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Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Berd Feuerstein, 2. Juni 2010.

  1. fcsh

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Hast du schon bei deiner Bank gefragt? Es ist nämlich ziemlich wahrscheinlich, dass das keine Rolle spielt, denn eine Einzugsermächtigung ist nicht Bestandteil des Vertrags und Einzugsermächtigungen sind grundsätzlich nicht an bestimmten Beträgen und Terminen gebunden, egal was drin steht. Wichtig ist nur, dass die Einzugsermächtigung vorliegt, nicht widerrufen wurde, und der abgebuchte Betrag der rechtmäßigen Forderung entspricht, die zum Zeitpunkt der Abbuchung fällig war. Das kann auch nach 10 Monaten der Fall sein. Man müsste also abschliessend klären, inwieweit der Text der Einzugsermächtigung maßgeblich ist, denn wenn ja sind wahrscheinlich über die Hälfte der durch sky vorgenommenen Abbuchungen nicht rechtmäßig, wovon ich nun wirklich nicht ausgehe.
     
  2. rico106

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Aber natürlich ist sie das. Genau wie die Widerrufsbelehrung und datenschutzrechtliche Einwilligung. Ich schätze ohne Einzugsermächtigung kriegst du gar kein Abo bei Sky. Also ist das automatisch Vertragsbestandteil.

    Der Bank ist egal, was wann wie Sky abbucht. Aber ich habe ja mein Abo nicht mit der Bank abgeschlossen, sondern mit Sky. Und somit kann ich die Lastschrift widerrufen und auf dem Wortlaut der Bankeinzugsmächtigung pochen. Schließlich hat Sky sich diese Regeln selbst auferlegt und ich musste sie bei Vertragsschluss akzeptieren. Warum sollte ich nicht darauf pochen dürfen?

    Wir reden hier ja nur von der Theorie. Wir sind uns ja sicher alle einig, das so ein Aufwand unverhältnismäßig ist und der Ärger, der Stress und die verschwendete Zeit es nicht Wert ist, tatsächlich einen derartigen Aufstand zu machen.
     
  3. Maycroft

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    ;) Ok beweise mal das Gegenteil.
     
  4. fcsh

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Das ist möglich, muss aber eigentlich explizit in den AGB drin stehen (wie es bei vielen DSL- und Mobilfunkanbrieter der Fall ist). Insgesamt ist es jedoch eine Frage der vertragsrechtlichen Auslegung, und ob sky hier unrechtmäßig handelt muss man erstmal dahinstehen lassen.

    Wie du selber schreibst ist es alles Theorie. Hier kann ich dir nur zustimmen. Wenn man mit der Vorgehensweise von sky nicht einverstanden ist, widerruft man einfach die Einzugsermächtigung und überweist die fälligen Beträge. Ob das letztendlich weniger Aufwand ist als den Gesamtbetrag abbuchen zu lassen...
     
  5. rico106

    rico106 Senior Member

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Selten erlebt man derart ignorante Menschen. Du scheinst den Inhalt der der Bankeinzugsermächtigung entweder nicht lesen zu wollen oder du verstehst ihn einfach nicht. Auf diesem Niveau macht eine Diskussion mit dir keinen Sinn.

    @fcsh: Das sehe ich nicht so. In den AGB steht z.B. auch nichts zum Widerrufsrecht. Trotzdem musst du bei Vertragsschluss abnicken, dass du die Widerrufsbelehrung gelesen hast. Und du hast somit auch ein Widerrufsrecht, obwohl es nicht in den AGB steht. Ist schon ein interessante Geschichte. :D
     
  6. Hennes1303

    Hennes1303 Senior Member

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Eine bekannte hatte den Fehler bei sich ebenfalls bemerkt.

    Sie rief gleich an und beschwerte sich und fragte nach Ratenzahlung. Der CCA sagte maximal 2 Raten.

    Super Entgegenkommen. Wenn Sie dadurch wieder einige Kunden verlieren naja ...

    Bei mir ging alles sauber und pünktlich ab
     
  7. fcsh

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Wenn dein Bekannte das Geld nicht mehr hat ist das doch nicht das Problem von sky. Der Betrag ist nachwievor fällig, und sky hätte Anspruch auf die sofortige Zahlung. 2 Raten anzubeten ist zwar nicht viel, aber dennoch mehr als sie anbieten müssten.
     
  8. Hennes1303

    Hennes1303 Senior Member

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Das habe ich meiner Bekannten auch so gesagt. Das Geld muss da sein und normalerweise plant man dies mit ein.

    Wer nicht prüft erlebt eben manchmal ein Wunder.

    Da kann Sie sauer sein wie sie will,sagte ich ihr auch.

    Naja wird schon irgendwie klappen :LOL:
     
  9. fcsh

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Interessant in der Tat und leider auch nicht so einfach.

    Das Widerrufsrecht ist allerdings meiner Meinung nach insofern problematisch als Vergleich, weil dir ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, und zwar egal ob / wo dieses im Vertrag geregelt ist oder nicht. Gibt es keine Widerrufsbelehrung in Textform hast du dennoch ein Widderufsrecht, und zwar im für sky ungünstigsten Fall sogar unbegrenzt. Es gibt auch Beispiele hier im Forum, wo Kunden letztes Jahr erst Monate nach Vertragsschluss Ihre Vertragsunterlagen bekommen haben, in denen die Widerrufsbelehrung steht und erst dann begann die Widerrufsfrist.
     
  10. rico106

    rico106 Senior Member

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Stimmt, das mit dem Widerruf ist kein so gutes Beispiel. Müsste sich in der Tat mal ein kundiger Jurist drüber hermachen :D.

    Die Frage bleibt ja dann, warum Sky diesen Bankeinzugsermächtigung-Passus überhaupt in dieser Form drin hat. Man kommt daran nicht vorbei, wenn man ein Abo abschließen möchte. Kann ja jeder selbst durchspielen, oder (für Faule) auch z.B. hier direkt lesen: Gleich mitmachen, persönlich profitieren und die Vereinskasse füllen! | sky.de. Oder weitergesponnen: Wenn Sky ihn wirklich irrelevant findet, warum muss sich dann der Kunde dran halten?
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juni 2010