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AMAZON Rücksendeschein dabei?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von PC Booster, 12. Mai 2010.

  1. SvenC

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    AW: AMAZON Rücksendeschein dabei?

    Doch. Ich gehe in Vorkasse, das ist lt. BGB nicht rechtens. :winken:
     
  2. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: AMAZON Rücksendeschein dabei?

    Wenn du meinst...

    Tschüssikowski.
     
  3. Quavine

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    AW: AMAZON Rücksendeschein dabei?

    Na wie gesagt, such dir einen Anwalt deiner Wahl, wenn die Lage so offensichtlich ist sollte ja einem Erfolg nichts im Wege stehen :)
     
  4. Gag Halfrunt

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    AW: AMAZON Rücksendeschein dabei?

    Nein. Wenn der Händler dir diese Kosten erstattet, dann nicht. :rolleyes:

    Und genau dazu verpflichtet der Artikel den Händler. Er hat die Kosten zu tragen.

    Dass sie irgendwem gegebenenfalls vorher anfallen, ist klar. Denn wenn man es so pedantisch wie du auslegt, dann müsste der Händler ja selbst dem Paketdienst dieses Geld vorher geben, damit dieser nicht in Vorleistung treten muss.

    In dem Paragraphen steht nirgendwo, dass diese Vorleistungen auszuschließen sind. Und so lange die Kosten angemessen sind, wirst du da vor Gericht auch keinerlei Glück haben, da dir durchaus zuzumuten ist, die 5,90 Euro mal eben auszulegen.

    Was anderes wäre es, wenn es sich um eine Waschmaschine, einen Amboss oder ein Flugzeugträger handelt. Dass man dir da die Transportkosten nicht zumuten kann, sollte klar sein.

    Mannomann... :eek:
     
  5. SvenC

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    AW: AMAZON Rücksendeschein dabei?

    Angenommen. Der Wert des Transportes würde sich auf 1000 Euro belaufen.
    Du kannst mir sicher erklären, dass das rechtens ist, dass ich da in Vorkasse gehen muss bei einer Gewährleistung richtig? Und wenn ja, wer bezahlt mir eigentlich die Zinsen?
     
  6. Gag Halfrunt

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    AW: AMAZON Rücksendeschein dabei?

    Die Stichworte lauten "Verhältnismäßigkeit" und "Zumutbarkeit". :rolleyes:
     
  7. SvenC

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  8. Gag Halfrunt

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    AW: AMAZON Rücksendeschein dabei?

    Nein, hast du nicht.

    Denn die gängige Praxis, dass der Kunde die Kosten vorab auslegt, verstoßen nicht gegen das Recht.
     
  9. SvenC

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    AW: AMAZON Rücksendeschein dabei?

    Nö. Nicht wenn es direkt geschrieben ist.
    Einfach lesen Gag. So wie immer. :LOL:
    Wenn ICH x Euro auslege gehe ICH in Vorkasse, also bezahle ICH erstmal die Versandkosten. Das ist lt. BGB nicht statthaft. Es kann nämlich nicht sein, dass ICH MEINEM Geld dann hinterherlaufe. Was die Firmen meinen, interessiert mich nicht.
     
  10. SvenC

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    AW: AMAZON Rücksendeschein dabei?

    Gängige Praxis <> geltendes Recht.

    Du siehst. Das BGB steht auf unserer Seite, was dafür tun, tun wir nicht. Wir lassen uns abbügeln. :rolleyes: