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Kündigung Garage ???

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von nachtflug, 11. Juni 2010.

  1. nachtflug

    nachtflug Junior Member

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    AW: Kündigung Garage ???

    Nein Waserhahn oder Ähnliches Wichtiges hat der nicht in der Garage.
    Schließsystem ist das auch keins.
    An den Schließzylinder da geh ich lieber nicht ran, da könnte der doch auch was gegen mich unternehmen.(ist ja sein Eigentum)
    Ich schreibe dem einen Brief, in dem ich mich auf eine Kündigungsfrist von 3 Monaten berufe.
    Ich werde darin erwähnen, dass er nicht berechtigt ist in der Zeit das Garagentor eigenmächtig zu tauschen. Auch werde ich ihn darauf hinweisen, dass ein Öffnen und Betreten der Garage nur in meinem Beisein gestattet ist.
    Was haltet ihr davon ?:confused:
    Achso bevor ich es noch vergesse, habe gerade nachgesehen, ich miete die Garage seit 12/2004 !
    Von daher ärgert mich das Verhalten von dem umso mehr. Jeden Monat die Miete kassiert, und dann einen mit einer Frist von 2 Wochen vor die Türe setzen wollen !:(
     
  2. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Kündigung Garage ???


    Wieso hat er es denn plötzlich so eilig? Hat der noch nen Auto oder will er schonmal sein Sarg da parken?
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Kündigung Garage ???

    Umgekehrt wird ein Schuh draus: Der Vermieter hat keinerlei Recht, das Mietobjekt jederzeit und ungefragt betreten zu können. Tut er dies mit Hilfe seines Schlüssels, macht er sich strafbar.

    Der Mieter hat selbstverständlich jederzeit das Recht, das Schloss auszuwechseln, so lange er den alten Zustand wiederherstellt, wenn er das Mietobjekt zurück gibt.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Kündigung Garage ???

    Du darfst den Schließzylinder selbstverständlich jederzeit austauschen. Du musst nur mit dem "Auszug" den alten wieder einsetzen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juni 2010
  5. usul

    usul Institution

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    AW: Kündigung Garage ???

    Dann sollte er die Frage des Zugangs (aus diesem Grund) vor der Vermietung mit dem Mieter klären. Passt es dem Mieter dann nicht, das der Vermieter aus irgendeinem Grund ständig ungefragten Zugang haben möchte, dann muss er ja nicht mieten.

    cu
    usul
     
  6. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: Kündigung Garage ???

    Ist das eine Rechtsauskunft :confused:Wenn ja kann er sich ja auf dich berufen:D
     
  7. usul

    usul Institution

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    AW: Kündigung Garage ???

    Naja, andersrum merkt der Vermieter das ja auch nur wenn er versucht dort einzubrechen. Da dürfte der Vermieter also Argumentationsprobleme haben sich in diesem Fall zu beschweren ;)

    Aber für nen aussagekräftige Beratung geht man eh nicht in ein Forum (dort erhält man nur Meinungen) sondern zu irgendwelchen Vereinen die auf die Art von Hilfe spezialisiert sind.

    cu
    usul
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Kündigung Garage ???

    Nein, da mir dies durch das Rechtsberatungsgesetz untersagt ist.
     
  9. nachtflug

    nachtflug Junior Member

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    AW: Kündigung Garage ???

    Mir geht es hier ja auch um Eure Meinungen !;)

    Mit dem tauschen des Schließzylinders bist du dir da ganz sicher ?
    Der Drecksack könnte doch auch nachdem ich den Zylinder gewechselt habe behaupten , er wollte etwas in der Garage nachsehen(oder ähnliches) habe dann aber feststellen müssen das der Zylinder gewechselt wurde, mich daheim(oder Handy) nicht erreicht, darauf den Schlüsseldienst geholt, Gararge geöffnet und mir die Rechnung präsentieren.
    Ich will hier das Ding 100% ig machen. Der muss seine 3 Monate Kündigungsfrist einhalten, aber ich will alles dagegen unternehmen, dass der nix an oder in der Garage machen kann !
     
  10. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Kündigung Garage ???

    Versuch die Nummer mal im Hotel oder einer Zimmervermietung.;)