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Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Berd Feuerstein, 2. Juni 2010.

  1. ChiefWiggum

    ChiefWiggum Junior Member

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    WOW über tsd %o Inflatione :eek::eek::LOL:
     
  2. rico106

    rico106 Senior Member

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Zitiere bitte den ensprechenden Absatz in den AGB bzw. der erteilten Einzugsermächtigung, die dich zu deiner Aussage veranlassen.

    Und ganz allgemein: Einige scheinen nicht differenzieren zu wollen (oder zu können?). Niemand bestreitet, dass eine Forderung besteht. Es geht nur darum, dass diese Forderung nicht mit der erteilten Einzugsermächtigung vereinbar ist. Und somit muss diese Forderung auf anderem Wege "eingetrieben" werden, wenn der Kunde nicht gesondert einer Abbuchung einwilligt. Und solange hier einige nur drauflos tippen und ihre Meinung zum besten geben ohne überhaupt mal die AGB und Vertragsbestandteile zu untersuchen, machen Diskussionen keinen Sinn.
     
  3. fcsh

    fcsh Board Ikone

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    AGB:

    §4.1
    Der festgelegte monatliche Abonnementbeitrag und sonstige Beiträge zahlt der Abonnent im Voraus an Sky. Zusätzlich hat der Abonnent ggf. den Kaufpreis für den Digital-Receiver sowie für die Smartcard ggf. eine einmalige Kaution sowie bei Abonnementabschluss gegebenenfalls vereinbarte Aktivierungs- bzw. Bereitstellungsgebühren für das Programmabonnement und/oder den Zugang zu
    den Sky Select/Select+ Angeboten zu leisten.

    §4.3
    4.3 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abonnementbeiträge sowie der Sky Select/ Select+ Gebühren, erfolgen im Banklastschriftverfahren.

    Einzugsermächtigung:
    Es werden (im Gegensatz zu Abbuchungsaufträgen) keine Beträge und auch keine Termine genannt. Man vereinbart, dass sky fällige Beträge abbuchen darf, bis die Einzugsermächtigung widerrufen wird.

    In den AGB steht lediglich die Pflicht des Kunden im voraus zu bezahlen, nicht jedoch die Pflicht von sky, im voraus abzubuchen.

    Die Einzugsermächtigung ist weder an Fristen noch bestimmten Beträgen gebunden.
     
  4. NickNite

    NickNite Platin Member

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Du hast ein wirkliches Talent, dich selbst vorzuführen, das muß ich schon sagen. Monatlich und im voraus.. Was macht Sky daraus 517 € für 10 Monate im Nachhinein. Wer hält sich also nicht an seine eigenen AGBs, der Kunde oder Sky? Selbst Schuld Sky!
    Aber hier wimmelt ja nur so von bezahlten Meinungsmachern und Stockholm Syndromlern, das zeigt dieser Thread mehr als deutlich. :winken:
     
  5. Bökelberger

    Bökelberger Talk-König

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Klar ist die Forderung von Sky berechtigt.

    Klar ist aber auch, dass das Einzugsverfahren von Sky dilettanisch ist.

    Für Leute, die ihre Kosten nicht so gut unter Kontrolle haben, eine regelrechte Falle.

    Weiss der Geier, warum die das nicht ordentlich machen können.

    Mir haben sie übrigens auch schon seit September nichts mehr abgebucht. Aber ich hab das unter Kontrolle und werde
    zur gegebener Zeit nachprüfen, ob der zu zahlende Betrag den Tatsachen entspricht.
     
  6. tesky

    tesky Talk-König

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Na weil die Kundenverwaltungssoftware, die Willy aus Italien mitgebracht hat, immer noch nicht funktioniert. ;) Fehler in allen Teilen...

    @Chief Wiggum
    Ich habe nichts von tausend Prozent Inflation geschrieben, bin aber auch nicht so blaugäugig, zu glauben, dass wir mit der D-Mark immer noch dasselbe Preisniveau hätten wie vor 12 Jahren.
     
  7. fcsh

    fcsh Board Ikone

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Und du hast ein wirkliches Talent, Blödsinn zu schreiben. Sorry, aber wenn du deine Meinung mit Teilzitaten begründen willst, kann ich dir auch nicht helfen, das zu verstehen.

    Bezahlte Meinungsmacher? Mach dich doch nicht lächerlich. AGB - die man übrigens ohne "s" schreibt - enthalten Pflichte und Rechte, und wenn du sie nicht auseinander halten kannst...

    Bitte erkläre mir doch, wo sky nicht an die AGB hält? Sie dürfen abbuchen und sie dürfen im voraus abbuchen, weil es die Pflicht des Kunden ist, im voraus zu bezahlen. Mehr steht nicht drin, und wie ich bereits geschrieben habe, ist die Einzugsermächtigung nicht an Fristen oder Beträgen gebunden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juni 2010
  8. conspiracy

    conspiracy Guest

    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Welche aber nicht dem Ausmaß den tatsächlichen Teuerungsraten entsprach. Sicherlich ist die exakte Umrechnung 1:2 mathematisch nicht uneingeschränkt zeitgemäß, aber vom Prinzip her durchaus legitim und angebracht, weil der Spruch "sind doch nur ein paar Euro" wird hier einfach zu gerne verwendet in Anbetracht der Preisentwicklung im Vergleich zur desaströsen Lohnentwicklung seit der Jahrtausendwende.

    Aber B2T :D
     
  9. NickNite

    NickNite Platin Member

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Ja so ist das, die Deutungshoheit über Vertragstexte hat Sky und Sky hat sowieso immer Recht. Ich sag es ja: Stockholm Syndrom!!
    Wie dumm nur, daß Sky selbst auf einen Teil der Forderungen verzichtet hat, sogar ziemlich genau in der Höhe, wie ich es dem TE empfohlen habe, anscheinend sind sie sich DEINER Deutungshoheit doch nicht so sicher. :winken:
    Und zu deiner Rechtschreibzurechtweisung, da du dort offenbar auch dort die Deutungshoheit besitzt, mach dich mal hier nützlich
     
  10. fcsh

    fcsh Board Ikone

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    AW: Abbuchung 517,00 Euro mit einmal!!!

    Die Deutungshoheit bei Verträgen hat letztendlich ein Gericht.

    Dass sky auf einen Teil der Forderung verzichtet hat liegt in diesem Fall daran, dass sie einen Fehler gemacht hatten, einen weitere Reduzierung der Forderung kann natürlich aus Kulanz erfolgen.

    Das was sky macht ist keineswegs kundenfreundlich, und das bestreitet hier niemand, aber ob es rechtlich in Ordnung ist müsste ggf. ein Gericht prüfen. Aber das wäre eine Grundsatzentescheidung, die andere Unternehmen auch betreffen könnten, die ebenfalls monatliche Beträge im Lastschriftverfahren einzeihen. In den AGb steht aber keine Pflicht seitens sky, monatlich abzubuchen.

    Was Deutungshoheit mit deinem Rechtschreibfehler zu tun hat weiss ich nun wirklich nicht. Nur weil andere auch Fehler machen, macht es nicht auf einmal richtig.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juni 2010