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Urheberrecht in Deutschland

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von koelnerx1000, 26. April 2010.

  1. Piekepuck

    Piekepuck Guest

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    AW: Urheberrecht in Deutschland

    Richtig angesch....n ist jedoch der, der nichts verbrochen hat und durch Zahlendreher in die Mühlen der Justiz gerät. Man ist faktisch wehrlos gegen Anschuldigungen dieser Art.
     
  2. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Urheberrecht in Deutschland

    Ist ja schon klar. Nur sind wir auf einem Kurs, der in der gesamten Geschichte schon absolut einmalig ist. Niemals wurden einzelne Personen durch künstlerisches Schaffen in dieser Weise reich. Ich behaupte auch mal einfach so, dass das nicht so weitergehen kann. Bei weiter steigender Armut können sich die Leute schlicht keine Extravaganzen mehr leisten. Sei es der Fußballspieler oder das Popsternchen. Man sieht ja die Zeichen am Horizont, wenn man sich die Aussichten bspw. von Sky ansieht, die die überhöhten Forderungen der Bundesliga oder Hollywoods nicht zahlen können ohne selbst Verluste zu machen. Es ist an der Zeit, wieder auf den Teppich zu kommen.

    Wir schreiben hier doch von Abmahnungen und dem Gegenstandswert, der vom Abmahnenden selbst frei bestimmt werden kann. Das hat mit dem Streitwert erst mal überhaupt nichts zu tun.
     
  3. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Urheberrecht in Deutschland

    Wehrlos ist man nie. Denn auch gegen Mahnbescheide kann man Widerspruch einlegen.

    Ändert aber nichts daran, dass man dann aus eben diesem Grund (Zahlendreher z.B.) einen langen Weg vor sich hat, wenn man nicht kleinbei geben und den Raffgeiern auch noch Geld in den Rachen werfen will.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Urheberrecht in Deutschland

    Oh... Bellt da ein getroffener Hund?

    Weißt du... Wer jemanden als "Schmarotzer" bezeichnet, der für seine Leistung Tantiemen erhält, der sollte anderen besser nicht einen "prollhaften Stil" vorwerfen. Geht in diesem Fall nach hinten los.
     
  5. Piekepuck

    Piekepuck Guest

    AW: Urheberrecht in Deutschland

    Tja, und dann kannste am Schluß nur noch beten, dass Du nicht an einen überlasteten Richter gerätst und der nicht blindlings den erhobenen Verbindungsdaten vertraut. Das hat ja der gute Herr Schnurer vom c't Magazin auch mal ganz ausführlich beschrieben, wie schnell es einen erwischen kann und wo die Schwachstellen liegen.

    Dass man bei einem möglichen Weg durch die Instanzen auch mal ganz schnell in die Nähe einer Privatinsolvenz geraten kann, soll hier nicht unerwähnt bleiben.
     
  6. AW: Urheberrecht in Deutschland

    Hoppla, doch kann ich.
    Ich habe nämlich niemanden, der für seine Leistung bezahlt wird, als Schmarotzer bezeichnet.
    Scheint dir entgangen zu sein.
    Kann ja mal passieren, niemand ist fehlerfrei, liest du also einfach nochmal gründlicher.

    Inwieweit ich irgendwo getroffen sein sollte, kannst du mir ja mal zu erklären versuchen.
    Mit pauschalen Neidvorwürfen brauchst du allerdings nicht kommen, die gehen daneben.:D
     
  7. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Urheberrecht in Deutschland

    Ja logo, der Gebührenstreitwert ist immer gleich ( egal ob außergerichtlich oder im Prozeß ).

    Die Rechtsprechung ( nicht die Anwälte ! ) haben halt die hohen Streitwerte bestimmt. Gäbe es weltweit nur 100 Downloader wären die Gegenstandswerte, welche den Wert der Abmahnung bestimmen, sicherlich geringer ;)

    Stelle mal auf den einschlägigen Seiten einen internationelen Nr. 1 Hit zum Download bereit. Was meinst Du, wie oft der weltweit innerhalb kurzer Zeit gezogen wird ?

    Im Übrigen ist es jedem ertappten Downloader unbenommen, die Höhe des Schadens bzw. des Streitwertes zu bestreiten. Geht ganz leicht: Nimm ein paar tausend € in die Hand und gebe ein Sachverständigengutachten in Auftrag, welches ermitteln soll, wie hoch der Schaden beim bestimmten Lied durch die genaue Anzahl der Downloads sein kann. Da wird aber einer ganz schön mit den Ohren schlackern, wenn dann noch höhere Zahlen rausspringen ;)

    Ach ja noch was: Was meint Ihr, wer mehr Ahnung von solchen Dingen hat: Ein Richter, der sei Leben lang nichts anders macht oder ein Redakteur einer Zeitschrift, die sich mit Computer befasst. Was kommt als nächstes, ein Verweis auf Berichte in der Apothekerzeitung...
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. April 2010
  8. BigPapa

    BigPapa Talk-König

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    AW: Urheberrecht in Deutschland

    Nein aber ein Verweis auf die Abmahnungen. In der Abmahnung ist der Streitwert nämlich vollkommen uninteressant. Der wird zwar benannt, aber wieso fordern die Abmahnanwälte, DEUTLICH weniger Kohle? Warum verdoppelt bzw. verdreifacht sich diese Forderung beim 2. oder 3. Schreiben? War das erste ein Freundschaftspreis?
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Urheberrecht in Deutschland

    Doch, hast du:

    Die aufgewendete Leistung hat nichts mit dem Wert eines Werks und der daraus resultierenden künstlerischen Leistung zu tun. Dies wird letztlich durch die Nachfrage bewertet.

    Einem Künstler für eine Komposition einen Stundenlohn zu bezahlen, steht in keinem Verhältnis zu dem Wert dessen, was er dort tatsächlich geschaffen hat.

    Tantiemen sind die ehrlichste Art, einem Künstler das Werk zu vergüten. Denn so lange sich noch irgendwer für seine Werke interessiert, fließt auch Geld.

    Nö. Du hast mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass du die Tantiemen überhöht findest und statt dessen eine gedeckelte oder aufwandsbezogene Vergütung wünschst. Alles darüber hinaus bezeichnest du als "Schmarotzen".
    Habe ich. Hat sich aber nichts dran geändert. ;)
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Urheberrecht in Deutschland

    Wenn du den Artikel gelesen hättest, dann würdest du nicht solch einen Schwachsinn schreiben. Denn darin geht es nicht um Streitwerte und Rechtmäßigkeit der Abmahnung, sondern die industrielle (!) Abschöpfung der Abmahngebühren durch die Firmen.