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Unterdrückung von Petitionseingaben

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von skykunde, 14. März 2010.

  1. skykunde

    skykunde Talk-König

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    Im Mai 2009 hatte ich mal eine Petition auf epetitionen.bundestag.de starten wollen, aber die ist wegen des damals großen Aufkommens neuer ePetitionen verschwunden, hieß es auf meine schriftliche Nachfrage nach dem Stand der Dinge und seitdem warte ich auf die Veröffentlichung. Anfang März 2010 hatte ich einfach mal erneut diese Petition in einer etwas abgeänderten Fassung eingereicht und bekam einige Tage später, trotz neuer Legislaturperiode und neuem Jahr, folgenden Brief:
    So werden regimekritische Petitionen wegzensiert. Mein Thema ist übrigens folgendes: "Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Art. 5 GG u. a. technikneutral verfasst wird."

    Bitte begründen Sie Ihre Petition!
    ZU ART. 5 (1):
    Dieser Absatz ist in der Form dahingehend nicht mehr zeitgemäß, dass es mit der Zeit immer wieder weitere neue Kommunikationsmittel- und dienste geben wird. Daher muss der Artikel 5 (1) technikneutral verfasst werden,
    Änderungsvorschlag:
    "Jeder hat das Recht, seine Meinung ohne Gängelung frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allen zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung werden gewährleistet und dürfen nicht manipuliert oder gestört werden. Eine Zensur oder Vergleichbares findet nicht statt."
    ZU ART. 5 (2):
    Dieser Absatz solle um folgendes ergänzt werden, Änderungsvorschlag:
    "Eine Bevormundung oder Sperre von moralisch Verwerflichem, Fragwürdigem oder Gesetzeswidrigem findet nicht statt; die Strafverfolgung bleibt hiervon unberührt."
    ZU ART. 5 (3):
    Hier fehlt die Freiheit der Kommunikation, Änderungsvorschlag:
    "Kommunikation, Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Eine präventive Kommunikationsüberwachung jeglicher Art findet nicht statt.
     
  2. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Unterdrückung von Petitionseingaben

    Gut das die das nicht rein schreiben.
    Das würde den Jugendschutz adabsurdum führen.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Unterdrückung von Petitionseingaben

    Das schöne an den "alten" Grundgesetzen ist, dass sie sehr klar und eindeutig formuliert sind.

    Was du mit deinen Vorschlägen indes erreichen willst, ist mir ein Rätsel. Dein Änderungsvorschlag zu Absatz 1 ist unnötig, da der Absatz bereits das aussagt, was du da schreibst.

    Deine Ergänzung zu Absatz 2 verstehe ich nicht.

    Und das, was du in Absatz 3 mit der Brechstange reinbringen willst, ist in Artikel 10 bereits geregelt.

    Gag
     
  4. skykunde

    skykunde Talk-König

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    AW: Unterdrückung von Petitionseingaben

    Oder umgekehrt führt der Jugendschutz den Artikel 5 ad absurdum! :wüt:
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Unterdrückung von Petitionseingaben

    Inwiefern tut er dies?
     
  6. skykunde

    skykunde Talk-König

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    AW: Unterdrückung von Petitionseingaben

    Das sehe ich anders. Meine Änderungen fehlen in der aktuellen Version. Würde deine Theorie stimmen, bräuchten wir auch keinen Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz, weil das Datenschutzgesetz bereits das aussagt, was auch dieses Nischengesetz aussagen soll.

    Was genau verstehst du daran nicht? Die Politiker versuchen seit Jahren das Internet mit ihren Regulierungen und Sperrfanatik zu zerstören, dass soll einfach nur verhindert werden, mit diesem Zensur- und Bevormundungs-Wahnsinn.

    Im Artikel 10 geht es um das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis. Das hat nix mit meinem Änderungsvorschlag zu tun.
    Das kann ich anhand eines Beispiels verdeutlichen: Ich möchte mir Adolf Hitlers mein Kampf runterladen. Dazu gehe ich auf Google.de und suche nach "Mein Kampf". Ich finde dort nichts, um das Buch etwa als PDF-Datei downzuloaden. Das ist Zensur aufgrund des Jugendschutzes. Ich werde also daran gehindert etwas über die Vergangenheit zu lernen und meine Frage nach dem "Warum war Hitler denn nun so furchtbar böse?" in Eigenregie zu beantworten. Statt dessen bekomme ich nur vorgekauten vorzensierten Brei vorgesetzt. Ich werde daher förmlich gezwungen mir einen VPN-Account zu holen um als Pseudo-[$Country]-Bewohner den Zugang zu den Informationen zu verschaffen. Und das schlimme daran ist, dass bei den meisten Deutschen diese Chilling Effects einwandfrei funktionieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. März 2010
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Unterdrückung von Petitionseingaben

    Darfst du.

    Wenn am Absatz irgendwas zu ändern wäre, dann lediglich der Satz: "Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet."
    Statt "Rundfunk und Film" sollten alle Medien angesprochen werden. Aber das ist dann auch schon alles.

    Was du mit deinen Wischiwaschi-Ausdrücken "ohne Gängelunge" und "oder Vergleichbares" erreichen willst, verstehe ich nicht.

    Ich verstehe nicht, was deine Ergänzung mit Absatz 2 zu tun hat, der die Schranken der Rechte erläutert.

    Dann scheinst du grundsätzlich irgendwas falsch verstanden zu haben. "Fernmelden" ist ein älterer Ausdruck für "Kommunizieren". E-Mails, Chats, usw. fallen alle unter das Brief- und Fernmeldegeheimnis.
    Wann eine Überwachung erlaubt ist, regelt Art. 10, Absatz 2.

    Gag
     
  8. skykunde

    skykunde Talk-König

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    AW: Unterdrückung von Petitionseingaben

    Meine Version im ersten Posting beinhaltet genau das, indem aus ""Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet." die technikneutrale und damit zukunftssichere Version "Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung werden gewährleistet und dürfen nicht manipuliert oder gestört werden." wird. Da sind wir uns wohl einig, dass das dort der Knackpunkt ist. Meine Technikneutrale zukunftssichere Lösung wäre, nicht alle Medien anzusprechen, sondern keine Medien anzusprechen, weil daher alle Medien - auch zukünftige - mit einbezogen sind.
    Hättest du die Politischen Forderungen der letzten Jahre mitbekommen, wüsstest du, was ich damit "erreichen" will.
    Die Überwachung allein, die im Artikel 10 verboten ist, hat nichts mit dem Zensurverbot aus Artikel 5 zu tun. Es geht im Artikel 5 NUR um das Zensur- und Bevormundungsverbot, dass mir einfach nicht mehr Zeitgemäß erscheint in Anbetracht der Forderungen der Politiker in den letzten Jahren.

    Eine Gängelung kann beispielsweise für den Bürger als Hürde wahrgenommene horrende Gebühren oder Lizenzen sein, die ihn daran hindern seine Meinung frei in der von ihm gewünschten Form zu äußern. Wenn sich jemand aufgrund knapper finanzieller Mittel nicht frei in seiner gewünschten Form äußern kann, ist das zudem eine Diskriminierung, weswegen man eigentlich auch Artikel 3 ändern müsste. In Artikel 3 fehlen also "wegen sexueller Orientierung", "wegen Alters" und "wegen finanzieller Lage".
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. März 2010
  9. Gag Halfrunt

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    AW: Unterdrückung von Petitionseingaben

    Ohjeh...

    Also da geht mal alles drunter und drüber. So wird das nichts. Der Reihe nach:

    1. Der Jugenschutz bei Google ist abschaltbar.

    2. Goolge nimmt freiwillig alle Links aus dem Index, die gegen lokale Gesetze verstoßen könnten. Daher wird man auf Google Deutschland in der Regel keine Suchergebnisse zu Web-Sites mit verfassungsfeindlichen Inhalt finden.

    3. Nur weil eine Suchmaschine (!) einen bestimmten Link nicht führt, ist der dahinter stehende Inhalt nicht zensiert. Du wirst auch nicht daran "gehindert", dann die entsprechende Web-Site ist ja weiterhin zugänglich -- steht halt nur nicht in Google drin. Des weiteren gibt's zahlreiche andere Wege, da ranzukommen. Was dich also hindert, ist nur deine Bequemlichkeit.
    Das ist einer der grundlegenden Irrtümer, den Leute wie du hier immer wieder anbringen. Nur weil ein Weg versperrt ist, handelt es sich nicht um Zensur. Das wäre der Fall, wenn alle Wege versperrt wären und/oder jeder Versuch, an das Medium dennoch heran zu kommen, unter Strafe stünde.

    4. "Mein Kampf" darf in Deutschland in seiner unkommentierten Urfassung nicht verkauft werden, da der Freistaat Bayern die Urheberrechte für dieses Buch besitzt.

    5. "Mein Kampf" kannst du zu dir zu Studienzwecken in Bibliotheken und entsprechenden Intituten ausleihen.

    Gag
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Unterdrückung von Petitionseingaben

    Ich kann mir denken, was du damit erreichen willst. Deine verwendete Begrifflichkeit ist aber sowas von nichtssagend, dass du es dir auch sparen kannst. Wer definiert, was eine "Gängelung" ist? Wer definiert, was "Vergleichbares" ist?

    Du kapierst es nicht, oder? Deine "Kommunikationsüberwachung" fällt in Artikel 10.

    Du übersiehst hier eine subtile Kleinigkeit: Die Meinungsfreiheit besagt nicht, dass du ein Recht darauf hast, dich in einer bestimmen von dir geäußerten Form zu äußern.

    Warum sollen andere dazu gezwungen werden, deine Meinung zu verbreiten? Mit welchem Recht?
    Sorry, aber wo kämen wir da hin, wenn jeder Depp nach dem von dir geforderten Recht 30 Minuten Sendezeit auf RTL zur Primetime kostenlos "erklagen" könnte, um dort seine Weltanschauung zu verbreiten. :rolleyes:

    Mannomann... Ich bin echt froh, dass man solch einen Schwachsinn nur im Internet ertragen muss.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. März 2010