 bin ich hausintern umgezogen. Im mietvertrag steht, daß man keine Schüssel aufstellen darf. Bei der Wohnungsübergabe durch die Hausgesellschaft fragte ich ob das Anbringen einer Schüssel erlaubt sei,darauf sagte der Mitarbeiter das sei kein Problem,solange die Schüssel man nicht sieht.Um jetzt auf der sicheren Seite zu sein wollte ich meine Schüssel (80 cm ) "verstecken". Der Balkon hat eine Länge von 2,30 m und eine Höhe der Balkonstange von 0,94 m.

    Meine Frage:Kann ich die Schüssel "verstecken"?

    Gruß Johannes :D
     
  2. towomz

    towomz Board Ikone

    Registriert seit:
    22. Mai 2002
    Beiträge:
    3.339
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Technisches Equipment:
    Dreambox 8000 2x DVB-S, 2x DVB-C
    AW: Satschüssel verboten

    Unterm Bett? Die Beschreibung ist etwas dürftig. Wenn der Balkon nach Süden zeigt könntest du ihn auf einem Ständer montieren oder auf der Balkoninnenseite einen Mast anbringen. Freie Sicht zum Satellit ist Voraussetzung.
     
  3. John24ffm

    John24ffm Silber Member

    Registriert seit:
    15. November 2008
    Beiträge:
    554
    Zustimmungen:
    4
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Satschüssel verboten

    Freie Sicht ist gegeben und der Balkon zeigt in Richtung Süden.Ich wollte die Schüssel auf einen Ständer stellen.

    Was gibt es für Möglichkeiten um die Schüssel zu verstecken?

    Um den Balkon wollre ich ein Wellblechdach montieren.

    Gruß Johannes
     
  4. towomz

    towomz Board Ikone

    Registriert seit:
    22. Mai 2002
    Beiträge:
    3.339
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Technisches Equipment:
    Dreambox 8000 2x DVB-S, 2x DVB-C
    AW: Satschüssel verboten

    Solange die Schüssel nicht über die Brüstung zeigt kann man dir nichts wollen. Das mit dem Dach halte ich für übertrieben.
     
  5. John24ffm

    John24ffm Silber Member

    Registriert seit:
    15. November 2008
    Beiträge:
    554
    Zustimmungen:
    4
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Satschüssel verboten

    Ich habe "anonmym" bei der Hausgesellschaft nachgefragt und auf einmal meinten die ,ich dürfte noch nicht mal auf den Balkon meine Schüssel stellen. Ich habe weder Name,Strasse etc. gesagt .Ich wohne im obersten Stock (3. Stock).Von unten kann man die Schüssel nicht sehen.

    Gruß Johannes :D
     
  6. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

    Registriert seit:
    20. November 2005
    Beiträge:
    53.192
    Zustimmungen:
    11.047
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    125 cm Gilbertini Stab HH120
    AW: Satschüssel verboten

    Das Wellblechdach ist eine gute Idee. Dann siehst nämlich nix mehr wen Pech hast.

    Also bei meiner Schwester haben wir das so gemacht, das wir vor der Schüssel eine Wäsche Leine hatten, und wen man nicht geschaut hat, wurde ein Bettlacken Lacken vorgezogen

    Und wen man das Lacken vergessen hat weg zunehmen, ging TV auch noch.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juli 2010
  7. fcsh

    fcsh Board Ikone

    Registriert seit:
    13. September 2002
    Beiträge:
    4.399
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Satschüssel verboten

    Was du auf deinem Balkon stellst geht niemanden etwas an. Eine Schlüssel auf dem Balkon können sie dir gar nicht verbieten.
     
  8. cable-guy

    cable-guy Platin Member

    Registriert seit:
    8. September 2006
    Beiträge:
    2.725
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Satschüssel verboten

    Bei einem Südbalkon kann man die Schüssel auf den Boden stellen mit einem Balkonständer wie sowas hier:
    [​IMG]
    (die Dinger gibt es in fast jedem Satshop zu kaufen)

    Wenn dann noch die Kabel ohne Bohren über Festerdurchführungen verlegt werden, ist alles bestens.
    Dafür braucht man keine Genehmigung.
    Die Schüssel ist in solchen Fällen nur aufgestellt und nicht installiert.

    Wie towomz schon geschrieben hat: Die Antenne darf nicht über die Brüstung heraus ragen. (nach vorn)
    Das würde dann nur mit einer Genehmigung gehen.

    Eine im Balkon aufgestellte Schüssel kann niemand verhindern.
    Der Balkon gehört zu Wohnung. Man kann dort quasi aufstellen was man möchte.
    Ob ein Schrank, ein Sonnenschirm, oder eine Satschüssel... Es ist egal...
     
  9. KeraM

    KeraM in memoriam †

    Registriert seit:
    6. Februar 2010
    Beiträge:
    12.742
    Zustimmungen:
    27.485
    Punkte für Erfolge:
    283
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juli 2010
  10. spocky83

    spocky83 Platin Member

    Registriert seit:
    29. Oktober 2008
    Beiträge:
    2.375
    Zustimmungen:
    7
    Punkte für Erfolge:
    48
    Technisches Equipment:
    Gibertini OP 85L
    Vu+ Duo 2x DVB-S2, 1x DVB-C, 1x DVB-T
    Panasonic P50UT50E
    AW: Satschüssel verboten

    Wie schon gesagt, der Balkon gehört zur Wohnfläche und ob du da jetzt einen Tisch, einen Stuhl oder eine Satellitenschüssel hinstellst muss als ganz normale Benutzung des Wohnraums betrachtet werden.

    Relevant ist eigentlich nur, dass das Ding das allgemeine Erscheinungsbild des Hauses nicht verunstaltet, ob jemand über die das Ding sieht ist völlig egal. Wenn das Ding nicht über die Brüstung herauslugt oder einfach von der Straße aus nicht gesehen werden kann, ist so eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes definitiv nicht gegeben.