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Schaffnerin wirft Mädchen (16) aus dem Zug

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Arena_Dome, 28. Januar 2010.

  1. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Schaffnerin wirft Mädchen (16) aus dem Zug

    Abmahnung eine Verniedlichung? Mir ist das nicht vertraut und ich kann an dem Wort auch nichts niedliches finden.
    Aber grüß mir die Sonne.;)
     
  2. H.-E. Tietz

    H.-E. Tietz Guest

    AW: Schaffnerin wirft Mädchen (16) aus dem Zug

    Auf Abmahnung hatte ich die Bemerkungen zur Verniedlichung auch nicht bezogen, speziell auf die "-i"-Wörter: Zivi, Azubi ließen sich anführen.

    ---
    Vielleicht geht rbb Brandenburg um 19:30 Uhr noch einmal auf den konkreten Vorfall ein.
     
  3. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Schaffnerin wirft Mädchen (16) aus dem Zug

    Tja, die sollten wirklich Ziv, Azub usw. heißen, klingt knackiger.:D
    Zum Glück wird die Bundesrepublik Deutschland nicht BRDI abgekürzt, das hätte sonst beim Aussprechen einen eventuell morbiden Klang.
     
  4. H.-E. Tietz

    H.-E. Tietz Guest

    AW: Schaffnerin wirft Mädchen (16) aus dem Zug

    Ich wurde bei früheren Englisch-Kursen mehrfach nach Entsprechungen für solche Wörter gefragt, z. B. nach "Lehrling". Begleitet wurden solche Fragen meist mit Kommentaren wie: "Dieses schreckliche Wort will ich nicht verwenden" ("Azubi" war gemeint). Ich stehe noch in Kontakt mit den Betreffenden und leite Kriitik an ihren Fragen und ihren zweifellos negativen Einstellungen gern weiter.
     
  5. zacman

    zacman Senior Member

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    AW: Schaffnerin wirft Mädchen (16) aus dem Zug

    Die Sache ist doch rechtlich eindeutig geregelt.

    Es gilt die Eisenbahnverkehrsordnung von 1938 (zuletzt geändert am 26.5.2009). Nach § 9 Abs. 4 EVO kann ein Fahrgast nur an der Weiterfahrt gehindert werden, wenn er überhaupt keinen Fahrschein besitzt oder, wenn ein Fall des § 9 Abs. 3 EVO vorliegt, der Reisende also zum Beispiel nicht sofort bei der Kontrolle gesagt hat, dass er keinen Fahrschein besitzt.

    Hat der Reisende aber einen ungültigen Fahrschein bzw. verletzt er keine Pflicht nach § 9 Abs. 3 EVO, so darf er an der Weiterfahrt nicht gehindert werden, es wird lediglich ein erhöhter Fahrpreis nach § 12 EVO fällig.

    Wenn die Kontrolleurin zudem nicht auch Zugführerin war, hat sie auch gegen § 19 EVO verstoßen.
     
  6. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Schaffnerin wirft Mädchen (16) aus dem Zug

    Eigentlich müßte es ja "Lernling" heißen, aber die deutsche Sprache stößt da an ein Mißverständnis dem auch Stoiber zum Opfer gefallen ist.
    Es ist die Lehre und das Studium. Der eine ist Lehrling und der andere Student (wird oftmals auch Studi genannt und sieht sich in der Regel nicht als Betreffender, aber leite mal was weiter).
    Über das "-ling" könnte man allerdings in seiner Schrecklichkeit reden.
     
  7. PapaJoe

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    Technisches Equipment:
    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Schaffnerin wirft Mädchen (16) aus dem Zug

    So. Was ist nun eigetnlich passiert mit der Reichsbahn-Tussie?

    Hat man sie rausgeschmissen oder hat sie ein warmes Plätzchen bekommen
    in der Konzernzentrale?

    :eek:
     
  8. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Schaffnerin wirft Mädchen (16) aus dem Zug

    Ne Abmahnung, wie eine Seite vorher nachzulesen ist...
     
  9. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Schaffnerin wirft Mädchen (16) aus dem Zug

    Terö, Terö, mal halblang Bruder oder Schwester! Reichsbahn hieß das Ding in der DDR, wir hatten das abgeschafft.:D
     
  10. SvenC

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    AW: Schaffnerin wirft Mädchen (16) aus dem Zug

    So wie in den Öffis. Strafe zahlen per Überweisung, man darf aber bis zum Bestimmungsort weiterfahren. SO und nicht anders.