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Darf das Jobcenter von mir eine Eingliederungsvereinbarung verlangen?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Spid3r, 6. Juni 2010.

  1. Spid3r

    Spid3r Silber Member

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    Hallo,

    zunächst einmal die Vorgeschichte und meine aktuelle Situation:

    Ich bin für ca. 2 Jahre in einem Berliner Unternehmen einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen.

    Seit 15.10.2009 bin ich nun ohne Unterbrechung krankgeschrieben. Da mein Arbeitsvertrag befristet war und am 31.03.10 endete, endete somit auch an diesem Tag das Arbeitsverhältnis. War mir schon klar, dass bei Krankheit keine Vertragsverlängerung stattfindet.

    Da wir eine vierköpfige Familie sind, bekamen wir in der Zeit in der ich arbeitete, zusätzliche Leistungen vom Jobcenter zur Grundsicherung, da meine Frau nur einen Minijob hat und wir dadurch den Regelsatz aus eigenem Verdienst + Kindergeld nicht erreicht haben.

    Da Ende November 2009 die Lohnfortzahlung (6 Wochen) endete, bekomme ich seitdem Krankengeld von meiner Krankenkasse, unabhängig davon, ob ich nun noch in einem Arbeitsverhältnis stehe oder nicht.

    Meine Krankenkasse schickte mich bereits zum MDK, welcher bestätigte, dass Arbeitsunfähigkeit besteht. Dies habe ich auch schriftlich. Entsprechende Therapiemaßnahmen sind ergriffen worden.

    Nun bekommen wir, seit ich Krankengeld beziehe, exakt dieselben Leistungen zur Ergänzung vom Jobcenter. Dass das Krankengeld weniger ist als der Lohn den ich erhalten habe, scheint bei denen keiner gemerkt zu haben, Die Höhe des Krankengeldes ist dem Jobcenter bekannt und Kopien meiner Krankschriften erhält das Jobcenter regelmässig.
    Das ist aber nicht der Grund meines Postings.

    Ich habe mich natürlich, da ich nach der Krankheit Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, am ersten Tag ohne Beschäftigung, also am 01.04.10 bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Man sagte mir, dass ich mich, sobald ich den ersten "gesunden Tag" wisse, nochmals melden soll. Soweit sogut.

    Auf unserem Bewilligungsbescheid vom Jobcenter stehen 73,80€ für meine Person. Ergänzend wie schon erwähnt. Wäre ich alleinstehend, würde ich keine zusätzliche Hilfe bekommen und auch nicht benötigen.
    Theoretisch benötige ich auch diese 73€ nicht..... Da ich allerdings Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft bin, ist das eben so.

    Jetzt möchte das Jobcenter, dass ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschreibe, auf der folgende Sachen vereinbart werden sollen:

    1) Offenlegung der aktuellen Krankengeschichte
    2) Ich verpflichte mich, einen Termin bei einer amtsärztlichen Untersuchung, der noch vereinbart werden würde, wahrzunehmen
    3) Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht meiner behandelnden Ärzte

    Jetzt sind für mich aber noch folgende Fragen offen:

    Da mein Leistungsträger im Moment die eigene Krankenkasse ist, und ich nur ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt vom Jobcenter erhalte, ich desweiteren nach Beendigung der Krankheit Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 habe und somit der Agentur für Arbeit unterstehe (und somit auch von denen vermittelt werde), was will das Jobcenter/Arge eigentlich von mir?
    Ich möchte denen auf keinen Fall Informationen zukommen lassen, wenn ich das nicht muss.

    Vielleicht kann ja mal jemand Licht ins Dunkel bringen.
    Die Vereinbarung habe ich bis zum 24.06.10 beim Jobcenter vorzulegen.

    Danke schonmal für Eure Hilfe
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juni 2010
  2. skykunde

    skykunde Talk-König

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    AW: Darf das Jobcenter von mir eine Eingliederungsvereinbarung verlangen?

    Das Arbeitsamt hat keinerlei Rechte diese Infos zu bekommen. Wo Leben wir denn? Oder hat man den Rechtsstaat bereits abgeschafft oder das "Rechts" in Rechtsstaat neu definiert?
     
  3. Malganis

    Malganis Guest

    AW: Darf das Jobcenter von mir eine Eingliederungsvereinbarung verlangen?

    Hört sich für mich auch etwas strange an ehrlich gesagt...vor allem Punkt 3.)??
     
  4. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Darf das Jobcenter von mir eine Eingliederungsvereinbarung verlangen?

    Aber nicht ungewöhnlich, war bei mir auch so. Ich habe eingewilligt, will ich mir ja von der Elite (die ich ja täglich anbete, weil die mich durchfüttern), nicht nachsagen lassen, dass ich mich in irgendeiner weise wehre. So weiß das Jobcenter nun alles von mir. :rolleyes:
     
  5. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Darf das Jobcenter von mir eine Eingliederungsvereinbarung verlangen?

    1) und 3) sind unmöglich

    2) kann allerdings sehr wohl verlangt werden

    Der Amtsarzt widerum darf keine Details an das Jobcenter melden, da wird nur eine allgemeine Diagnose übermittelt - ähnlich wie sowas auch beim Betriebsarzt gemacht wird.
     
  6. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Darf das Jobcenter von mir eine Eingliederungsvereinbarung verlangen?

    Selber Schuld, da interessiert sich die Elite nicht mal für. Du mußt zum Amtsarzt gehen - das war's dann auch schon. Dem Amtsarzt sagst Du, dass Du ihn nicht von seiner Schweigepflicht entbindest.
     
  7. Spid3r

    Spid3r Silber Member

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    AW: Darf das Jobcenter von mir eine Eingliederungsvereinbarung verlangen?

    Erstmal danke für Eure Antworten.

    zu Punkt 1 ein Auszug aus dem "Gesundheitsfragebogen des Ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit":

    1. Haben Sie gesundheitliche Probleme mit Auswirkung auf Ihre jetzige Tätigkeit oder auf frühere Tätigkeiten?
    Schildern Sie bitte kurz Ihre Erkrankungen bzw. Ihre Beschwerden

    Darunter ein freies Feld zum Ausfüllen...

    zu Punkt 3:

    auf der letzten Seite auf der die Unterschrift geleistet werden muss:

    Entbindung von der Schweigepflicht für die behandelnde Ärztin / den behandelnden Arzt

    Erklärung

    Ich, Hans Wurst, wohnhaft in ..... befreie hiermit Frau / Herrn Dr. med.

    von der ärztlichen Schweigepflicht. Ich bin damit einverstanden, dass Befundunterlagen, Untersuchungsergebnisse, Krankenhausentlassungsberichte, Krankengeschichten oder ähnliche Unterlagen der Ärztin / dem Arzt der Agentur für Arbeit zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden.

    Danach käme meine Unterschrift.

    Mag sein, dass ich sowas unterschreiben müsste, wenn ich H4 Empfänger wäre und den vollen Regelsatz von denen bekommen würde. Ich bekomme aber Krankengeld, und zwar errechnet aus meinem letzten Lohn/Gehalt.
    Die selbe Summe an ergänzender Leistung die ich jetzt bekomme, habe ich schon erhalten bevor ich krank wurde.
    Die bezahlen nicht mal irgendwelche Versicherungen für mich.
    Das läuft momentan alles übers Krankengeld.

    Mir erschliesst sich momentan nicht, auf welcher Rechtsgrundlage die sich jetzt beziehen.
     
  8. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Darf das Jobcenter von mir eine Eingliederungsvereinbarung verlangen?

    Auf keiner. Sonst wäre Deine Unterschrift ja unnötig. Logischerweise.
     
  9. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    AW: Darf das Jobcenter von mir eine Eingliederungsvereinbarung verlangen?

    @Spid3r:
    Was sagt das Jobcenter denn, wenn Du diese Vereinbarung nicht unterschreibst, welche Konsequenzen soll das haben?

    Die Untersuchung beim Amtsarzt hört sich vernünftig an, alles andere erscheint auch mir suspekt zu sein. So suspekt, daß ich hier sogar darüber nachdenke, ob anwaltliche Beratung nicht angebracht wäre.
     
  10. Spid3r

    Spid3r Silber Member

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    AW: Darf das Jobcenter von mir eine Eingliederungsvereinbarung verlangen?

    @Rownosci:

    Das weiss ich noch nicht.
    Ich denke die wollen einfach nur wissen, in wie weit ich nach der Krankheit noch vermittelbar bin.
    Vielleicht wollen sie mir auch die 73,80 nicht mehr zahlen. Müssen sie auch nicht.
    Allerdings weiss ich nicht ob das Auswirkungen auf die Anwartschaft der Rente hat.
    Ich werde morgen mit dem AV telefonieren, der mir das Ding zugeschickt hat, seine Durchwahl hab ich ja.
    Werde ihm sagen dass ich der Untersuchung zustimme, den Rest kann er vergessen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juni 2010