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Frage zu aktuellen Thema "offene WLANS"

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von frankpp55, 12. Mai 2010.

  1. frankpp55

    frankpp55 Junior Member

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    Heute wurde im Fernsehen und auch im Internet etwas über ein Gerichtsurteil berichtet, welches bei offenen Wlans Abmahnungen nach sich ziehen könnte. Im Fernsehen war neben dem Beklagten eine Fritzbox zu sehen. Nun weiß ich aus eigenen Erfahrungen, das die Fritzboxen schon mit "ellenlangen" Nummernpaßworten für Wlan versehen sind. Nehmen die betroffenen Personen dieses Paßwort nun außer Betrieb oder ist noch von anderen Paßwörtern die Rede! Da ich nicht so ein Experte bei Wlan bin, würde ich mich freuen, wenn mich jemand aufklären könnte, ob ich noch irgendwas zusätzlich mit Paßwort bei der Fritzbox einstellen muß? Meine Box ist mit WPA Verschlüsselung gesichert. Danke
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. Mai 2010
  2. Kevin2k1

    Kevin2k1 Junior Member

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    AW: Frage zu aktuellen Thema "offene WLANS"

    nun, was ich denke ist, das viele router mit einem standard passwort versehen sind, welche auch im internet unterwegs sind. Viele benutzer haben noch eine ungesicherte WLAN Verbindung, womit man sich mal so eben einloggen könnte. Und somit wenn man das passwort weiß, viele einstellungen im Router verändern. Bei der fritzbox ist das nicht so, das es von werk aus eine wpa2 verschlüsselung hat.

    Desweiteren sollte man immer im router ein passwort vergeben und auch das standard passwort abändern...

    lg

    K.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Frage zu aktuellen Thema "offene WLANS"

    Lange Zeit wurden Geräte verkauft, bei denen die Verschlüsselung standardmäßig nicht eingeschaltet ist. Die stehen bei vielen noch unverändert herum.

    Des weiteren gibt's auch immer wieder Spezialisten, die die Verschlüsselung abschalten, weil irgendwas mit einem WLAN-Gerät nicht so geht, wie es sollte.
     
  4. Quavine

    Quavine Board Ikone

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    AW: Frage zu aktuellen Thema "offene WLANS"

    Wieso schreibst du in fett?

    Also, sicher ist WPA2, WPA ist relativ leicht knackbar, dauert nur eine Weile. WEP ist sehr leicht und sehr schnell geknackt, da kann mans gleich unverschlüsselt lassen.
    Man ändert keine Passwörter oder setzt sie ausser Betrieb, man findet es einfach heraus, wie das genau technisch funktioniert wird dich eh weniger interessieren vermutlich.

    Fazit: WPA2 und ellenlanges eigenes Passwort verwenden (max 64 Zeichen imho, sehe auch keinen Grund wieso es kürzer sein muss). Kein rausfindbares Passwort, also nix Geburtstag der Frau sondern sowas in der Art: klh^TjHLhFR?#oG8*MS"kPMUwBS&*AUe@AoyA*PTstT3Xn**Gy1j`.scn%1w5zvw
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Frage zu aktuellen Thema "offene WLANS"

    Nebenbei: Ich hab mir gerade mal das Urteil angeschaut.

    Ähm...

    Hat das sonst jemand eigentlich getan? Denn das BGH hat die Verurteilung auf Schadensersatz aufgehoben! Lediglich auf Unterlassung kann man verklagt werden.

    Soll heißen: Man bekommt im Zweifelsfall maximal eine Abmahnung mit einer auf 100 Euro gedeckelten Kostennote und muss eine Unterlassungserklärung abgeben.

    Wer seinen WLAN-Anschluss jedoch sichert, dem droht hier nichts.

    Noch viel wichtiger ist die Einschätzung des BGH, dass der Betreiber des WLAN nicht verpflichtet ist, die Sicherungsmaßnahmen permanent anzupassen. Wer also vor 10 Jahren einen Router mit der damals noch sicheren WEP-Verschlüsselung in Betrieb genommen hat, dem droht nichts, da dies zum Zeitpunkt der Installation der Stand der Technik war.

    Dass WEP zwischenzeitlich geknackt wurde, ist nicht das Problem des WLAN-Betreibers.
     
  6. casper100

    casper100 Wasserfall

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    AW: Frage zu aktuellen Thema "offene WLANS"

    Wieder so'ne "hahnebüchende" News.
    Wie, wann und mit was, ich mein "heimisches" Netzwerk sichere bleibt alleine mir überlassen.

    Sollte ich mein Netz nicht sichern wollen, muss ich allerdings auch mit den rechtlichen Konsequenzen rechnen falls sich jemand "unberechtigt" Zugriff verschafft.
    Vobei ich hier die Rechtslage eigetnlich für ganz klar erachte.
    Wenn sich jemand "heimlich" -also ohne meine Erlaubnis- in mein WLAN einwählt, dürfte das dem Straftatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen.

    RAs da?
    Was sagen unsere "Gelehrten" des BGB/StGB dazu?
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Frage zu aktuellen Thema "offene WLANS"

    Das sind zwei Paar Schuhe.

    Zunächst die Sache mit dem unerlaubten Eindringen:

    Wenn du z.B. ein Grundstück hast, das nicht eingezäunt ist, kannst du niemanden wegen Landfriedensbruchs anzeigen. Sobald ein Zaun (o.ä.) vorhanden ist, der dies als befriedetes Gelände erkennen lässt, bist du im Recht.

    Es gibt z.B. den ewigen Streitfall im Straßenverkehr. Hast du auf deinem Grundstück einen Parkplatz, der direkt von der Straße aus zu erreichen ist bzw. an sie angrenzt (also z.B. direkt vor dem Haus), so hast du keinerlei Handhabe gegen Falschparker. Erst wenn du diesen Parkplatz durch eine Schranke, einen Zaun, eine Kette oder irgendeine andere Absprerrmaßnahme absicherst, kannst du dich wehren.

    Dabei ist es übrigens nicht notwendig, dass diese Sicherungsmaßnahme effektiv ist.

    Genauso wird wohl auch das mit dem WLAN gedeutet. So lange keine Sicherung bzw. Verschlüsselung vorhanden ist, unterscheidet sich dieses WLAN nicht von einem beliebigen anderen, öffentlichen Hotspot.

    Hast du eine Verschlüsselung aktiv, die der "Eindringling" aktiv überwinden muss, selbst wenn dies trivial ist, macht er sich strafbar.

    Aber das alles ändert nichts an deiner Störerhaftung, die hier verhandelt wurde.

    Bewahrst du z.B. eine Waffe nicht oder unzureichend gesichert auf, und jemand entwendet sie, dann wirst du ebenfalls zur Verantwortung gezogen, obwohl es sich eindeutig um einen Diebstahl gehandelt hat. Gleiches gilt übrigens für so ziemlich alles andere auch, mit dem Schindluder getrieben werden kann. Wenn du jemandem fahrlässig die Gelegenheit verschaffst, eine (Straf-)Tat zu begehen, dann kannst du dafür belangt werden.
    Lässt du dein Auto am Straßenrand mit steckendem Schlüssel am Straßenrand stehen und der Nachbarsjunge "borgt" es sich aus, dann wirst du dich hier auch zu einem Teil verantworten müssen.

    Gag
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Mai 2010
  8. frankpp55

    frankpp55 Junior Member

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    AW: Frage zu aktuellen Thema "offene WLANS"

    vielen dank für eure schnellen antworten. also bin ich mit der wpa verschlüsselung rechtlich abgesichert, auch wenn sich jemand dort reinhacken würde, da dies eine straftat ist. werde aber eure anderen hinweise ( wpa 2 verschlüsselung mit langer zeichenfolge und paßwort für fritzbox) in angriff nehmen. Danke
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Frage zu aktuellen Thema "offene WLANS"

    Nein, bist du nicht. Dass es sich bei dem Hacken deines Routers um eine Straftat handelt, ändert nichts an deiner möglichen Haftung bei möglichen Delikten, die dieser dann über deinen Internet-Anschluss begeht, da dies zwei verschiedene Taten sind.

    Du musst in dem Fall den Täter anzeigen und ihn auf Schadensersatz verklagen, wenn du als Mitstörer verurteilt wirst.

    Aber das verhinderst du eben, indem du deinen Router nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme absicherst.
     
  10. casper100

    casper100 Wasserfall

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    AW: Frage zu aktuellen Thema "offene WLANS"

    Ja, die Parkplatzgeschichten kenn ich aus dem "ff".
    Sogar gewerbliche - für die ich "abdrücken" muss werden, wenn sie nicht *ausreichend* (so stands im GU) gekennzeichnet sind, wie öffentliche Parkmöglichkeiten gewertet.

    Wir sind alle viel zu ehrlich.
    Nach deutscher Rechtssprechung sind "Leutz" mit der -Veranlagung- zu krimineller Energie (war doch nett ausgedrückt -oder? :D ) eindeutig im Vorteil.
    Eigentlich erschreckend.

    Mich würde aberr trotzdem die Meinung -falls hier einer unterwegs ist- eines RA interessieren.