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Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 1. Juli 2010.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Duisburg/Leipzig - Das Landgericht Duisburg hat die zeitweise ausgesetzte Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft gesetzt. Erneut ist der Pay-TV-Anbieter nun mit dem Beschluss konfrontiert, der ihm die Ausstrahlung vieler Action- und Erotikstreifen vor 22 Uhr verbietet.

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  2. skykunde

    skykunde Talk-König

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    AW: Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft

    Bin ich froh, dass ich kein Skykunde mehr bin.
     
  3. Struppes

    Struppes Gold Member

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    AW: Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft

    Was für ein grotesker Blödsinn!
     
  4. Maddin33

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    AW: Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft

    Als ob manche nichts besseres zu tun haben. Unfassbar!!!! :wüt:
     
  5. ElimGarak

    ElimGarak Board Ikone

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    AW: Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft

    Zeigt aber mal wieder die Unsinnigkeit unseres §§§"Rechtssystems"§§§.

    Kinderschänder lässt man laufen, aber Profiteuere und
    Prozesshansel können und dürfen die Gerichte lähmen!:eek:
     
  6. Maddin33

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    AW: Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft

    Ja, so ist es leider.
     
  7. digisatelli

    digisatelli Wasserfall

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    AW: Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft

    Wie kann man den Pin ausrechnen,wenn man diesen selber ändern kann??
     
  8. kaiser.wilhelm2

    kaiser.wilhelm2 Silber Member

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    AW: Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft

    Kann man diesen Typi eigentlich verklagen. Dieser Dritte beeinträchtigt ja immerhin mein Vertragsverhältnis zu Sky in schädlicher Art und Weise.
     
  9. Gato

    Gato Gold Member

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    Internetradio (TechniSat DigitRadio 500)...
    AW: Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft

    Leider wird im Bereich aller Medien, wenns Was zu klagen gibt, gern´ und regelmäßig mal über´s Ziel hinausgeschossen.
    Ich erinnere nur daran, als die "ARD" im jahrelangen Rechtsstreit mit "Kabel Eins" um die Verwendung und Darstellung der "1" in Namen und Logo stritt!
    Wer zahlt eigentlich die Kosten?
    Bei der ARD indirekt der GEZ-Zahler und bei Sky der Kunde!
    Allerdings sei zur Entlastung von Sky angemerkt, dass man hier nicht angefangen hat, sondern sich lediglich verteidigen muss, weil ein Anderer sich scheinbar für wichtiger hält als er ist und sich zum Obermoralisten aufzuspielen versucht!!!
    Ich denke auch, dass härtere Gesetzesregelungen für Kinderschänder, Kinderpornohändler, und ähnlichen "Verirrten" weitaus wichtiger und dringender wären, als sich damit zu beschäftigen unter welchen Umständen und abwegigen Gegebenheiten man ggf. PIN´s von Sky erahnen könnte.
    Gehts noch...?
     
  10. bernd1209

    bernd1209 Neuling

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    AW: Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft

    Es ist leider auch in Deutschland so, dass die Richterschaft sich regelmäßig relativ unvorbereitet an den Tisch setzt und dadurch Entscheidungen trifft, die auf Unverständnis stoßen. Würde gern mal sehen, wie "einfach und schnell" die JS Pin durch einen Richter/ in ausgerechnet wird. Wenn ein Kind zappt und der Sender nicht funzt, wird weiter gezappt. So einfach ist das. Und solange Kinder meist ohne Aufsicht oder JS- Einschränkung im I-Net surfen dürfen, sind Webseiten wie ....Youpo.... & Co für sie leichter einsehbar, als ein Slip nach 20.00 Uhr auf Beate. Auch die Verstecke der DVD Sammlung dürfte den meisten Kiddys bekannt sein, da gibts bestimmt auch das eine oder andere Schmankerl.
    Hier gehts wieder mal nur um Kohle, mehr nicht.
    Ganz davon abgesehen wird das Programm von Sky ja nicht interressanter, wenn ich als Erwachsener am Tage oder nachmittags keine P18 Filme mehr schaen kann.
    Bernd