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Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Satikus, 25. Juni 2010.

  1. Gag Halfrunt

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    AW: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen

    Das ist keine Antwort auf meine Frage, welche Konsequenzen du nun daraus ziehst, dass heute und in der Vergangenheit jede Menge "Dritte" Zugang zu den Akten haben.

    Zu den übrigen Punkten hast du auch nichts zu sagen?
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juni 2010
  2. ach

    ach Guest

    AW: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen

    Konsequenzen? Ok, meine Konsequenz aus deiner Argumentation ist: Da kann man nichts machen. Ich muss mich damit abfinden. Meine Post kann jede Putzfrau lesen, wenn sie will:)
    Bin ja so wie so schon ein "gläserner Mensch". Briefgeheimnis ist gewahrt, wenn "alle" die Vertraulichkeitserklärung unterschrieben haben. Habe eh nichts zu verbergen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. Juni 2010
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen

    Naja, du schriebst halt, dass du niemandem einen Brief schreiben wolltest, wenn du wüsstest, dass dieser von einem Dritten eingesehen werden kann. Demzufolge wäre deine Konsequenz logischerweise, ausschließlich Korrespondenz mit persönlich vertrauten führen. Und erst Recht mit keinen juristischen Personen.

    Oder eben dem Empfänger vertrauen, dass er nur denjenigen Zugang verschafft, denen er vertraut und mit juristischen Folgen droht, sollte er dieses Vertrauen brechen.

    Denn der Status Quo ist so, dass insbesondere in Firmen und Behörden diverse Menschen Zugriff haben -- unabhängig von der Art des Dienstverhältnisses.

    Sei nicht albern. ;)
     
  4. Benny Frandsen

    Benny Frandsen Neuling

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    AW: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen

    Gelöscht
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Juli 2010
  5. Benny Frandsen

    Benny Frandsen Neuling

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    AW: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen

    Gelöscht
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Juli 2010
  6. ach

    ach Guest

    AW: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen

    Da könnte was dran sein. Geht es noch zusätzlich um die Weitergabe von Sozialdaten an Dritte?
    Muss mir das noch mal durchlesen ...
    Verletzung von Privatgeheimnissen 2
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. Juni 2010
  7. ach

    ach Guest

    AW: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen

    Ich vermute mal, das Einscannen der Dokumente für die eAkte durch einen Dienstleister wird man nicht verhindern können, auch wenn der Brief auf direktem Weg das Amt erreicht.

    Personen, die nicht an diesem Verfahren teilnehmen wollen, steht es frei? hüstel ... Die "Steuerung" übernimmt das Amt!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. Juni 2010
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen

    Wen ich Dir einen Brief schicke, Du aber Deinen Freund beauftragst den Brief zu öffnen (der dann von Ihm auch noch gelesen werden kann) und zu archivieren, dann sind durchaus Vergleiche möglich.
    Mindestens ist mein Vertrauen in Dich gestört.
    Das selbe kann erst Recht bei einer Behörde gelten. Denn dort gehts in den Briefen um meist recht fundamentale, persönliche und finanzielle Verhältnisse, gerade in dieser Hartz4-Geschichte.
     
  9. Benny Frandsen

    Benny Frandsen Neuling

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    AW: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen

    Gelöscht
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Juli 2010
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen

    Diese Verfügung gilt für den Zusteller des Briefs und soll sicherstellen, dass ausschließlich der Empfänger den Brief öffnet.

    Was der damit anstellt, liegt außerhalb deiner Gewalt. Über die Vorgänge in den hier genannten Verfahren, hat der Sachbearbeiter gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren.

    Wenn du gegenüber dem Sachbearbeiter verfügst, dass er selbst als Person Stillschweigen gegenüber jedem zu wahren hat, dann wird er deinen Antrag ablehnen, da er ihn nicht bearbeiten kann.
    Ich erlaube einmal, dich zu zitieren: "Keine Argumente, juristischen Unsinn schreiben und auf der Richtigstellung mit Beleidigung reagieren. "

    Ist ebenfalls nicht anwendbar, da hier keine Geheimnisse "offenbart" werden. Die Dienstleister, die die digitale Erfassung durchführen, unterliegen demselben Amtsgeheimnis wie die Festangestellten der Behörde. Es ist irrelevant, in welcher Form das Dienstverhältnis zu dieser Behörde steht.

    Die Putzkolonne im Arbeitsamt ist auch nicht verbeamtet oder fest angestellt. Dennoch unterliegen sie der amtlichen Schweigepflicht.

    Jeder, der im Auftrag der Behörde handelt, ist Teil der Behörde. Befugnisse können nun einmal übertragen werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juni 2010