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Kündigung Garage ???

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von nachtflug, 11. Juni 2010.

  1. nachtflug

    nachtflug Junior Member

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    Hallo !

    Ich miete seit 4 Jahren eine einzelne Garage.
    Ein Mietvertrag exestiert nicht, er wurde damals mündlich geschlossen.
    Die Miete bekam der Vermieter jeden Monat pünktlich von mir überwiesen.
    Gerade eben teilte mir der Vermieter mit, dass er die Garage mir kündigen möchte, da er sie wieder selber nutzen möchte (der Typ ist 80 Jahre):eek:.
    Gekündigt hat er zum Monatsende, also zum 01.07.2010.
    Zum Thema Kündigungsfristen einhalten hat der zu mir gesagt, er müsste gar nichts einhalten, da kein Vertrag exestiere.
    Mir hat aber jemand erzählt, dass wenn Raum (Garage) länger als ein Jahr vermietet wird ohne Mietvertrag, dann gillt das auf unbestimmte Zeit und der Vermieter muss sich an eine Kündigungsfrist von 3 Monaten halten.

    Kennt sich jemand von euch bezüglich Kündigungsfristen aus?
    Wer kann mir weiterhelfen ?

    Grüße
    nachtflug
     
  2. Isotrop

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    AW: Kündigung Garage ???

    Hallo,

    auf die Schnelle mal diese beiden Links gefunden:
    Mietvertrag auch mündlich wirksam
    Mietvertrag

    Aus den Links geht meiner Meinung deutlich hervor, dass er mit dieser Aussage nicht auf dem Stand der Zeit ist
     
  3. nachtflug

    nachtflug Junior Member

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    AW: Kündigung Garage ???

    Danke Binsche !

    Also müssten es dann 3 Monate Kündigungsfrist sein.
    Der kann dann frühestens zum 01.10.2010 rein.
    Wie sieht es dann aber aus, wenn der z.B.den Schließzylinder einfach austauscht, und ich nicht mehr an mein Eigentum komme ?
    Der ist nämlich so ein Drecksack, dass traue ich dem zu.
    Muss ich dann die "Grünen " rufen damit ich an mein Eigentum komme, denn der wird ja dann sicherlich behaupten, dass es seine Garage ist und es keinen Mietvertrag mit mir gibt.

    Gruß
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Kündigung Garage ???

    Dann sei einfach schneller und tausch du ihn vorher aus. ;)
    Die 10 Euro für 'nen billigen Halbzylinder wären es mir wert.
     
  5. Isotrop

    Isotrop Board Ikone

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    AW: Kündigung Garage ???

    Na ich hoffe doch mal, dass du bei deinen Überweisungen einen konkreten Verwendungszweck angegeben hast ;) Die Tatsache, dass über 4 Jahre hinweg, monatlich Geldzahlungen für eine Garage gebucht wurden, lässt vermuten, dass man sich vor 4 Jahren einer Vermietung einig war
    Und wie? Wie kommen dann deine Sachen einfach dorthin?

    Sobald er jetzt (solang du nach deutschem Recht der rechtmässige Mieter bist, wovon wir jetzt mal ausgehen) das Schloss austauscht oder sich anderweitig an dem Tor zu schaffen macht, ist es Einbruch/Hausfriedensbruch.

    Jetzt darf er an diesem Zugang erstmal gar nichts verändern, ausser, es liefe bereits ein Verfahren/Rechtstreit und es läge ein Gerichtsbeschluss vor, der ihn diesbezüglich das Recht einräumt. Hört sich aber nicht danach an, als ob es dazu schon gekommen wäre

    Ja, in diesem Fall bleibt dir gar nichts anderes übrig, als dann die Polizei zu holen, falls er es darauf anlegt. Dann hat er aber schon verloren

    Hehe, ja oder du nimmst Gags Vorschlag an :D
     
  6. nachtflug

    nachtflug Junior Member

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    AW: Kündigung Garage ???

    So jetzt wirds langsam kriminell......................
    Der hat gerade meiner Frau gedroht, wenn wir beide auf der Arbeit wären, dass Garagentor austauschen zu lassen und Schlüssel gibt er uns keine !
     
  7. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: Kündigung Garage ???

    Nimm dir einen Rechtsanwalt. Soll der sich doch mit dem Auseinandersetzen.
    Ich glaube nicht das die Polizei irgenwas wegen eines Nachbarenstreit unternimmt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juni 2010
  8. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Kündigung Garage ???

    Mit solchen Tipps wäre ich vorsichtiger, es ist ja keine Mietwohnung sondern eine Garage.
    Sollte man da am Eigentum ungefragt rumfummeln, kann es sehr teuer werden.
     
  9. usul

    usul Institution

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    AW: Kündigung Garage ???

    So ein Zylinder lässt sich doch beschädigungsfrei tauschen. Den alten muss man natürlich aufheben um den Orginalzustand wiederherstellen zu können (könnt ja sein das der passend zu irgendeinem Schließsystem hergestellt wurde, und da zahlt man dann ja etwas mehr für den Zylinder).

    BTW: Würde ich eine Garage mieten dann hätte ich als erstes den Zylinder getauscht, man weis je nicht was der Vormieter da so alles an Nachschlüsseln in den Umlauf gebracht hat. Und es überrascht mich jetzt da da jemand nen Problem drin sieht.

    cu
    usul
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juni 2010
  10. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Kündigung Garage ???

    Der Garagenvermieter könnte bspw. einen Wasserabsperrhahn in dieser Garage haben.
    Verwehrst du ihm jetzt ungefragt und unberechtigt den Zugang zu seinem Eigentum indem du einfach einen anderen Schließzylinder einsetzt, dann kann die Sache sehr teuer enden.