1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

BVerfG "Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz"

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von Berliner, 2. März 2010.

  1. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    63.659
    Zustimmungen:
    24.709
    Punkte für Erfolge:
    273
    Anzeige
    :love:

    Wieder ne Klatsche für die Regierung

    Also wieder beruhigt saugen was das Zeug hält :D
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: BVerfG "Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz"

    Mal langsam... Sobald du beim Saugen auch bläst und dummerweise in die Fänge einer der Eseljäger gerätst, dann bist du dennoch dran. :eek:

    Daher: Lieber sich Medien suchen, in denen man nur saugt... Denn das ist ja nach wie vor nicht strafbar.
     
  3. AW: BVerfG "Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz"

    Also weiterhin "Mutti", statt Heinzelmann.:)
     
  4. noeler

    noeler Board Ikone

    Registriert seit:
    7. März 2002
    Beiträge:
    3.138
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: BVerfG "Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz"

    Schwachsinn. Mal wieder typisch. Die Presse liest nur die ersten 2 Saetze und das dumme Volk laberts nach.

    Die VDS verstoesst gegen garnichts. Es muss nur genauer geregelt werden wer Zugriff hat und die Sicherheit der Daten. Neu hinzu kommt, dass jeder Zugriff von einem Richter genehmigt werden muss.

    Die Richter sprachen eindeutig an, dass die Speicherung als
    solche als verfassungskonform zu bewerten ist.

    Interesant ist, dass ausgerechnet die juengsten Richter, die 2006 hinzu kamen, die VDS genau so weiter laufen lassen wollten, und keinerlei Probleme sahen. Nachzulesen hier:

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.h
    tml

    Ich sag Dir, noch vor dem Sommer ist eine ueberarbeitete Version des Gesetzes aktiv.
     
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    63.659
    Zustimmungen:
    24.709
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: BVerfG "Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz"

    Ja die Speicherung ist grundsätzlich o.k., nur eben nicht dass auch alle Daten von Oma Krause, die mit Enkel Steffi quatscht, gespeichert und ausgewertet werden dürfen. So läuft es ja derzeit. Der Rahmen innerhalb dessen gespeichert und verfolgt werden darf, wird nun wieder auf Schwerverbrecher begrenzt und nicht auf auf Leute die sich 2 mp3 Songs illegal runterladen und bisher auch in diese Kategorie fielen.
     
  6. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

    Registriert seit:
    21. April 2009
    Beiträge:
    14.263
    Zustimmungen:
    29
    Punkte für Erfolge:
    63
    AW: BVerfG "Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz"

    Genauso ist es.

    Nun gibt es bald wieder eine VDS, die quasi vorher auch schon da war...
    Richter muss zustimmen und das macht er nicht bei irgendwelchen "kinderlitchen"... und und und.

    Ich bin als Mitkläger jedenfalls zufrieden.
     
  7. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

    Registriert seit:
    25. August 2001
    Beiträge:
    15.161
    Zustimmungen:
    6.001
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    65 Zoll 4K TV - Samsung Q85T
    AV Receiver -Denon X2500H
    5.1 Boxen - Nubert NuBox(x) Serie 2x B-70, 2x 310, 1x CS 330, 1x AW 440 Subwoofer
    Spielekonsolen - Xbox Series-X, Nintendo Switch, PS5
    Streamingdevices - Fire TV 4K Max / Chromecast Ultra Samsung TIZEN 2020
    AW: BVerfG "Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz"

    Genau aus diesem Grund nutzt man ja auch heute OCHs ... ;)
     
  8. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

    Registriert seit:
    25. August 2001
    Beiträge:
    15.161
    Zustimmungen:
    6.001
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    65 Zoll 4K TV - Samsung Q85T
    AV Receiver -Denon X2500H
    5.1 Boxen - Nubert NuBox(x) Serie 2x B-70, 2x 310, 1x CS 330, 1x AW 440 Subwoofer
    Spielekonsolen - Xbox Series-X, Nintendo Switch, PS5
    Streamingdevices - Fire TV 4K Max / Chromecast Ultra Samsung TIZEN 2020
    AW: BVerfG "Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz"

    Leute die sich zwei MP3 Songst runter laden sind starfrechtlich noch nie in Deutschland belangt worden. Das Problem ist maximal das Verteilen (also Upload) und dort auch nicht Strafrechtlich (Verfahren eingestellt), sondern lediglich Zivilrechtlich (Abmahnanwälte).

    Vorratsdatenspeicherung ist müll, aber so polemische Besipiel veranb jeder Realität helfen in der Diskussion auch nicht weiter.^

    Die Fälle die in Sachen Abmahnung bekannt sind, haben übrigens auch nichts mit dem Gesetz zu tun, sondern hier haben in allen Fällen die Provider einfach so die Realdaten zu IP Adressen raus gegeben und nicht Vater Staat dafür gesorgt!
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. März 2010
  9. noeler

    noeler Board Ikone

    Registriert seit:
    7. März 2002
    Beiträge:
    3.138
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: BVerfG "Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz"

    Ne, kannste nicht. Jetzt kommen naemlich erst mal mehr Infos bei rum.
    Bei der Adressauskunft, wer die IP X zum Zeitpunkt Y hatte, ist weiterhin kein Richtervorbehalt noetig. Auf gut Deutsch (siehe heise) Musik und Filmindustrie koennen nach wie vor einfach beim SA anfragen, wer die IP zum Zeitpunkt X hatte und werden auch die Auskunft vom Provider bekommen.

    Wieder extram "wischiwaschi" ist, dass der Anschlussinhaber nun ueber die Auskunft informiert werden muss. Klar, der wird mit der Hausdurchsuchung informiert :)
     
  10. Malganis

    Malganis Guest

    AW: BVerfG "Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz"

    Muss ich halt wieder bissel besser aufpassen, wenn ich hier durch den Frankfurter HBF laufen...schade