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Erneuter Rechtsstreit um "Tatort"-Vorspann

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. Mai 2010.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Hamburg/Osnabrück - Der Darsteller Horst Lettenmeyer, dessen Augen und Beine im "Tatort"-Vorspann zu sehen sind, will Ansprüche gegenüber der ARD geltend machen und zieht vor Gericht.

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  2. io3on

    io3on Guest

    AW: Erneuter Rechtsstreit um "Tatort"-Vorspann

    1 Jahr, 10 Jahre, 40 Jahre. Wo ist da noch der Unterschied? Sinnloses Theater. :eek:
     
  3. ElimGarak

    ElimGarak Board Ikone

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    AW: Erneuter Rechtsstreit um "Tatort"-Vorspann

    Finde ich nicht! Denn wenn uns immer der Urheberschutz
    um die Ohren gehauen wird muss auch gleiches Recht für
    alle gelten!:p

    Aber so sind sie die Rechteinhaber, nur das was ihnen nützt
    akzeptieren sie, aber wenn sie mal selber zahlen müssen
    stellen sie sich taub!:mad:
     
  4. Watz

    Watz Gold Member

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    AW: Erneuter Rechtsstreit um "Tatort"-Vorspann

    400 DM war von 40 Jahren SERH viel Geld.
    Für so "wenig Arbeit" ein gerechter Lohn; auch nach 100 Jahren.

    Was sollen den die Überlebenden der SW-Film-Zeit sagen.

    Das ist doch alles sooooo peinlich! :LOL::LOL::LOL:
     
  5. Robert007

    Robert007 Junior Member

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    AW: Erneuter Rechtsstreit um "Tatort"-Vorspann

    "Kein Mensch dachte, dass das Ding 40 Jahre unverändert laufen würde"
    Wenn keine Laufzeit vereinbart wurde ist das auch unerheblich!
    Was nicht im Vertrag steht gilt nicht, das ist überall so.
    Zu der Zeit, als dafür die 400 DM gezahlt wurden, war das fast ein Monatslohn eines Arbeiters. Also für die Augen mal in die Kamera halten - doch wohl mehr als genug.
    Immer mehr kommen anscheinend auf den Trichter, wie man leistungsloses und möglichst riesiges Einkommen erzielen kann. Anschließend braucht man nur noch über die Steuer darauf meckern und warten bis Westerwelle das Gesuch erhört hat, bei dem diese Leute dann auch noch als Leistungsträger gefeiert werden.
    Wenn er jetzt und heute in einem neuen anderen Vertrag mehr Geld für seine Augen will, dann soll er zu einem Casting gehen, und sehen ob er heute zu jetzt gültigen Honoraren einen Vertrag bekommt - und fertig! Kein Mensch bekommt heute vor Gericht die Lohndifferenz zu heutigen Löhnen für seine vor zwanzig Jahren geleistete Arbeit nachgezahlt. Was bilden sich manche Leute nur ein - unfassbar!
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Mai 2010
  6. kabelpiet

    kabelpiet Neuling

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    AW: Erneuter Rechtsstreit um "Tatort"-Vorspann

    "Wenn keine Laufzeit vereinbart wurde ist das auch unerheblich!
    Was nicht im Vertrag steht gilt nicht, das ist überall so."

    eben nicht! das urheberrecht sieht genau diesen punkt vor, wenn die nutzung der werkschöpfung nicht mehr dem entspricht, was zur vertragsvereinbarung absehbar war. das betrifft sowohl die längere laufzeit wie in diesem fall wie auch eine höhere gesamtauflage bei printerzeugnissen etc.

    und was den ganz offensichtlichen neid angeht, der hier geschürt wird:
    schauspieler verdienen eben nicht jeden tag 400 euro! (oder was auch immer jetzt dafür gezahlt würde)
    der vergleich mit dem monatslohn hinkt also...

    die leute, die ganz offensichtlich die branche nicht kennen, sollten mit ihrer polemik vielleicht mal einen gang runter schalten.

    gruß
     
  7. stargazer01

    stargazer01 Platin Member

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    AW: Erneuter Rechtsstreit um "Tatort"-Vorspann

    Richtig, im Prinzip ist es unfassbar, aber es wird ja von allen Seiten geschürt, siehe die ewigen Klagen wg. Urheberrechtsverletzungen oder die idiotischen Gehälter für Profisportler (jetzt hätte ich fast Leistungssportler geschrieben). Da kann man schon mal aus Frust sein mickriges Gehalt anschauen und irgendwelche Ansprüche geltend machen. Ob das Sinn macht, ist ein anderes Thema, menschlich nachvollziehbar finde ich das schon.
     
  8. borg2

    borg2 Platin Member

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    AW: Erneuter Rechtsstreit um "Tatort"-Vorspann

    Wenn er damals einen bei TV-Sendern durchaus üblichen Vertrag unterschrieben hatte, in dem er mit dem Erhalt der 400 Euro (oder DM) alle Rechte an den Aufnahmen der ARD oder dem BR übergibt, dann hat er schlechte Karten - unabhängig vom Recht am eigenen Bild oder der langen Laufzeit umd dem Erfolg der Serie. Einfach Pech gehabt.
     
  9. martinho9000

    martinho9000 Senior Member

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    AW: Erneuter Rechtsstreit um "Tatort"-Vorspann

    könnte mir vorstellen das er es als sittenwidrig (§138 BGB) darstellt. liegt im übrigen im ermessen des richters was sittenwidrig ist und was nicht.

    stellt es sich herraus das es ein sittenwidriger vertrag ist da die ARD zb übermässig davon profitiert hat ist der vertag nichtig. dann kann er nicht nur unterlassung fordern sondern hat womöglich auch anrecht auf nachzahlung für die vergagen jahre. kann mich aber auch irren :eek:
     
  10. Brilly Wandt

    Brilly Wandt Senior Member

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    AW: Erneuter Rechtsstreit um "Tatort"-Vorspann

    Was hier ins Spiel kommt ist das Urheberrecht.Und da müsste man schon zu der Zeit als dieser Sequenz gedreht wurde sich dessen bewusst sein das genau diese Sequenz in der Zukunft sehr wertvoll sein würde weil es immer wieder als Markenzeichen des " Tatort " verwendet wird.Kein Mensch konnte aber erahnen das dies in der Zukunft sehr wertvoll sein würde.Er hat schlicht einen Werkvertrag mit der ARD (BR) abgeschlossen und wurde dafür gut entlohnt.