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Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Satikus, 25. Juni 2010.

  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen

    Das liegt in der Natur der Dinge, leider.

    Da ich betimmte "Interlekte" auch nicht mehr bedienen will, halte ich mich zukünftig auf direkte durchschaubare Frage-und Antwortspielchen heraus.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Juni 2010
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen

    Dann bin ich in deinen Augen auch ein Stasi-Agent, da ich einen Scanner besitze, mit dem ich auch gelegentlich Dokumente einlese?

    Sorry, aber ich begreife es nicht, worin du die Parallelen siehst.
    Du sendest einen Brief an eine Behörde. Empfänger ist die Behörde. Es ist die Sache der Behörde, wen sie bevollmächtigt, in ihrem Auftrag die Briefe zu öffnen: Sei es der Pförtner, ein Zeitarbeiter in der Poststelle, ein Sachbearbeiter oder ein externer Dienstleister.

    Der Empfänger kann bestimmen, wer in seinem Auftrag die Briefe öffnet und liest. Wenn ich meine Sekretärin damit beauftrage, meine Post zu öffnen, kannst du auch nichts dagegen tun.

    Stört es dich denn auch, dass externe Dienstleister im Auftrag der Post die Briefe befordern?
     
  3. ach

    ach Guest

    AW: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen

    Wenn ich vor der Frage stehen würde, ob ich an dich einen vertraulichen Brief mit diversen persönlichen Daten schicken würde, mit dem Wissen, dass Andere ihn lesen, wäre erst mal die Antwort: Nein, würde ich dir nicht schicken wollen.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen

    Wer ist denn "andere"?

    Wenn du Unterlagen an eine Behörde schickst, dann stehen dahinter beliebige Menschen, die für diese Behörde arbeiten. Du kannst nicht bestimmen, welche Personen im Auftrag der Behörde diese Briefe öffnen und bearbeiten. Du kannst nicht einmal bestimmen, welcher Sachbearbeiter deinen Fall zu bearbeiten hat.
    Jeder, der das Vertrauen der Behörde genießt, kann deinen Brief öffnen und bearbeiten.

    Wenn du der Behörde (!) nicht vertraust, dann darfst du ihr nichts zusenden.
     
  5. ach

    ach Guest

    AW: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen

    Nicht "andere" genießen mein Vertrauen, sondern die "Behörde."
    Sonst bräuchten wir keine Beamten, wenn wir deren Pflichten delegieren.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29. Juni 2010
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen

    Der externe Dienstleister ist Teil der Behörde, genauso wie alle internen Dienstleister.

    Für die Behörde arbeiten nicht nur Beamte, sondern auch Angestellte, freie Mitarbeiter und externe Dienstleister.

    Der Status der Anstellung spielt keine Rolle. Entscheidend ist der Vertrag, der mit der Behörde geschlossen wird, welche Aufgaben und Pflichten übertragen werden -- und selbstverständlich auch die Verschwiegenheitsvereinbarung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Juni 2010
  7. ach

    ach Guest

    AW: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen

    Ob ein Rechtsanwalt begeistert wäre, wenn seine Post an das Amtsgericht vorher von einem privaten Dienstleister gelesen wird? Man könnte dies bei Mahnverfahren des Bürgers und Briefe an das Amtsgericht erweitern.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29. Juni 2010
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen

    Dem Rechtsanwalt wird das egal sein, da er die Rechtslage kennt. ;)

    Übrigens: Was glaubst du, wer in den Amtsräumen eigentlich sauber macht? Beamtete Putzkräfte? ;)
    Das sind genauso externe Dienstleister, die zu allem Überfluss auch noch Zutritt in nahezu jeden Raum haben und dort nach Herzenslust in den Akten schnüffeln könnten.

    Bereitet dir das auch schlaflose Nächte?
     
  9. ach

    ach Guest

    AW: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen

    Dem Rechtsanwalt wird das mit Sicherheit nicht egal sein. Nun könnte man sicherlich argumentieren, beim Amtsgericht wird auch sauber gemacht ;-)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29. Juni 2010
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen

    Da es sich hierbei um deine freie Mutmaßung handelt, die auf deiner Meinung zu diesem Thema beruht, nicht aber auf Fakten, macht es keinen Sinn, diesen Gedanken weiter zu verfolgen. Es ändert sich nichts an der Sache, ob er Absender ein Anwalt oder ein ALG2-Antragsteller ist.
    Das Stichwort lautet schlicht "Verschwiegenheitserklärung". Wer Informationen weitergibt, die vertraulich sind, macht sich strafbar. Da ist es völlig egal, ob derjenige nun ein Festangestellter der Behörde ist oder nicht.

    Warum dies nicht so sein sollte, müsstest du mal erläutern.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Juni 2010