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Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Berd Feuerstein, 2. Juni 2010.

  1. Bökelberger

    Bökelberger Talk-König

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Ja Butsche, sie haben mir ein Vollabo aufs Auge gedrückt, dabei war von Anfang an klar, dass ich das so nie wollte und nur die Weiterführung meines ehemaligen Premiere Bundesligapaketes sowie Premiere HD und Discovery HD haben wollte. Und das kostet anstatt 59,90 € nur 29,99 €. Mir war aber vorher schon klar, dass sie diese Nummer versuchen werden. Aber im Kopfrechnen können die mir kein x für ein u vormachen. Bei dem Betrag ist der schon im August für die Monate 7+8 zu viel gezahlte Betrag enthalten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juni 2010
  2. rico106

    rico106 Senior Member

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Sky darf das, was in der "Bankeinzugsermächtigung" steht.

    Quatsch. Auch eine Woche oder einen Monat sind die Beträge noch immer fällig, sooo schnell verjährt das in Deutschland nicht ;). Hätte Sky ja auch so schreiben können und uns bliebe die Diskussion erspart.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juni 2010
  3. fcsh

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Also bist du eigentlich auch meiner Meinung, nur steht das leider nicht explizit, bzw. falsch in der Einzugsermächtigung, bzw. in den AGB. ;)
     
  4. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Na denn sollen die Rechenkünstler mal zack, zack zurück überweisen!

    Ach so, hab' jetzt Sky Welt und Buli für 16,90€ abgeschlossen. Ich kann unsere Borussia sehen und meine Frau ihre Serien. So sind wir beide zufrieden. ;)
     
  5. rico106

    rico106 Senior Member

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    @fcsh: Hättest du wohl gern :D.

    Nein, mal im Ernst und ganz nüchtern betrachtet. Ein Kunde bestellt ein Abo und gibt Sky eine Einzugsermächtigung, die bei Sky ganz klar definiert ist: http://forum.digitalfernsehen.de/forum/4119157-post69.html. Sky war halt so detailverliebt (oder "dumm") und hat die Modalitäten festgesetzt ("monatlich im Voraus"). Das widerspricht komplett dem vorliegenden Fall "Einmalsumme für 10 Monate im Nachhinein" und ist somit nicht mehr von der erteilten Einzugsermächtigung gedeckt.
     
  6. fcsh

    fcsh Board Ikone

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Interessant wäre es in der Tat, ob sich sky mit diesem Text rechtlich gesehen einen Bock geschossen hat.
     
  7. Maycroft

    Maycroft Master of Disaster

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Das dürfte keine Rolle spielen, durch die Verjährungsfristen ist dies klar im Gesetz geregelt wie lange ein Unternehmen Rechnungen einfordern darf.

    Die AGB sagt nur aus, das SKY dies darf, aber nicht muß, es kommt auf die genaue Formulierung an und die ist hier nicht gegeben.


    Wie schon viele mal gesagt, am besten mit Sky in kontakt treten und verhandeln, alles andere hat wenig bis keine Sicht auf Erfolg.
     
  8. rico106

    rico106 Senior Member

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Sagst du das jetzt im Allgemeinen oder hast du den Kern nicht begriffen? Es geht nicht um die Forderung (die war und ist unbestritten) sondern um die Einzugsermächtigung!
     
  9. Maycroft

    Maycroft Master of Disaster

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Und dies spielt auch keine Rolle, SKY hat die Einzugsermächtigung und kann so das Geld abbuchen was ihnen je nach Vertrag zusteht. Darum immer wieder der Tipp, anrufen und verhandeln und versuchen das beste auszuhandeln.

    Natürlich kann man diese Ermächtigung zurück ziehen oder sofern schon zu spät, das Geld zurück holen, allerdings sollte man wie gesagt dies vorher regeln oder man hat mit ziemlicher Sicherheit mehr Kosten.
     
  10. rico106

    rico106 Senior Member

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Und genau das ist falsch. Bitte lies, was in der Bankeinzugsermächtigung steht bevor du solche Behauptungen aufstellst.